Schmerzpunkt Patientensteuerung Reform der Notfallversorgung: DKG legt Konzept vor

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

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Monatelanges Warten auf Facharzttemine, Mangel an Alternativen, aber auch an Gesundheitskompetenz: Es hat seine Gründe, dass Notaufnahmen so überlastet sind. Mit ihrem aktuellen Positionspapier legt die DKG den Finger in die Wunde, stellt aber vor allem Lösungen vor, wie die ambulante Notfallversorgung reformiert werden kann.

Die Reform der Notfallversorgung ist nach Ansicht des DKG-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß eines der dringendsten Projekte der Gesundheitspolitik.(Bild: ©  BlockBrushstrokes - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die Reform der Notfallversorgung ist nach Ansicht des DKG-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß eines der dringendsten Projekte der Gesundheitspolitik.
(Bild: © BlockBrushstrokes - stock.adobe.com / KI-generiert)

Den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung konnte die Ampelregierung nicht mehr durch den parlamentarischen Prozess bringen. Der Reformdruck aber bleibt: „Die heutige Realität der Notfallversorgung hat nicht nur überlastete Notaufnahmen und überlange Wartezeiten für die Hilfesuchenden zur Folge, sondern auch eine völlig untaugliche und nicht kostendeckende Finanzierung der Notaufnahmen, die nicht mehr dem Versorgungsalltag entspricht“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG), Dr. Gerald Gaß.

Wie die Notfallversorgung in Deutschland umgestaltet werden kann, legt die DGK in einem eigenen Positionspapier zur Reform der ambulanten Notfallversorgung dar. Dabei knüpft sie an das im Gesetzentwurf beschriebene Konzept der Integrierten Notfallzentren (INZ) an und geht insbesondere auf deren Finanzierung und die Festlegung von INZ-Standorten ein. Die Notfallzentren, die von Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen grundsätzlich gemeinsam betrieben werden sollten, sind demnach über auskömmlich kalkulierte und vom stationären Budget abzugrenzende INZ-Budgets zu finanzieren, das betrifft auch die Investitionskosten. Zur Standortfindung sollen Planungskriterien des G-BA (mit Empfehlungscharakter) herangezogen werden, diese Empfehlungen sollen die Grundlage für eine Bund-Länder-Rechtsverordnung bilden, mit der nötigen Flexibilität für die Länder. „Unbedingt abzusehen“ sei jedoch von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einbindung der erweiterten Landesausschüsse (eLa) in die Planung. Das wird mit deren fehlender krankenhausplanerischer Expertise begründet.

Die Basis: Patientensteuerung

Grundlegend für die Reform ist jedoch die Patientensteuerung – über eine rund um die Uhr zuverlässig erreichbare zentrale Leitstelle: „Dies ist zeitnah und als erster wichtiger Schritt einer Notfallreform zu implementieren“. Dazu sollten die Notrufnummer 112 und die Servicenummer 116117 vernetzt werden. Während für Patienten in Lebensgefahr oder mit stärksten Schmerzen die 112 zuständig bleibe, sollten alle anderen Fälle über ein telefonisches Ersteinschätzungsverfahren gesteuert werden: In die INZ sollten demnach nur diejenigen Patientinnen und Patienten kommen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit die apparativen und strukturellen Diagnose- und Behandlungskapazitäten eines INZ benötigen“. Allen anderen stünden „verschiedene Versorgungspfade in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung, deren Angebot sukzessive ausgebaut werden muss“. Hier spielt die DKG den Ball zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Diese müssten „ihrem Sicherstellungsauftrag gerecht werden und die vertragsärztliche notdienstliche Versorgung 24/7 auch außerhalb von INZ gewährleisten“. Der Ausbau des telemedizinischen Angebots durch KVen wird dabei als ist zentraler Baustein gesehen.

Nicht unmittelbar Behandlungsbedürftigen sei über die Patientenservicenummer zeitnah ein Haus- oder Facharzt-Termin zu vermitteln.

Gematik muss Schnittstelle definieren

Damit die INZ die Ersteinschätzung und die dazugehörigen Daten übernehmen können, soll eine verlässliche digitale Infrastruktur geschaffen werden. GKV und KBV müssten eine Schnittstelle zur digitalen Fallübergabe vereinbaren. Gefordert wird, sowohl das Kompetenzzentrum für Interoperabilität (KIG) bei den Festlegungen für die entsprechenden Spezifikationen einzubinden als auch die Krankenhäuser selbst. Weitere Voraussetzungen sind laut dem Konzept

  • Finanzierungsinstrumente für nötige Anpassungen,
  • Sicherstellung der Interoperabilität durch die Hersteller und
  • datenschutzrechtliche Regelungen („keinesfalls einwilligungsbasiert“).

Die Leitstelle müsse auf INZ-Anforderung „regelhaft die erforderlichen Informationen über die Schnittstelle zur Fallübergabe bereitstellen". Dazu sollten, soweit möglich, Baustein der TI erweitert und nachgenutzt werden. Im Zusammenspiel mit App oder Webbrowser ließen sich Patientenidentifikation und Daten aus der ePA absichern, bevor der Patient das INZ erreicht. Notfallpatienten ohne Digitaltechnik sollten mittels eines Codes den Kontakt zur Leitstelle nachweisen können .

Das Positionspapier thematisiert zudem die ambulante Notfallbehandlung an Krankenhäusern ohne INZ-Status, die Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten mit ungeklärtem bzw. ohne Versichertenstatus – mit Änderungsvorschlägen zu § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII – sowie Arzneimittelversorgung und Verordnungsrecht für Krankenhäuser.

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