Definitionen Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) will die Bundesregierung eine moderne und qualitativ hochwertige Gesundheitsvorsorge fördern, um nicht zuletzt auch die Probleme der Covid-19-Pandemie zu bewältigen.

Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde am 18. September 2020 verabschiedet und trat am 1.Oktober 2020 in Kraft. Es dient vor allem der Finanzierung von Investitionen im Bereich der Krankenhäuser. Nach dem Prinzip der dualen Finanzierung wäre dies eigentlich Aufgabe der Länder und der Krankenkassen.
Da in deren Budgets für Investitionen im Vorjahr ein Mittelrückgang zu verzeichnen war, springt der Bund ein, um vor allem die weitere Digitalisierung sowie die technische Ausstattung der Kliniken voranzubringen. Diese Sondermaßnahme ist vor allem auf die durch die Corona-Pandemie entstandenen Belastungen zurückzuführen.
Konkret sieht das KHZG vor, einen Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung einzurichten und für diesen zunächst 4,3 Milliarden Euro bereitzustellen (drei Milliarden vom Bund und 1,3 Milliarden von Ländern und Krankenhausträgern). Anfallende Investitionskosten werden zu 30 Prozent von den Ländern und den Trägern der Krankenhäuser übernommen. Im Lauf des Jahres 2021 können bis zum 31. Dezember Fördermittel beantragt werden. Falls der Bundesanteil bis dahin durch Anträge nicht aufgebraucht wird, fließen die Gelder bis zum Jahresende 2023 zurück in den Bundeshaushalt.
Sonderzahlungen für Pflegepersonal und Privatpersonen
Der Fonds soll aber nicht nur Krankenhäusern zu Gute kommen, sondern auch Personen, die entweder an Corona erkrankte Familienangehörige pflegen oder wegen einer intensiveren Kinderbetreuung in der Zeit der Pandemie nicht oder nur weniger arbeiten können. Darüber hinaus sollen Beschäftigte in den Krankenhäusern, die besonders stark mit der Versorgung von Covid-19-Patienten belastet werden, steuerfreie Sonderzahlungen erhalten. Vorgesehen sind Ausschüttungen von bis zu 1.000 Euro, die von den Ländern und Arbeitgebern auf 1.500 aufgestockt werden können.
Digitalisierung der Krankenhäuser soll forciert werden
Im Krankenhauszukunftsgesetz wird auch explizit auf die Investitionsförderung für digitale Infrastrukturen eingegangen. Im Vordergrund stehen dabei eine Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung von Notaufnahmen sowie eine Erhöhung der Informationssicherheit, Stichwort: Branchenspezifische Sicherheitsstandards, auch als B3S bezeichnet.
In diesem Zusammenhang ist auch die weitere Umsetzung der im so genannten eHealth-Gesetz niedergelegten Schwerpunkte zu sehen, die eine verbesserte Patientenversorgung zum Ziel haben. Papierbasierte Prozesse sollen nach und nach durch IT-unterstützte Verfahren abgelöst werden. Dazu zählen Themen wie
- Medikationspläne,
- der elektronische Arztbrief,
- das Versichertenstammdatenmanagement und die Überprüfung des Versicherungsnachweises,
- Videosprechstunden bei bestimmten Indikationen,
- die Notfalldatenspeicherung,
- die Elektronische Patientenakte und das Elektronische Patientenfach.
Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht dafür Bewertungen zum Stand der Digitalisierung vor, die zum 30. Juni 2021 sowie zum 30. Juni 2023 vorgenommen werden sollen.
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