DefinitionenWas ist die GIGV (Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung)?
Von
zeroshope
Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) wurde vom Bundesgesundheitsministerium erlassen. Sie soll die Interoperabilität von IT-Systemen im Gesundheitswesen sicherstellen. Hierfür etabliert sie neue Prozesse.
Die Abkürzung GIGV steht für die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung. Wie es ihr Name bereits andeutet, ist ihre zentrale Aufgabe die Sicherstellung von Interoperabilität zwischen sämtlichen IT-Systemen des Gesundheitswesens. Die Regelungen der Verordnung lösen das Verzeichnis „vesta“ ab. Dieses sollte Transparenz und darauf aufbauend Standards für die Interoperabilität schaffen. Dies gelang allerdings nicht.
Die wichtigsten Regelungen der GIGV
Die GIGV möchte Prozesse und Verfahren zur Sicherstellung der Interoperabilität durchsetzen, die „konsensbasiert, interdisziplinär, effizient und zügig sind“. Die Schaffung einer neuen Koordinierungsstelle steht deshalb im Mittelpunkt der Verordnung. Diese wird mit einem Expertengremium besetzt, das verbindliche Empfehlungen aussprechen kann. Die Umsetzung soll dann mit der Unterstützung von unabhängigen Arbeitsgruppen geschehen, die mit Experten besetzt sind und nach dem „runden Tisch“-Prinzip funktionieren.
Folgende Punkte sind dabei für das Governance-System der GIGV wichtig:
Dritte können Anträge zur Aufnahme von Standards, Leitlinien, etc. bei der Koordinierungsstelle stellen.
Diese werden bei einem positiven Entscheid auf einer Wissensplattform gespeichert.
Festlegungen der gematik werden im Einvernehmen mit den Arbeitsgruppen als verbindliche Empfehlungen aufgenommen.
Die Gesamtheit der Experten in den Arbeitsgruppen wird als großes Expertengremium bezeichnet, das als diese Körperschaft finale Entscheidungen trifft.
Neue Krankenhaussysteme sollen „analog zu der Bildung neuer Arbeitsgruppen“ betrachtet werden – es wird also auch diesbezüglich eigene Expertenrunden geben.
Alle Empfehlungen werden gemeinsam von der Koordinierungsstelle und den Arbeitsgruppen priorisiert und fortentwickelt.
Alle auf der Wissensplattform gespeicherten Informationen werden jährlich neu bewertet.
Experten können sich um die Aufnahme bewerben
Das Expertengremium, das sich in den Arbeitsgruppen versammelt, setzt sich durch Bewerbungen zusammen. Es steht also generell allen Spezialisten offen, die im Bereich eHealth bzw. der Digitalisierung des Gesundheitswesens tätig sind. Etwaige Nachbesetzungen beschließt das Gremium durch Kooptierung selbst.
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Stand vom 30.10.2020
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