Qualitätsmanagement in der Pflege Von QPR-Pflicht zur Prüfungskultur

Ein Gastbeitrag von Nadja Müller 5 min Lesedauer

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Am 1. Juli ist die novellierte Fassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes in Kraft getreten. Damit ergeben sich grundlegende Änderungen – für viele Einrichtungen bedeutet das erheblichen Anpassungsbedarf.

Die QPR prüft den Pflegeprozess und ist die Voraussetzung dafür, dass bundesweit objektive Qualitätsaussagen zu Einrichtungen und Diensten getroffen werden können und damit eine Vergleichbarkeit entsteht.(Bild: ©  leno2010 – stock.adobe.com)
Die QPR prüft den Pflegeprozess und ist die Voraussetzung dafür, dass bundesweit objektive Qualitätsaussagen zu Einrichtungen und Diensten getroffen werden können und damit eine Vergleichbarkeit entsteht.
(Bild: © leno2010 – stock.adobe.com)

An sich ist die Überarbeitung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) des Medizinischen Dienstes (MD) nichts Neues – Anpassungen erfolgen seit rund 20 Jahren. Die QPR ist eine Art Bedienungsanleitung für Prüfer und die Konkretisierung der zugrunde liegenden Gesetze. Sie prüft den Pflegeprozess und ist die Voraussetzung dafür, dass bundesweit objektive Qualitätsaussagen zu Einrichtungen und Diensten getroffen werden können und damit eine Vergleichbarkeit entsteht.

Die neue QPR, in Kraft getreten am 1. Juli, hat aber mit neuen Prüfungsschwerpunkten und anderen Verantwortlichkeiten umfangreiche Veränderungen gebracht. Die Art, wie geprüft wird, wer befragt wird und was als Mangel gilt, ist neu.

Paradigmenwechsel: von der Dokumentation zur Ergebnisqualität

Die bedeutsamste inhaltliche Änderung betrifft die Gewichtung der drei Qualitätsdimensionen in der Pflege: Struktur, Prozess und Ergebnis. In der Vergangenheit dominierten die Strukturqualität mit Faktoren wie Personalbesetzung, Ausbildungsnachweisen oder Ausstattung sowie die Prozessqualität, abgebildet durch Verfahrensanweisungen, Prozessketten und Dokumentation. Beide machten einen Großteil der Prüfung aus.

Diese Strukturaspekte spielen heute eine deutlich kleinere Rolle. Im Mittelpunkt steht nun die Ergebnisqualität. Gefragt wird nicht mehr nach der Dokumentation der Maßnahmen, sondern danach, wie es den Pflegebedürftigen damit tatsächlich geht. Schließlich kann ein Patient zum Beispiel alle Prozesse der Lagerung korrekt durchlaufen haben und trotzdem einen Dekubitus, ein Druckgeschwür, entwickeln.

Parallel dazu wurde die Bewertungslogik überarbeitet. Früher galt ein binäres Prinzip: entweder Mangel oder kein Mangel. Die neue QPR kennt in der Mehrzahl der zu prüfenden Qualitätsbereiche jetzt vier Stufen – von A (keine Auffälligkeit) über B (Auffälligkeit ohne Schadensrisiko) und C (Auffälligkeit mit Risikopotenzial) bis D (Schaden eingetreten). Das ermöglicht präzisere Aussagen für Einrichtungen, Angehörige und Prüfer gleichermaßen. Statt einer Gesamtnote gibt es Einzelbewertungen nach Versorgungsbereichen wie Wundversorgung oder Medikamentenmanagement, die gerade für Angehörige besonders aufschlussreich sein können.

Fehlerhafte Dokumentation ist kein Mangel mehr

Eine der folgenreichsten Änderungen: Eine lückenhafte Dokumentation allein darf nicht mehr als Pflegemangel gewertet werden. Der MD ist jetzt verpflichtet, bei Unklarheiten weitere Informationsquellen heranzuziehen – Mitarbeitende, Klienten und Angehörige. Fehlt zum Beispiel ein Eintrag im Lagerungsprotokoll, muss eine weitere Informationskraft gefragt werden. Zu den Informationsquellen gehören auch die pflegenden Kräfte. Erst dieses Fachgespräch entscheidet, ob ein Mangel vorliegt.

Hier ist auch ein eindeutiger Beratungsauftrag für die Prüfer definiert. „Sie haben viel Erfahrung und können uns auf Schwachstellen hinweisen“, sagt Jörg Reinsch, Fachabteilungsleiter Qualitätsmanagement der Deutschen Fachpflege (DF), der den neuen Schwerpunkt begrüßt.

Damit einher geht eine weitere Neuerung: Bislang wurden bei Prüfungen in erster Linie Leitungskräfte befragt – Pflegedienst- und Hausleitungen oder Verantwortliche des Qualitätsmanagements (QM). Die neue QPR verpflichtet Prüfer ausdrücklich, alle an der Versorgung beteiligten Personen einzubeziehen. Hierzu gehören insbesondere die examinierten Pflegekräfte.

Das ist einerseits eine Chance: Die Berufsgruppe, die per Gesetz als einzige den vollständigen Pflegeprozess planen, dokumentieren und evaluieren darf, bekommt damit eine Bühne, ihre Fachlichkeit unmittelbar zu demonstrieren. Andererseits stellt es eine Herausforderung dar: Wer als Pflegefachkraft noch nie in einer Prüfungssituation befragt wurde, reagiert mit Anspannung. Zumal die QPR nicht Gegenstand der Ausbildung zur Pflegefachkraft ist.

Systematische Vorbereitung mit vier verschiedenen Werkzeugen

Insgesamt müssen die Neuerungen aber kein Grund zur Sorge sein. Die Deutsche Fachpflege zeigt, wie sie implementiert werden können. Sie begann die Vorbereitung frühzeitig nach der Veröffentlichung des QPR-Entwurfs im Frühjahr des vergangenen Jahres. Die Umsetzung verlief in mehreren Schritten und auf mehreren Ebenen, mit dem Ziel, die Mitarbeitenden zu befähigen und Know-how aufzubauen.

Kommunikation und Handlungshilfe. Zunächst wurden die neuen Schwerpunkte intern in der QM-Abteilung kommuniziert, dann an alle Leitungsebenen bis hin zu den examinierten Fachkräften, die in der Prüfungssituation nun eine neue Rolle einnehmen. Ergänzend entwickelte die QM-Abteilung eine QPR-Handlungshilfe: eine praxisnahe Bedienungsanleitung für Pflegefach- und Leitungskräfte, die erklärt, wie die QPR zu interpretieren ist, auf welche Fragen wie zu antworten ist und wie eine Prüfung abläuft.

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Simulation und Training. Mitarbeitervisiten und kollegiale Begleitungen wurden eingeführt, um Gesprächssituationen zu trainieren und Prüfungen zu simulieren – die QPR gibt dafür Fragestellungen vor. Die Fachkräfte wurden zum Beispiel zu typischen Themen wie dem Umgang mit Bedarfsmedikation, Lagerungspflichten oder Wunddokumentation vorbereitet, so dass sie in einer tatsächlichen Prüfungssituation nicht zum ersten Mal befragt werden. So kann sich Routine einstellen und Angst vor der Prüfung abgebaut werden.

Schnellchecks. Ein weiteres Instrument aus der Handlungshilfe: einseitige Schnellchecks für definierte Themenfelder wie Medikamentenmanagement oder Wundversorgung, wo es schneller zu Auffälligkeiten kommen kann. In fünf Schritten kann jede examinierte Fachkraft auch mit den Kollegen eigenständig überprüfen, ob alle relevanten Aspekte beachtet wurden – etwa, dass Materialien verordnet und korrekt gelagert und der Verbandswechsel dokumentiert wurde.

Multiplikatoren. Um alle 13.000 Mitarbeitenden, verteilt in 16 Bundesländern, umfassend zu schulen, werden durch das Qualitätsmanagement wiederum sogenannte Multiplikatoren mit speziellen Einzelschulungen in die Lage versetzt, das Wissen rund um die neue QPR in den lokalen Pflegediensten weiterzutragen. Multiplikatoren können Pflegedienstleitungen genauso wie Pflegefachkräfte mit Interesse und Know-How sein.

Ein struktureller Vorteil: interne Standards auf hohem Niveau

Die DF konnte bei der Einführung der QPR auf ein solides Fundament aufbauen: Die internen Audit- und Visitenroutinen lagen bereits deutlich über dem gesetzlichen Mindestmaß. Das digitale interne Audittool bildet zum Beispiel alle Prüfungsinhalte der relevanten Behörden ab und vereint MD-Fragen, Heimaufsichtsanforderungen und eigene Qualitätsstandards in einem System. Weil der interne Maßstab in Audits regelmäßig höher liegt als die QPR-Anforderungen, funktioniert dies als Frühwarnsystem.

Der Ansatz setzt Vorarbeiten über Jahre voraus – und eine Finanzierungsbereitschaft, die im System strukturell nicht vorgesehen ist. Denn administrative Qualitätsarbeit wird von den Krankenkassen nicht refinanziert. Die Pflege finanziert nur die Minute am Pflegebedürftigen. Wer in Qualität investiert, geht in Vorleistung. Das ist der limitierende Faktor, besonders für kleinere Träger ohne eigene QM-Strukturen.

Prüfung als Chance, nicht als Bedrohung

Die neue QPR lädt dazu ein, Pflegequalität neu zu denken, aus der Perspektive der Menschen, die versorgt werden. Der MD ist kein Feind, sondern ein Sparringspartner mit gesetzlichem Beratungsauftrag, der helfen kann, besser zu werden. Reinsch: „Es geht um Sicherheit im Gesundheitswesen. Es ist gut, wenn Behörden sorgfältig prüfen und Qualitätsstandards hochhalten.“ Eine Einrichtung, die das verinnerlicht hat, erlebt eine Prüfung anders als eine, die auf den MD wartet wie der Hase auf die Schlange.

Laut Reinsch gibt es sogar keinen Grund für Angst: „Der MD fragt nichts Neues und wir wissen doch, was wir können und dass unsere Klienten gut versorgt sind.“ Und weiter: „Pflege versteckt sich oft, aber das muss sie nicht.“ Gerade das Fachgespräch ist eine Chance, um die Qualität der eigenen Arbeit zu demonstrieren.

Fazit

Die neue QPR stellt Pflegeeinrichtungen vor reale Herausforderungen – inhaltlich, organisatorisch und kulturell. Das Beispiel der Deutschen Fachpflege zeigt, dass eine strukturierte Vorbereitung möglich ist: durch frühe Kommunikation, praxisnahe Handlungshilfen und konsequentes Training auf allen Ebenen. Entscheidend ist dabei, dass die Einrichtung Qualität als Daueraufgabe begreift und nicht als Reaktion auf den nächsten Prüftermin.

Die Autorin

Nadja Müller, freie Journalistin

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