Gesundheitsamt Hygienebelehrungen im Online-Format

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Schulungsmaßnahme für jene Personen vor, die Nahrungsmittel gewerblich verarbeiten und verteilen. Diese ausschließlich den Gesundheitsämtern oder von diesen beauftragten Ärzten vorbehaltene Hygienebelehrung ist durch eine Gesetzesänderung auch digital durchführbar.

Freuen sich über die offizielle Anerkennung des Projektbüros Digitale Tools: (v. l.) Annika Zizkat (Teamleitung IFSG, TZG), Landrat des Rhein-Kreises Neuss Hans-Jürgen Petrauschke, TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen, Elke Marquardt (Team IFSG, TZG)(©  TZG)
Freuen sich über die offizielle Anerkennung des Projektbüros Digitale Tools: (v. l.) Annika Zizkat (Teamleitung IFSG, TZG), Landrat des Rhein-Kreises Neuss Hans-Jürgen Petrauschke, TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen, Elke Marquardt (Team IFSG, TZG)
(© TZG)

Hygienebelehrungen können auch digital durchgeführt werden. Das Infektionsschutzgesetz, das seit über 20 Jahren entsprechende Schulungen vorschreibt, wurde dahingehend angepasst.

Bereits vor sechs Jahren hat das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss diesen Prozess angestoßen und gemeinsam mit der Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) die Entwicklung einer entsprechenden Online-Schulung begonnen. Laut TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen habe man „sehr schnell“ eine Systemplattform entwickelt. „Inzwischen sind wir bundesweit auf eine große Nachfrage unseres Systems gestoßen. Auch ist die anfängliche Skepsis von Hygiene-Experten und Datenschützern einer breiten Zustimmung unserer Software-Lösung gewichen. Rund 700.000 durchgeführte Belehrungen sprechen wohl eine deutliche Sprache“, sagt Franzen.

Das entwickelte System wird in Abstimmung mit den inzwischen über 100 angeschlossenen Gesundheitsämtern ständig aktualisiert und erweitert. Aktuell wurde die „Hygienebelehrung-Online“ – so die geschützte Bezeichnung des Schulungsangebots – nach einem Prüfverfahren des Projektbüros Digitale Tools der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ausgezeichnet. Dabei handelt es sich um einen vom Projektbüro definierten Qualitätsstandard für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Das Prüfverfahren besteht aus einem herstellerunabhängigen zweistufigen Bewertungsprozess in fachlicher und technischer Sicht zu den Kriterien Mehrwert, Usability, Interoperabilität, Skalierbarkeit, Datenschutz und IT-Sicherheit. Nach erfolgreichem Durchlauf wird die Erfüllung grundlegender Anforderungen für den Einsatz im ÖGD mit einer Urkunde bescheinigt.

Geschäftsführer Raimund Franzen betont die Bedeutung der offiziellen Anerkennung: „Uns hat natürlich das durch die Empfehlung hervorgerufene Interesse zahlreicher Gesundheitsämter gefreut. In zwölf Fällen führten die entsprechenden Kontakte auch zur Nutzung unseres Systems.“

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