Dass digitale Lösungen die medizinische Versorgung optimieren können, gilt für Disease-Management-Programme (DMP) bei chronischen Erkrankungen in besonderem Maß. Für die Diabetes-Versorgung hat der G-BA jetzt ein spezifisches digitales DMP entwickelt. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft reagiert mit Zustimmung – und einem Forderungskatalog.
„Die Nutzung von Diabetes-Technologien, wie sie schon heute überwiegend eingesetzt werden und das Vorliegen breiter digitaler Datenstrukturen machen ein digitales DMP geradezu unumgänglich.“ (Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der Kommission Digitalisierung der DDG)
Im Digital-Gesetz (DigiG) hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, bis Ende März in seinen Richtlinien zu den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Erkrankte (den DMP) zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 1 und 2 ergänzend auch die Ausgestaltung mit digitalisierten Versorgungsprozessen zu regeln.
Diese Aufgabe hat der G-BA nun erfüllt, indem er zum einen die Anforderungen beschreibt, die generell für ein digitales DMP (dDMP) gelten sollen, und zum anderen auch die erkrankungsspezifischen dDMP für die Behandlung von Diabetes mellitus Typ 1 und 2 beschlossen hat.
Rund 4,76 Mio. gesetzlich Versicherte, die an Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 erkrankt sind, nutzten bereits die Möglichkeit, sich in einem DMP leitliniengerecht behandeln und zum Umgang mit ihrer Krankheit schulen zu lassen, die Tendenz sei steigend, berichtet Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der DMP. Videokonsultationen seien auch schon Bestandteil dieser Programme. „Bei den dDMP sollen nun aber für die strukturierte und koordinierte DMP-Versorgung umfassende digitale Prozesse genutzt und damit auch in der Breite vorangetrieben werden.“ Konkret sollen Präsenzkontakte reduziert und stattdessen ein asynchroner Austausch über Messenger-Diensten ermöglicht werden. Ein datengestütztes Glukosemanagement im engen Austausch zwischen Praxis und Versicherten sei ganz zentral zu einer guten Therapiesteuerung. Die neuen digitalen Module sind als Ergänzung zu den klassischen DMP angelegt und für die Versicherten freiwillig.
Grundlegende Anforderungen an dDMP bei Diabetes:
Praxen, die an einem dDMP Diabetes teilnehmen wollen, brauchen ein digitales Terminmanagement und die Möglichkeit von Videokonsultationen. KIM und TI-Messenger (TIM) sind vorrangig zu nutzen.
Da die ePA im Programm genutzt wird, können Versicherte nur teilnehmen, wenn sie der (ePA) nicht widersprochen haben.
Ärztinnen und Ärzte sollten auf Daten aus ggf. verordneten Hilfsmitteln wie rtCGM (Real-Time Continuous Glucose Monitoring) zugreifen können.
Es soll ausdrücklich geprüft werden, ob digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus dem klassischen DMP für eine Patientin oder einen Patienten in Frage kommen.
Nachdem diese Regelungen getroffen sind, ist laut G-BA dennoch frühestens 2026 mit der Einführung der dDMP in die Versorgung zu rechnen. Denn dafür braucht es noch die Nichtbeanstandung des BMG sowie dessen Rechtsverordnung nach § 370b SGBV.
Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt den Beschluss des G-BA zur Einführung digitaler Module für die strukturierte Versorgung. Das dDMP ermögliche eine optimierte personalisierte Betreuung, so Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der Kommission Digitalisierung der DDG: „Die Nutzung von Diabetes-Technologien, wie sie schon heute überwiegend eingesetzt werden und das Vorliegen breiter digitaler Datenstrukturen machen ein digitales DMP geradezu unumgänglich.“ Allerdings sieht er Handlungsbedarf bei den bestehenden Programmen. Das digitale DMP könne ein echter Fortschritt werden – „aber nur, wenn wir gleichzeitig die Strukturprobleme der bestehenden DMP lösen und damit ein stabiles Fundament für die Versorgung schaffen“.
Auch Dr. med. Tobias Wiesner, niedergelassener Diabetologe aus Leipzig, Vorstandsmitglied der DDG sowie des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen (BVND) unterstreicht die Wirksamkeit der Programme: „Seit der Einführung von DMP für Personen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2 hat sich deren Versorgung deutlich verbessert. Studien zeigen Rückgänge bei Amputationen um 58 Prozent, bei Erblindungen um 64 Prozent und bei der Dialysepflicht um 36 Prozent“. Doch sei der bürokratische Aufwand in den Praxen hoch und die Honorierung vielfach nicht wirtschaftlich.
DDG und BVND fordern daher in einer Stellungnahme grundlegende Reformen des bestehenden DMP-Systems und formulieren Anforderungen an das neue dDMP. Hierzu gehören die Vergütung von Leistungen wie Videosprechstunden und digitalen Schulungen, die bessere Einbindung stationärer Einrichtungen und vereinfachte Dokumentation.
Stand: 08.12.2025
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