Praxiszukunftsgesetz, durchgehende Vernetzung, Anreize statt Sanktionen: in einem neuen Positionspapier legt die KBV ihre Standpunkte zur Digitalen Versorgung dar. Wie die Patientensteuerung – „ein politisches Kernthema für die neue Legislatur“ – künftig organisiert sein sollte, ist in einem zusätzlichen Papier genauer beschrieben.
Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Dr. Andreas Gassen, Dr. Sybille Steiner und Dr. Stephan Hofmeister (v. l.)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben sich zur Digitalisierung der ambulanten Versorgung positioniert. Ihre Standpunkte und Kernforderungen haben sie in einem neuen Positionspapier zusammengefasst, das von der Vertreterversammlung am 26. Mai verabschiedet wurde.
Bereits jetzt sei die ambulante Versorgung mit ihren rund 99.000 Praxen der mit Abstand am stärksten digitalisierte Bereich im Gesundheitswesen, heißt es darin. Die KVen und die KBV bekräftigen in dem Papier ihren Willen, auch die weitere Digitalisierung aktiv mitzugestalten. Als Zielvorstellung beschreiben sie ein digitales „Praxenland“, in dem digitale Praxen gemeinsam und vernetzt mit anderen digitalen Einrichtungen Patientinnen und Patienten betreuen. Doch fehlten für die Umsetzung vielerorts innovative Technologien, ebenso die finanziellen Mittel, um in neue Technik zu investieren, und auch der schleppende Netzausbau belaste die Praxen. Das müsse sich ändern.
Praxiszukunftsgesetz
Die Kassenärztlichen Vertretungen fordern daher ein Praxiszukunftsgesetz, ein Förderprogramm „vergleichbar dem steuerfinanzierten Krankenhauszukunftsgesetz“, um den Wechsel auf leistungsfähigere Praxisverwaltungssysteme zu fördern. „Anreize statt Sanktionen“ ist grundsätzlich die Maxime – Sanktionen beim Honorar- oder Kürzungen von Pauschalen seien abzuschaffen.
Die Expertise der Ärztinnen und Psychotherapeuten müsse bei „Entwicklung, Testung und Implementierung digitaler Lösungen frühzeitig und konsequent einbezogen werden“. Eine stabile TI-Infrastruktur sowie die Digitalisierung auch in allen anderen Bereichen der Gesundheit und Pflege sind als weitere Kernforderungen genannt.
Im Positionspapier „Digital und nah“ sind die einzelnen Standpunkte und Vorschläge dargelegt, untergliedert nach den Punkten:
1. Digitale Verordnungen für mehr Sicherheit und Effizienz;
Der Patientensteuerung wurde dabei so hohe Priorität zugemessen, dass zusätzlich ein eigenes Konzept dafür verabschiedet wurde: „Das Thema Steuerung wird ein politisches Kernthema für die neue Legislatur“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen in seiner Rede auf der Vertreterversammlung erklärte.
Die Kassenärztlichen Vertretungen beziehen sich dabei auf die Regelungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zum Primärarztsystem.
Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag. Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie.“
aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD 2025
Darin ist vorgesehen, dass Primärärztinnen und -ärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Rufnummer 116 117 zunächst den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin festlegen und den dafür notwendigen Zeitkorridor mit Termingarantie festlegen. „Wir verpflichten die KV, diese Termine zu vermitteln“. Gelinge dies nicht, soll der Facharztzugang ambulant im Krankenhaus ermöglicht werden, zudem sollen „flächendeckende Möglichkeit einer strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin“ geschaffen werden. Für Patientinnen und Patienten mit spezifischen schweren chronischen Erkrankungen sollen noch geeignete Lösungen erarbeitet werden, wie etwa Jahresüberweisungen oder Fachärzte als Steuernde.
Mit ihrem Positionspapier haben die Kassenärztlichen Vertretungen nun Vorschläge vorgelegt, wie diese Steuerung konkret für die Regel- und Akutversorgung und für die Notfallversorgung organisiert werden kann.
Wenngleich die Hausarztpraxen in der Regel die erste Anlaufstelle sein sollten, spielt die 116 117 bei der Steuerung eine entscheidende Rolle. „Die für die Weiterentwicklung der Plattform 116117 entstehenden Kosten sind aus dem Infrastrukturfonds des Bundes zu finanzieren und nicht aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherungen“, heißt es dazu in dem Papier.
Patienten, die ohne die beschriebene Steuerung Fachärzte aufsuchen, sollten dafür eine Eigenbeteiligung leisten. Das bezieht sich offensichtlich nicht auf schwer chronisch Erkrankte, hier vermerkt die KBV ebenfalls, dass Regelungen gefunden werden müssten.
Da die Praxen für die Vergabe über die 116117-Plattform Termine einplanen müssen, die dann ggf. nicht in Anspruch genommen werden, setzt sich die KBV für eine entsprechende Vorhaltefinanzierung ein. Die weiteren Behandlungen durch Fachärzte nach einer Überweisung bzw. Zuweisung über die 116117 müssten zudem außerhalb der Gesamtvergütung finanziert werden.
Für den Bereich der Akut- und Notfallversorgung fordert die KBV die Bundesregierung auf, „verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Koordinierung nach den medizinischen Erfordernissen der Patientinnen und Patienten ermöglicht“. Voraussetzung dafür seien verpflichtende standardisierte Ersteinschätzungssystem an allen Orten der Notfall- und Notdienstversorgung – zur Steuerung nach medizinischer Dringlichkeit. Außerdem wird eine bessere Verzahnung mit den Notaufnahmen angestrebt. Mit dem Ausbau des 116117-Services sollten letztlich auch die Versicherten in die Lage versetzt werden, ihre Anliegen „digital selbst in die Hand zu nehmen und steuern zu können“ – was aber auch eine entsprechende Informationsangebote über diese Möglichkeiten erfordere.
Stand: 08.12.2025
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Weitere Diskussion der Vorschläge
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hatte im Vorfeld der Vertreterversammlung eigene Vorschläge für die ambulante Versorgung erarbeitet, denen – wie die KVWL befindet – das KBV-Papier in vielen Punkten entspricht.
Die Vorschläge der KVWL beziehen aber auch Veränderungen in den Praxen selbst mit ein, etwa mit dem Vorschlag, die Patientenbindung an Bezugspraxen zu knüpfen statt an einzelne Ärzte und zudem durch ein Teampraxis-Modell die Rolle der nichtärztlichen Fachkräfte zu stärken. Hierzu erläuterte die KBV auf Nachfrage, das Positionspapier der KBV sei ein gemeinsam mit allen 17 KVen erarbeitetes Werk zur Patientensteuerung. „Es schreibt bewusst keine absoluten Festlegungen vor, sondern lässt Raum für regionale Unterschiede und Besonderheiten.“ Im weiteren Gesetzgebungsprozess sowie der inhaltlichen Diskussion mit Politik, KVen und Berufsverbänden werde es um weitere inhaltliche Konkretisierungen gehen.