Effiziente IT-Umgebungen werden auch im Gesundheitswesen zunehmend zu einem Wirtschaftsfaktor. Fachkräftemangel und fehlende Zeit für die Patienten machen umfassende digitale Lösungen unumgänglich. Cloud-Lösungen können hier helfen – wären da nicht die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben.
Noch hadern viele Kliniken mit dem Einsatz von Cloud-Techniken für ihre IT-Systeme
(Bild: ra2 studio – stock.adobe.com)
Noch immer kommt es vor, dass Patienten und Patientinnen dieselbe Untersuchung mehrfach machen müssen, weil Krankenhäuser und Kliniken ihre Daten nicht untereinander austauschen können. Eine aktuelle Studie von Flying Health zeigt, dass 83 Prozent der Befragten genau diesen mangelnden Informationsaustausch sowie fehlende Kommunikation als größtes Problem für intersektorale Versorgung sehen.
Der Digitalisierung kommt hier die besondere Aufgabe zu, entsprechende Hürden abzubauen und die Patient Journey entlang der Versorgungsszenarien abzubilden – und zu vereinfachen. Neben Anwendungen der Telematikinfrastruktur spielen dabei auch innovative Technologien wie etwa Künstliche Intelligenz, Big Data oder Robotik eine Rolle. Sie haben vielleicht nicht immer einen direkten Einfluss auf den Patienten selbst, entlasten jedoch das Klinikpersonal und ermöglichen diesem somit die Fokussierung auf den Menschen.
Viele Tools sind dabei bereits Cloud-basiert und stehen digital zur Verfügung. Dennoch sind hierzulande noch immer Vorbehalte bei der Nutzung von Cloud-Technologien im Gesundheitswesen zu spüren.
Skalierbarkeit im Fokus
„Dokumenten- und Datenarchivierung sowie das Hosting von Anwendungen in der Cloud bergen großes Potenzial für Kliniken, Ressourcen einzusparen und Arbeitszeit effizient zu gestalten – insbesondere mit Blick auf den akuten IT-Fachkräftemangel ein Aspekt, der dringend bedacht werden sollte“, ist Leonard Pliete, Chief Operational Officer Health & Care bei d.velop, sicher. Das Stichwort hier: Skalierbarkeit.
So lässt sich einerseits die Cloud selbst je nach den Bedürfnissen der Nutzer wählen. Mögliche Cloud-Modelle sind:
Public Cloud: Unter Public Cloud – oder zu deutsch: öffentliche Cloud – ist ein Bereitstellungsmodell zu verstehen, bei dem der Provider einer großen Nutzergruppe im öffentlichen Internet jederzeit On-Demand-Zugriff auf die Rechenressourcen gewährt.
Private Cloud: Bei der Private Cloud wird die Cloud-Computing-Umgebung nur für einen einzelnen Kunden bereitgestellt. Auf Soft- und Hardware haben dann ausschließlich die eigenen Mitarbeiter Zugriff.
Hybrid Cloud: Hybrid Clouds stellen eine Mischformen dar, bei der bestimmte Services bei öffentlichen Anbietern über das Internet zugänglich sind, während datenschutzkritische Anwendungen und Daten im Unternehmen verarbeitet werden.
Doch auch Dienstleistungen können aus der Cloud bei Bedarf bezogen werden. „Das beginnt sehr grundlegend bei Infrastructure-as-a-Service (Iaas) und geht über Platform-as-a-Service (PaaS) bis hin zu Software-as-a-Service“, fasst d.velop zusammen.
Den Datenschutz nicht außer Acht lassen
Sicherlich eine der größten Hürden beim Einsatz von Cloud-Lösungen im Klinikalltag ist das Thema Datenschutz. „Kliniken sollten bei der Wahl eines Cloud-Anbieters unbedingt darauf achten, dass alle Datenschutzvorgaben erfüllt werden, was auch den jeweiligen Serverstandort mit einschließt“, erklärt Eva-Maria Würz, Vice President Health & Care bei d.velop.
Besonders im Fokus stehen hierbei natürlich technische und organisatorische Schutzmaßnahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einerseits bedeutet dies für die IT-Verantwortlichen, dass sie mit dem Anbieter ein geeignetes Sicherheitskonzept entwickeln, implementieren und nachweisen müssen. Andererseits hat die DSGVO natürlich auch Einfluss auf die Wahl des Anbieters: Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dabei die Frage entscheidend, wo sich die Rechenzentren befinden, in denen die Cloud-Lösungen gehostet werden. Innerhalb der EU unterliegen sie vollständig und ausschließlich der DSGVO, befinden sie sich außerhalb der EU, gelten zusätzlich eventuell noch extraterritoriale Gesetze wie der US Cloud Act.
Hinzu kommen, je nach Trägerschaft des Krankenhauses – staatlich, privat oder kirchlich –, Bundes- und Landesdatenschutzgesetze oder einrichtungsspezifische Vorgaben. Da die unterschiedlichen Vorgaben jedoch oft nicht aufeinander abgestimmt sind, kommt es hier häufig zu Rechtsunsicherheiten.
In Bayern hat man im vergangenen Jahr daher die Rechtslage zumindest etwas vereinfacht. Nach der alten Verordnung durften Patientendaten, die nicht zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Behandlung erforderlich sind, nur auf dem Gelände des Krankenhauses oder durch andere Krankenhäuser verarbeitet werden – externe Dienstleister waren so für den Aufbau einer Cloud-Infrastruktur ausgeschlossen. Mittlerweile ist es unter Einhaltung der DSGVO und der Vereinbarung weiterer Sicherheitsmaßnahmen möglich, die Daten auch außerhalb des Klinikgeländes zu verarbeiten.
KIS in der Cloud
Dass der Schritt in die Cloud möglich ist, zeigt das Fachklinikum Mainschleife. Seit diesem Jahr betreibt dieses sein neues Krankenhaus-Informationssytem (KIS) in der AWS-Cloud in Frankfurt. Der Umstieg auf das neue KIS erfolgte in nur sieben Monaten.
„Wir wollen uns digital so aufstellen, dass wir zukünftig agil und dynamisch auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren können“, erläutert Dr. Simon Machnik, Geschäftsführer am Fachklinikum Mainschleife die Motivation zum Wechsel in die Cloud und auf webfähige Produkte. „Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Praxistauglichkeit sind die zentralen Kriterien, auf die wir die möglichen Lösungen geprüft haben“, so Machnik weiter. „Am Ende muss Software den Menschen nutzen. Und wenn das so ist, dann kann man einen KIS-Wechsel auch in kurzer Zeit erfolgreich umsetzen“, ergänzt Rolf Grube, Projektmanager bei dem mit dem Projekt betrauten Beratungsunternehmens Oberender AG.
Stand: 08.12.2025
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