Definition Was ist das Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums?

Von Casablanca Lesedauer: 2 min

Im Zuge des „Krankenhaustransparenzgesetzes“ sollen Patienten fortan mehr Transparenz in der Wahl ihres Krankenhauses oder der Klinik erhalten: Durch leicht einsehbare und verlässliche Bewertungen der stationären Einrichtung.

Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums: Bewertungsmöglichkeit für Krankenhäuser & Kliniken
Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums: Bewertungsmöglichkeit für Krankenhäuser & Kliniken
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Schon heute gibt es für Patienten mehrere Möglichkeiten Kliniken, Krankenhäuser und niedergelassene Mediziner zu bewerten – beispielsweise über Bewertungsportale wie Jameda oder schlicht unter dem jeweiligen Eintrag auf Google oder Apple Maps. Die Bundesregierung, in Form des Bundesgesundheitsministeriums unter Karl Lauterbach, möchte mit dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHZG) nun Bewertungen in einem offiziellen Bewertungsportal festhalten. Generell soll das so funktionieren, wie es Patienten bereits von anderen Bewertungsportalen im Internet kennen – das neue Portal ist aber offiziell und wird vom Bundesgesundheitsministerium verwaltet, der Fokus liegt also nicht auf Bewertungen und persönlichen Einschätzungen von anderen Patienten, sondern auf offiziellen Daten.

Geplante Informationen im Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums

Das Transparenzverzeichnis umfasst alle rund 1.900 Kliniken und Krankenhäuser in Deutschland. Aktuellen Informationen nach soll das Bewertungsportal erstmals ab dem 1. April 2024 für Patienten abrufbar sein. Ab diesem Zeitpunkt hätten selbige also die Gelegenheit, vor einem stationären Aufenthalt das Transparenzverzeichnis aufzurufen und sich da sowohl über die Leistungen und Angebote der Klinik als auch über Qualitätsdaten zu informieren.

Deutsche Krankenkassen haben den Vorstoß des Gesundheitsministeriums gelobt, nicht zuletzt, weil ein offizielles Bewertungsportal vom Bund ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland darstellt. Milde Kritik gab es lediglich am Umfang: So sollte nach Meinung der Krankenkasse AOK der Bund zusätzliche Qualitätszertifikate vergeben. Diese würden es Patienten bereits auf dem ersten Blick erleichtern festzustellen, ob es sich um eine qualitativ hochwertige oder beispielsweise besonders spezialisierte Klinik handelt.

Nach aktuellem Stand sollen diese Informationen im Transparenzverzeichnis erscheinen:

  • Leistungsangebot und Behandlungsmöglichkeiten der Klinik,
  • technische und personelle Ausstattung,
  • Qualitätsdaten.

Die Qualitätsdaten sollen zugleich Informationen zu Todesfällen oder Komplikationsraten enthalten.

Krankenhäuser und Kliniken werden in die Verantwortung genommen

Für die Erhebung und Übermittlung der Daten sind die Kliniken selbst verantwortlich. Diese werden vom Bund verpflichtet dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus fortlaufend relevante Datensätze zur Verfügung zu stellen, welche dann wiederum im Transparenzverzeichnis eingetragen und für Patienten sichtbar werden.

Kliniken müssen dafür beispielsweise Informationen zu erbrachten Leistungen in den jeweiligen Leistungsgruppen, gestellte Diagnosen und durchgeführte Prozeduren sowie Daten zum beschäftigten Pflege- und Ärztepersonal ergänzend übermitteln. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen des Bundes wertet diese Angaben anschließend mit bereits eigens eingeholten Qualitätsdaten aus, danach kann das Bundesgesundheitsministerium diese Angaben publik machen.

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