Nicht nur das Ambiente war neu beim diesjährigen Nationalen Fachkongress Telemedizin – beim Thema „Telemonitoring in die Regelversorgung" hat die DGTelemed Mitstreiter gefunden und der Kongress markierte den Start einer neuen Initiative.
Handlungsbedarf besteht auch beim Aufbau von Telekooperationen und digitalen Netzwerkstrukturen, wie sich in den Vorträgen und Diskussionen beim Nationalen Fachkongress Telemedizin zeigte.
(Bild: Nicola Hauptmann)
Krankenhausreform und Telemonitoring waren die beiden großen Themen, die beim diesjährigen Nationalen Fachkongress Telemedizin diskutiert wurden. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) hatte Expertinnen und Experten aus Gesundheitspolitik, Wissenschaft und Versorgung am 11. und 12. Juni zum Austausch nach Berlin eingeladen. Ihre eigenen Positionen haben die Veranstalter in zwei Papieren zusammengefasst und beim Kongress vorgestellt.
Das erste Positionspapier „Telekooperation und digitale Netzwerkstrukturen im Rahmen der Krankenhausreform“ unterstreicht die Bedeutung von Telemedizin für die Aufrechterhaltung der Versorgung – nachdem die Leistungspalette einzelner Krankenhäuser im Zuge der Krankenhausreform zugunsten einer Spezialisierung begrenzt wird. „Telekooperation muss dabei gleichwertig zur Präsenzversorgung als fester Bestandteil der Regelversorgung anerkannt und genutzt werden, um medizinisches Fachwissen zeit- und ortsunabhängig verfügbar zu machen“, so die Forderung. Konkret: Das jetzige Standortprinzip, das für viele Leistungsgruppen ärztliche Präsenz vor Ort vorschreibt, müsse modernisiert werden, indem etwa Facharztstandards auch durch telemedizinische Kooperation erfüllt werden könnten.
Diese Kooperationen brauchten als Basis Partnernetzwerke und eine passende digitale Infrastruktur – die wiederum zu finanzieren sei. Über den Krankenhaustransformationsfonds (KTF) stehen dafür auch die Mittel zur Verfügung, die DGTelemed sieht aber die Bedarfserhebung und das komplexe Antragsverfahren in der kurzen Frist (bis 30. September 2025 für die Förderung 2026) als Herausforderungen und entsprechend auch den Bedarf an externer Beratung und Schulung. Diese könnten jedoch ebenfalls aus dem KTF gefördert werden. Soweit das Papier.
Wie im Pressegespräch und in der Paneldiskussion zu diesem Thema deutlich wurde, ist man sich bei der DGTelemed bewusst, dass zum einen den Krankenhäusern der Aufbau solcher Telekooperationen und Strukturen erst nahegebracht werden muss, auch deshalb, weil für Häuser, die von Insolvenz bedroht sind, Telemedizin möglicherweise nicht die größte Sorge ist. Zum anderen braucht es einen Rahmen für den Aufbau solcher Strukturen, keine kleinteiligen Verordnungen, sondern vielmehr Blaupausen oder Modelle, wie solche Netzwerke sinnvoll und effizient auszugestalten sind. Die DGTelemed verweist hier auf die Strukturen und Erfahrungen aus der Teleintensivmedizin. Unbedingt empfohlen werden größere Netzwerke und Kooperation mit Maximalversorgern, die mehrere Indikationen bündeln, statt etwa einer Vielzahl von Einzelkooperationen.
Prof. Dr. Claudia Spies, Ärztliche Centrumsleitung CC7 und Direktorin der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin CCM & CVK an der Charité, teilte in ihrem Vortrag ihre Erfahrungen aus der Praxis und erklärte, worauf es bei der Umsetzung telemedizinischer Kooperationen ankommt – insbesondere auf eine nachhaltige, verbindliche Qualität der Strukturen, Prozesse und auch der Ergebnisse – um wirkliche Verbesserungen für die Patienten zu erzielen und Vertrauen zu erhalten. Sie rief zudem zur Zusammenarbeit auf und zu mehr Eigeninitiative der Selbstverwaltung, um wichtige Punkte zu adressieren und gemeinsam zu verbessern. Anderenfalls könne es zu einer kleinteiligen, bürokratischen Struktur kommen.
Zum zweiten Thema, dem Telemonitoring, hat die DGTelemed nicht nur ein eigenes Positionspapier veröffentlicht, sie hat auch den Schulterschluss mit einem weiteren Akteur gesucht: dem Medizintechnikverband SPECTARIS. Der Programmblock „Telemonitoring in die Regelversorgung – wie gemeinsam?“ am Nachmittag des 12. Juni markierte gleichzeitig den Startpunkt für die neue Initiative des Verbands „Telemonitoring in die Regelversorgung“. Marcus Kuhlmann, Leiter Medizintechnik SPECTARIS – Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik, stellte die Initiative vor. Ziel ist es, eine abgestimmte Vision, einheitliche Prozesse, Finanzierungsmodelle und die regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Telemonitoring als festen Bestandteil der Regelversorgung zu etablieren. Teil der Initiative ist ein ebenfalls am Kongresstag veröffentlichtes Whitepaper, in dem die Sichtweise der Hilfsmittelversorger und -hersteller zum Telemonitoring, Handlungsempfehlungen und geplante Maßnahmen zur Umsetzung zusammengefasst sind. Dazu gehören der Aufbau von Partnerschaften, die Sichtung innovativer Lösungen am Markt, Entwicklung einheitlicher Verfahrensanweisungen und konkreter Vergütungsmodelle. Der Verband fokussiert sich dabei zunächst auf die Anwendung in der Schlafmedizin, „da hier in den letzten Jahren umfassende Evidenz zum Wert von Telemonitoring generiert wurde“, mit der Absicht, Erkenntnisse daraus auf weitere Fachbereiche zu übertragen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Auch beim Kongress waren die anschließenden Beiträge und die Diskussionsrunde dem Thema Schlafmedizin gewidmet.
Was braucht es, damit Telemonitoring zu gelebter Praxis in der Gesundheitsversorgung wird? In ihrem aktuellen Whitepaper listet die DGTelemed vier Voraussetzungen auf:
Telemonitoring muss in bestehende Disease-Management-Programme (DMP) integriert werden, das heißt, nicht nur als Zusatzfunktion konzipiert, sondern inhaltlich in die Prozesse eingebettet und verzahnt werden;
Anbindung an die ePA und Telematik-Infrastruktur;
Aufbau interdisziplinärer Netzwerkstrukturen mit Telemedizinischen Zentren (TMZ), Förderung dieser Strukturen auch über Sektorengrenzen hinweg sowie
Ausweitung und Förderung der Versorgungsforschung und eine deutlich schnellere und konsequentere Überführung erfolgreicher und versorgungsrelevanter Projekte in die Regelversorgung.