Kooperationspraxen und INZ Ziel: Entlastung der Notaufnahmen

Von Susanne Ehneß 2 min Lesedauer

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Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) zeigt: Kooperationspraxen können Notaufnahmen entlasten. Unter bestimmten Voraussetzungen.

Kooperationspraxen und INZ sollen die Notaufnahmen der Kliniken entlasten.(Bild: ©  filmbildfabrik – stock.adobe.com)
Kooperationspraxen und INZ sollen die Notaufnahmen der Kliniken entlasten.
(Bild: © filmbildfabrik – stock.adobe.com)

Der Regierungsentwurf zur Reform der Notfallversorgung plant eine Entlastung der Notaufnahmen durch vertragsärztlich behandelbare Patientinnen und Patienten sowie durch Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern. Diese INZ sollen über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung die Zuweisung der Patienten in die einzelnen Versorgungsebenen steuern: Notaufnahme, Notdienstpraxis oder – ebenfalls neu – Kooperationspraxen.

Die vertraglich eingebundenen Kooperationspraxen im Umfeld des Krankenhauses werden organisatorisch und technisch so mit dem INZ vernetzt sein, dass eine schnelle digitale und rückverfolgbare Fallübergabe möglich sein soll. Eine eigenständige Vergütung für die damit verbundenen Vorhalte-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen war im Gesetzentwurf zwar angelegt, ist mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) aber entfallen, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) betont.

„Der Gesetzentwurf weist den Kooperationspraxen eine wichtige Rolle bei der Entlastung der Notaufnahmen zu, lässt aber offen, wie diese Praxen für ihre zusätzlichen Aufgaben gewonnen werden sollen“, erklärt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „Wer kurzfristig Kapazitäten vorhält, digitale Übergaben organisiert und verbindlich Verantwortung für Akutpatienten übernimmt, muss die Praxisabläufe darauf einstellen.“ Diese brauche Zeit und binde Personal, betont von Stillfried. Zudem würden Kooperationspraxen auch benötigt, wenn andere Praxen schlecht erreichbar seien, etwa über die Mittagsstunden. „Diese Anforderungen und Herausforderungen gelten auch dann, wenn die Aufgaben etwa durch ein Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus übernommen werden. Dies erfordert eine verlässliche Vergütung. Ohne einen solchen Anreiz droht das Konzept bereits an der Schwelle zum Routinebetrieb zu scheitern“, mahnt von Stillfried.

In einer Studie hat das Zi belegt, dass Kooperationspraxen zwar das Potenzial haben, Notaufnahmen zu entlasten, jedoch

  • verlässliche Prozesse,
  • ausreichende Behandlungskapazitäten und eine
  • angemessene Vergütung des zusätzlichen Aufwands erfordern.

Die Studie

Die Zi-Studie „Steuerung in Kooperationspraxen“ führt Erfahrungen aus sieben Pilotprojekten mit Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und vertragsärztlichen Praxen zusammen. Insgesamt wurden mehr als 2.000 Patientinnen und Patienten in die erprobten Steuerungsprozesse einbezogen.

Zur Studie

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