Versorgung vor Ort Assistierte Telemedizin in Apotheken startet

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Ab sofort dürfen Apotheken assistierte Telemedizin anbieten. Die Apothekenreform (ApoVWG), die den Apothekerinnen und Apothekern mehr Kompetenzen auch in der Primärversorgung einräumt, wird ebenfalls in Kürze in Kraft treten.

Apotheken können mehr, wollen mehr – und dürfen mehr.(Bild: ©  Kzenon – stock.adobe.com)
Apotheken können mehr, wollen mehr – und dürfen mehr.
(Bild: © Kzenon – stock.adobe.com)

Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde der Weg frei gemacht für assistierte Telemedizin, ein anschließender Schiedsspruch wurde durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt. Nun ist es also so weit: Seit 1. Juli 2026 können Apotheken in ihren Räumlichkeiten Videosprechstunden mit Arztpraxen und/oder digitale Ersteinschätzungsverfahren anbieten und abrechnen.

„Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke helfen zu lassen“, sagte Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV für die assistierte Telemedizin im Vorfeld des Schiedsspruchs. „Für die Apotheken ist das ein neuer Beweis, wie zentral und nah sie in der Gesundheitsversorgung der Menschen verankert sind.“

„Das ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Bevölkerung in Apotheken erlebbar wird – ganz im Sinne der Digitalisierungsstrategie ‚Gemeinsam Digital 2026‘ des Bundesministeriums für Gesundheit“, ergänzte Dr. Jan-Niklas Francke, DAV-Vorstandsmitglied.

Ob Apotheken über die technische Assistenz einer Videosprechstunde hinaus weitere Versorgungsleistungen anbieten werden, ist noch in der Diskussion. Gerade vonseiten der Ärzteverbände kommt hier viel Gegenwind. Die Apothekenreform (ApoVWG) jedenfalls, die mehr Kompetenzen für Apotheken vorsieht – auch in der Prävention und Versorgung – ist politisch bereits beschlossen und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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