Bundesrat bremst Gesetzesvorhaben Hängepartie um Krankenhaustransparenzgesetz

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Mit knapper Mehrheit blockierte der Bundesrat das Krankenhaustransparenzgesetz und rief den Vermittlungsausschuss an. Die Debatte dreht sich um die Einführung von Leistungsgruppen und deren eilige Umsetzung bis Oktober 2024, während finanzielle Engpässe der Kliniken zusätzliche Spannungen schaffen.

Ab dem Frühjahr 2024 sollen sich Patienten und Patientinnen eigentlich dank „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ besser über Krankenhäuser und Kliniken informieren können.(Bild:  Blue Planet Studio – stock.adobe.com)
Ab dem Frühjahr 2024 sollen sich Patienten und Patientinnen eigentlich dank „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ besser über Krankenhäuser und Kliniken informieren können.
(Bild: Blue Planet Studio – stock.adobe.com)

Das war es vorerst mit dem Krankenhaustransparenzgesetz – zumindest in seiner jetzigen Fassung. Mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen hat der Bundesrat dieses bei einer Sitzung am Freitag blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. „Die Intention des Gesetzes ist richtig, aber so, wie es vorgelegt worden ist, schafft es nicht mehr Transparenz, sondern es stiftet Verwirrung“, erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) diesbezüglich.

Unter anderem stieß die Zuweisung in Leistungsgruppen, die dazu dienen sollen, das Angebot der Häuser differenziert auszuweisen, bei den Ländern auf Kritik, da sich Bund und Länder über diese gerade erst einigen. Als Blaupause dienen dafür die in NRW eingeführten Leistungsgruppen. Doch gerade der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mahnte, dass die geplante Veröffentlichung ab Oktober 2024 zu früh sei. Die Länder, die noch nicht mit der Zuweisung angefangen hätten, bräuchten dafür mindestens zwei oder drei Jahre. Erst wenn diese Zuweisung erfolgt ist, sei so ein Gesetz richtig, erklärte er.

Gleichzeitig wurde mehrfach auf die finanzielle Lage der Kliniken verwiesen. Die Protokollerklärung zum Transparenzgesetz, nach der die Bundesregierung die Landesbasisfallwerte möglichst ab 1. Juli 2024, spätestens aber ab dem 1. Januar 2025 anpassen will, sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Laumann. „Die Protokollerklärung löst die Probleme nicht“, meinte hingegen Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und betonte: „Wir brauchen erst die Übergangsfinanzierung für die Kliniken, dann die Krankenhausreform und dann kann ein Transparenzverzeichnis kommen.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte zunächst noch vor einem Ausbremsen des Gesetzes. Dies ginge auf Kosten der Patienten und Patientinnen, die etwa ein geeignetes Krankenhaus für eine Krebstherapie suchte. Die Transparenz sei auch ethisch geboten, so der Minister. „Wir haben diese Daten, aber wir nutzen sie nicht.“

Entsprechend enttäuscht zeigte er sich schließlich auch nach der Abstimmung: „Das ist in der Tendenz eine schlechte Nachricht für Patienten. Wir hoffen, dass wir dieses Gesetz jetzt trotzdem zügig durchbringen können.“ Davon hinge auch die Auszahlung der Liquiditätshilfe ab.

Nun ist der Vermittlungsausschuss gefragt, bestehend aus 16 Bundestagsabgeordneten sowie 16 Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, Vorschläge zur Beilegung des Konfliktes zu machen. Eine Gesetzesänderung beschließen kann er jedoch nicht. Diese ist nur möglich, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat den Vorschlag bestätigen.

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