Dem Gesundheitswesen stehen einschneidende Umstrukturierungsmaßnahmen bevor. In Hinblick auf den demographischen Wandel kommt die nun durch den Bundesrat verabschiedete KHTFV genau richtig. Doch was bedeutet das für einzelne Standorte?
Im Gesundheitswesen sind klamme Kassen an der Tagesordnung. Durch politische Interaktion sollen die finanzielle Situation entlastet und die Versorgungsqualität nachhaltig verbessert werden.
Insolvenzen im Gesundheitswesen waren lange Zeit undenkbar. Insbesondere die Maximalversorger, also Kliniken, deren Leistungsportfolio sich über die gesamte Bandbreite der Medizin erstreckt, schienen zu wichtig für die Bevölkerung, als dass eine finanzielle Schieflage den Fortbestand der Einrichtung hätte gefährden können. Oder anders ausgedrückt: Sie galten als too big to fail. Doch in den vergangenen fünf Jahren hat sich das Lagebild gedreht. Während der Covid-19-Pandemie hatte es sich bereits abgezeichnet; in der Zeit danach manifestiert. Das Kliniksterben war plötzlich kein theoretisches Schreckgespenst mehr, welches von den kaufmännischen Klinikleitern beschworen wurde. Vielmehr war – initial durch höhere Personalkosten und niedrigere Fallpauschalen verursacht – das Geld in vielen Einrichtungen knapp und einzelne Bereiche von Kliniken sahen sich – wie aus heiterem Himmel – vor dem Aus. Insbesondere in den ländlichen Regionen wurden Geburtsstationen konsolidiert, die Öffnungszeiten von Notaufnahmen drastisch reduziert und Operationsfenster verschoben. Ein Zustand, welcher sich durch das stetige – demographisch bedingte – Ausdünnen der Personaldecke in den nächsten Monaten und Jahren voraussichtlich noch verstärken wird. Dass die Kliniken als solches bedroht sind, hat auch die Politik erkannt und zahlreiche Förderprogramme aufgelegt sowie Reformvorschläge eingebracht.
Transformationsfonds als Rettung?
In der Bundesratssitzung vom 21. März wurde der sogenannte Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beschlossen. Ab 2026 sollen – mit einer Laufzeit von zehn Jahren – insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt werden. Die Hälfte davon, also 25 Milliarden, sollen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes entnommen werden. Die zweiten 25 Milliarden sollen dabei direkt aus den Landeshaushalten abfließen.
Diese strikte Trennung ist deshalb wichtig, da lediglich Projekte förderfähig – im Sinne der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – sind, welche jeweils hälftig von Bund und Ländern Mittel erhalten. Der amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich hinsichtlich des Fonds, dass damit den Bundesländern geholfen werde, in moderne Krankenhausstrukturen zu investieren. Er sagte weiterhin: „Um Patientinnen und Patienten flächendeckend besser zu versorgen, werden Krankenhäuser zusammengelegt, Behandlungszentren aufgebaut, die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und ambulanter Medizin verbessert.“ Die Qualität der Versorgung werde damit für die Patientinnen und Patienten unmittelbar besser. Laut Lauterbach solle der Fonds die Möglichkeit bieten, die notwendigen Investitionen sowohl für die Spezialisierung als auch für den Erhalt notwendiger Krankenhäuser im ländlichen Raum zielgerichtet zu steuern. Laut Bundesratsbeschluss soll eine breite Palette an Projekten gefördert werden können, die allesamt eines zum Ziel haben: Eine qualitative Steigerung von hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
Die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten.
Die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung.
Die Errichtung telemedizinischer Netzwerkstrukturen.
Die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen
Der Zusammenschluss regional begrenzter Krankenhausverbünde.
Die Schaffung integrierter Notfallstrukturen.
Die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses.
Das Bereitstellen zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Um die Modernisierungsmaßnahmen stemmen zu können, sollen die Bundesländer – laut Beschluss des Bundesrats – dazu befähigt werden, die Trägerorganisationen von Kliniken und Krankenhäusern an den enormen Kosten zu beteiligen. Derartige Kofinanzierungsmodelle sollen künftig gar zur Regel denn zur Außnahme werden, um möglichst viele Standorte an der digitalen Transformation teilhaben lassen zu können. Für die gerechte Verteilung der Fördermittel soll zukünftig das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verantwortlich zeichnen. In einem monatlich veröffentlichten Report des BAS sollen weiterhin sämtliche Fördervorhaben transparent dargestellt werden.
Die Antragsstellung selbst wird zukünftig über ein Online-Portal geregelt werden. Das BMG geht davon aus, dass aufgrund einer „weitgehenden Akzeptanz der landeseigenen Prüfverfahren“ nur wenig zusätzliche Dokumente im Laufe des Antragsprozesses eingereicht werden müssen, um die gesamte Fördersumme für das beantragte Projekt bewilligt zu bekommen. Das bedeutet, dass das gesamte Verfahren im Vergleich zu den bisherigen Verfahren signifikant niederschwelliger und unbürokratischer gestaltet werden soll. Darüber hinaus wird den Bundesländern zusätzlicher Gestaltungsspielraum eingeräumt. Dieser wird insbesondere in den Fällen zum Tragen kommen, in denen die geplanten Maßnahmen wesentlich höhere Budgets in der Umsetzung erfordern, als ursprünglich – im Rahmen des Förderprogramms – bewilligt wurden. Damit soll verhindert werden, dass Modernisierungsprojekte, welche sich bereits kurz vor dem Abschluss befinden, auf den letzten Metern an finanziellen Hürden scheitern. In der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung wurde festgelegt, dass lediglich Vorhaben, deren Umsetzungsphase nach dem 1. Juli 2025 beginnt, gefördert werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel im Sinne des Gesetzes eingesetzt werden. Allerdings dürfen sich auch die Entscheiderinnen und Entscheider freuen, deren Projekte sich bereits in der Planung befinden. Ein entsprechender Passus in der Anmerkung des Bundesrats hat nämlich auch diesen Projekten die Förderfähigkeit in Aussicht gestellt. Im ursprünglichen Referentenentwurf zum KHTF war der 1. Januar als Stichtag festgelegt, zu welchem die Umsetzungsphase häte beginnen dürfen. Diesen Zeitpunkt sahen zahlreiche Gesundheitspolitik aus Bund und Ländern sowie Vertreter von Klinikbetreibern als entschieden zu spät an.
Stand: 08.12.2025
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Modernisierung im Gesundheitswesen: So geht es weiter
Der KHTF ist dabei nur ein Teil der bereits 2024 beschlossenen Krankenhausreform, auch bekannt als Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Darin werden unter anderem die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, eine signifikante Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten als Zielbilder definiert. Neben den großen Klinikverbünden sollen vor allem auch kleinere Häuser durch die Krankenhausreform und den darin enthaltenen Transformationsfonds nachhaltig profitieren. Erreicht werden soll das unter anderem über eine Veränderung des Finanzierungssystems für Kliniken und Krankenhäuser. Über das Vorhaltebudget wird denjenigen Einrichtungen Geld zur Verfügung gestellt, die spezifische Fachbereiche der Medizin – unter anderem Gynäkologie, Pädiatrie oder Intensivmedizin – grundsätzlich anbieten. Unabhängig davon, ob sie in diesem Bereich überhaupt Leistungen erbringen.
Auch die Teilnahme eines Hauses an der Notfallversorgung soll zusätzlich vergütet werden. Dadurch erhalten die Leistungserbringer – in den Augen des BMG – valide Anreize, die Gesundheitsversorgung in der Fläche auf einem möglichst hohen Niveau zu halten und andererseits auch die Standorte in ländlichen Gebieten zu sichern. All dies kostet Geld.
Um einen reibungslosen Übergang der Finanzierung zu gewährleisten, wurde der – bereits existente – Krankenhausstrukturfonds um ein weiteres Jahr bis Dezember 2025 verlängert.
Weitere Informationen
Den gesamten Beschluss des Bundesrats hinsichtlich der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung können Sie im Volltext über die offizielle Webseite des Bundesrats einsehen.