TI-Score in der Pflege Angeschlossen sein reicht nicht
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Seit Juli 2025 müssen Pflegeeinrichtungen verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Rund die Hälfte hat den Anschluss inzwischen vollzogen. Beim TI-Score der gematik machten zuletzt jedoch nur sieben von 31 gelisteten Pflegesoftwaresystemen Angaben zur elektronischen Patientenakte.
Wer heute eine Waschmaschine kauft, vergleicht im Netz Schleuderdrehzahl, Wasserverbrauch und Energieklasse – und entscheidet sich am Ende höchstwahrscheinlich für das Modell mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Stünde bei drei von vier Geräten in der entscheidenden Spalte allerdings nur ein Fragezeichen, wäre aus dem Vergleichsportal ein Ratespiel geworden. Genau in dieser Lage befinden sich derzeit Pflegeeinrichtungen, die wissen wollen, was ihre Dokumentationssoftware mit der elektronischen Patientenakte (ePA) tatsächlich anfangen kann.
Die Anschlusspflicht der Pflegeeinrichtungen ist in § 341 Absatz 8 SGB V mit Stichtag 1. Juli 2025 eigentlich klar geregelt; für die häusliche Kranken- und die außerklinische Intensivpflege findet sich das Pflichtenheft in § 360 Absatz 8 wieder.
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