Definitionen Was ist bzw. wie wird Interoperabilität bei eHealth erreicht?

Von zeroshope |

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Interoperabilität ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens unverzichtbar. Sie sorgt dafür, dass alle IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Die Politik verfolgt mehrere Strategien, um dieses Ziel für den eHealth-Bereich zu erreichen.

Interoperabilität bei eHealth: Alle IT-Systeme verstehen sich
Interoperabilität bei eHealth: Alle IT-Systeme verstehen sich
(© aga7ta – Fotolia)

Interoperabilität ist ursprünglich ein Begriff aus der Mechanik, der später von der Informatik übernommen wurde. Der Begriff setzt sich aus den lateinischen Begriffen für „zwischen“ und „Arbeit“ zusammen. Die einfachste Definition baut genau darauf auf: Zwischen getrennten Objekten soll es zur Arbeit kommen können. Für den IT-Bereich bedeutet dies, dass verschiedene Systeme zusammenwirken können sollen. Dabei geht es um eine zweckmäßige Interaktion. Gemeint ist eine Kommunikation, die den Austausch freigegebener Daten gestattet.

Interoperable Systeme im eHealth-Bereich

Interoperabilität ist eines der zentralen Ziele der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier wurden zahlreiche analoge Strukturen aufgebaut, die zwar für ihren jeweiligen Bereich zweckmäßig, aber eben auch abgeschottet waren. Lange schien es keinen Bedarf dafür zu geben, dass z.B. ein stationäres Apothekensystem mit einer Krankenhausdatenbank kommunizieren kann. Aus Kosten- und Effizienzgründen hat sich die Einstellung zu dieser Frage allerdings grundlegend gewandelt.

Der erste Ansatz zur Sicherstellung von Interoperabilität: vesta

Das von der gematik betriebene Verzeichnis für informationstechnische Standards im Gesundheitswesen (vesta) war der erste Baustein, um die Wände zwischen den IT-Systemen im eHealth-Bereich einzureißen. Es wurde 2015 eingeführt und bietet eine Übersicht über die folgenden Inhalte:

  • semantische Standards
  • technische Standards
  • Profile (welche Nutzerrollen werden gebraucht?)
  • Leitfäden zum Aufbau von interoperablen Systemen

Daten können von allen Beteiligten im Gesundheitswesen sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen und Standardisierungsorganisationen eingereicht werden. Wer eine neue Anwendung für den Gesundheitsbereich auf den Markt bringt, muss diese sogar in vesta eintragen lassen.

Erweiterung von vesta: GIGV

Der Erfolg von vesta war nicht so groß wie erhofft. Das Verzeichnis schuf zwar Transparenz, aber trug nicht im gewünschten Ausmaß zur Standardisierung bei. 2021 erließ das Bundesgesundheitsministerium deshalb eine Verordnung (GIGV), die eine neue Koordinierungsstelle schuf. Diese hat die Aufgabe, verbindliche Empfehlung mit der Hilfe von Experten für die Interoperabilität im eHealth-Bereich zu erarbeiten.

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