Krankenhausreform KBV schaltet EU-Kommission ein

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will aufgrund der jüngst vom Bundeskabinett gebilligten Krankenhausreform die EU-Kommission einschalten.

KBV-Vorstand: (v. l.) Dr. Andreas Gassen, Dr. Sibylle Steiner, Dr. Stephan Hofmeister.(© axentis.de / Lopata)
KBV-Vorstand: (v. l.) Dr. Andreas Gassen, Dr. Sibylle Steiner, Dr. Stephan Hofmeister.
(© axentis.de / Lopata)

„Es ist höchst bedauerlich und auch nicht hinnehmbar, dass die ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Krankenhäusern noch einmal verschärft werden sollen“, kritisieren die KBV-Vorstände die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben.“

Dem KBV-Vorstand bereitet Sorge, dass der Gesetzentwurf gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht verstoße, da er eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsehe. Laut Vorstand verschärften sich dadurch noch einmal die ungleichen Wettbewerbsbedingungen und benachteiligten klar die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.

„Wir werden uns deshalb nun an die Europäische Kommission wenden mit der Bitte zu prüfen, ob eine mutmaßliche Beihilfeverletzung vorliegt“, erklärten die Vorstände. „Der viel apostrophierte Wettbewerb der gleich langen Spieße darf kein Trugbild sein, sondern muss endlich Realität werden.“

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