Definitionen Was ist der Krankenhauszukunftsfonds?

Von

Im Juni 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen, welches sich mit der Digitalisierung in Krankenhäusern befasst. Definiert sind mit dem Krankenhauszukunftsfonds die Bereitstellung von insgesamt 4,3 Millionen Euro Fördergeldern.

Finanzierung des "Zukunftsprogramm Krankenhäuser"
Finanzierung des "Zukunftsprogramm Krankenhäuser"
(© aga7ta – stock.adobe.com)

Das KHZG sieht vor, dass seit Januar 2021 3 Millionen Euro Fördergelder durch den Bund bereitgestellt werden. 1.3 Millionen Euro sind zusätzlich von den Ländern und den Krankenhausträgern zu finanzieren. Die Verwaltung des Projekts erfolgt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Zweck der Fördergelder ist die Optimierung und Sicherung künftiger Versorgungsprozesse, darunter

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur
  • elektronische Dokumentation von Leistungen
  • Digitalisierung des Medikationsmanagements
  • Verbesserung telemedizinischer Netzwerkstrukturen
  • Schaffung zukunftssicherer Notfallkapazitäten
  • Investitionen in die IT- und Cybersicherheit.

Eine Bedingung der Inanspruchnahme ist der Einsatz von mindestens 15 Prozent der Fördermittel im Bereich der Informationssicherheit. Insgesamt ist die interne und sektorübergreifende Versorgung relevant. Im Detail zählen zu den förderungsfähigen Optimierungen folglich auch die Kommunikation, die Ablauforganisation, allgemeine Modernisierungen, Hightech-Geräte und die Robotik.

Bedarfsanmeldung und Bewilligungsverfahren für Krankenhäuser

Eine Bedarfsanmeldung erfolgt durch den Krankenhausträger oder die Hochschulklinik beim zuständigen Land. Die entsprechenden Formulare stellt das BAS zur Verfügung. Das Land prüft die Bedarfsanmeldung im Hinblick auf die Richtlinien des Krankenhauszukunftsfond, definiert den förderungsfähigen Bedarf und stellt hierfür den Antrag beim BAS, dem schließlich die Bewilligung obliegt. Eine Grundvoraussetzung dafür ist die Beteiligung der betroffenen Länder und/oder Krankenhausträger mit mindestens 30 Prozent an den förderungsfähigen Kosten. Für die Umsetzung und Verteilung gelten ansonsten die Regelungen des bis dahin bestehenden Strukturfonds gemäß §§ 12 und 12a KHG.

Kontrollen der Umsetzung bis spätestens 2025

Entfallen die Voraussetzungen zur Förderung nach der Bewilligung und Zuweisung der Fördermittel, kann das BAS diese, gegebenenfalls anteilig, zurückfordern: Als Stichtage für entsprechende Überprüfungen durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurden jeweils der 30 Juni 2021 und 2023 festgelegt.

Die Überprüfungen betreffen insbesondere den Stand der Digitalisierung in den Krankenhäusern. Diese sollte bis spätestens 2025 gemäß den Richtlinien des Krankenhauszukunftsfonds nachweisbar durch die Krankenhäuser umgesetzt worden sein. Neben einer Rückforderung bereitgestellter Fördermittel sind für Krankenhäuser, die bis zum Jahr 2025 nicht nachweislich Digitalisierungsprozesse in der Telemetrikinfrastruktur etabliert haben, Strafzahlungen möglich.

(ID:48716998)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung