E-Rezept
KBV schiebt Bugfix zur 1.4-Umstellung nach

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Mitten in der laufenden Umstellung auf die neuen E-Rezept-Profile schiebt die KBV einen Bugfix nach: Zum 12. August 2026 tritt die FHIR-Version 1.4.4 in Kraft. Zwei neu aufgenommene technische Nebenbedingungen stellen die verpflichtende Dosierkennzeichnung bei Betäubungsmittel- und T-Rezepten sicher.

Zwei fehlende Constraints für die E-Rezept-Version 1.4.x wurden von der KBV mittels Bugfix nachgeschoben. Early Adopter des neuen Standards müssen ihre Systeme bis Mitte August erneut updaten.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
Zwei fehlende Constraints für die E-Rezept-Version 1.4.x wurden von der KBV mittels Bugfix nachgeschoben. Early Adopter des neuen Standards müssen ihre Systeme bis Mitte August erneut updaten.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aktualisiert das FHIR-basierte E-Rezept auf Version 1.4.4. Auslöser ist ein Bugfix. Zwei technische Nebenbedingungen (Constraints) zum Dosierkennzeichen hatten bislang gefehlt. Die geänderten FHIR-Profile treten zum 12. August 2026 in Kraft. Parallel überarbeitet die KBV die Technische Anlage E-Rezept.

Was der Bugfix ändert

Bei den genannten Constraints handelt es sich um „-erp-angabeDosierkennzeichenPflicht“ und „-erp-angabeDosierkennzeichenBtMT-RezeptPflicht“. Beide regeln, wann das Dosierkennzeichen innerhalb einer Verordnung zwingend zu setzen ist.

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