Die KV Westfalen-Lippe sieht das deutsche Gesundheitswesen an einem entscheidenden Wendepunkt. In einem Positionspapier hat sie zusammengefasst, was sich ändern muss. Schlüsselbegriffe sind Bezugspraxen, Teampraxis und ein Praxiszukunftsgesetz als Investitionsschub für die Digitalisierung.
In einer digitalen Pressekonferenz am 8. April stellten Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL, und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer die wichtigsten Bausteine des Positionspapiers vor.
Immer weniger Ärzte, immer mehr – ältere, oft multimorbide – Patienten: „Die aktuelle Ausgestaltung unseres Systems ist künftig weder personell noch finanziell zu stemmen“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Dirk Spelmeyer. Mit dem Start der neuen Bundesregierung brauche es einen echten Politik- und Stilwechsel. Ihre Vorschläge für wirksame Veränderungen hat die KVWL in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier zusammengefasst.
Zentral ist dabei der Gedanke einer besseren Patientensteuerung. Derzeit entschieden in Deutschland maßgeblich diejenigen über den Einsatz der ärztlichen Ressourcen, die dafür die wenigste Expertise mitbrächten, nämlich die Patienten selbst. „Und das meine ich ganz ohne Vorwurf“, so Spelmeyer, „es ist schlicht nicht ihre Aufgabe, sie sind ja keine Mediziner!“ Die Folge sei jedoch Unter- Über- und Fehlversorgung. Das soll sich ändern, beginnend mit der Notfall- und Akutversorgung: Hier schlägt die KVWL eine verbindliche Ersteinschätzung über die 116117 vor – damit Patienten eben nicht mehr einfach zur Notaufnahme fahren in Fällen, wo dies aus medizinischer Sicht nicht nötig ist. (Die Notfallnummer 112 bleibt jedoch). Als Bestandteil der Daseinsfürsorge sei das auch staatlich zu finanzieren. Umgesetzt werden soll diese Verbindlichkeit zum Beispiel durch priorisierte Terminvergabe; die 116117 soll durch guten Service überzeugen, Spelmeyer sprach sich gegen Sanktionierungen aus.
Bezugspraxen als neuer Standard in der ambulanten Versorgung
Die zweite Änderung betrifft die Regelversorgung, hier soll die Steuerung künftig über Bezugspraxen organisiert werden: Patientinnen und Patienten entscheiden sich für eine Bezugspraxis und schreiben sich dort ein. Dies wird zumeist, muss jedoch nicht zwingend, eine hausärztliche Praxis sein. So komme zum Beispiel bei Krebspatienten oder chronisch schwer Erkrankten auch eine Facharztpraxis, etwa der Onkologie, in Frage.
Anders als beim Primärarztmodell entscheiden sich Patienten aber nicht für einen bestimmten Arzt oder eine Ärztin, sondern eben für eine Praxis. Das hat Gründe, wie die stellvertretende KVWL- Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer verdeutlichte: Das Modell der Einzelpraxis stößt an seine Grenzen. Zum einen übernehmen nicht-ärztliche Fachkräfte immer mehr Aufgaben, anders wäre die Versorgung auch gar nicht mehr zu stemmen. Zum anderen hat die jüngere Generation der Ärztinnen und Ärzte wie auch der MFA andere Erwartungen an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das müsse künftig auch bei der Vergütung berücksichtigt werden. „Das derzeitige Vergütungssystem ist stark auf den Arzt als alleinigen Leistungserbringer fokussiert und bietet keine Anreize für kooperative Praxisstrukturen“, heißt es im Positionspapier. Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt als zwingende Abrechnungsgrundlage belaste die ärztlichen Kapazitäten unnötig. Die KVWL setzt stattdessen die Vergütung „aller zweckmäßigen, wirtschaftlichen und notwendigen medizinischen Leistungen“ als Ziel und fordert u. a. einen Teampraxiszuschlag zur Förderung kooperativer Strukturen sowie eine Koordinierungspauschale für die Bezugspraxen.
Generell solle für die Patientensteuerung gelten: „digital vor ambulant und stationär“, wie Dirk Spelmeyer zusammenfasste, die Steuerung und Weiterleitung solle vornehmlich über digitale Plattformen laufen. Schon über ein Jahr lang würden im Rahmen der 116117 in Westfalen-Lippe auch Videosprechstunden genutzt.
Digitalisierung muss auf die Agenda der Bundesregierung
Die Praxen müssten digital fit gemacht werden, mahnte Anke Richter-Scheer in der Pressekonferenz. Derzeit seien Verzögerungen aufgrund veralteter Software und Systemabstürze an der Tagesordnung. Eine moderne Ausstattung der Praxen mit digitalen Tools und dazugehöriger Hardware erzeuge finanzielle und zeitliche Aufwände, sei aber zugleich „Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation der Praxen und schlussendlich des gesamten Gesundheitswesens.“ Die KVWL fordert daher ein Praxiszukunftsgesetz – mit einem Investitionsförderprogramm des Bundes, bei dem die Praxen Förderanträge für die digitale Praxisausstattung einfach über ihre Landes-KVen stellen können. „Dieses Thema muss die nächste Bundesregierung unbedingt auf ihre Agenda setzen!“, so Richter-Scheer.
Natürlich braucht es für Digitalisierung neben Technologien auch Kompetenzen. Digitalisierungsverantwortliche fehlten in den meisten Praxen. Auch hier sieht die KV Westfalen-Lippe Förderbedarf – und bietet mit ihrem Fortbildungslehrgang „Digi-Manager“ auch eine Lösung, die als Blaupause dienen kann.
Weitere Forderungen sind im Baustein „Digitale Innovation für eine ambulante Versorgung“ zusammengefasst. Dazu gehören:
Stand: 08.12.2025
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Wie es weitergehen soll
Einige der Vorschläge des Papiers seien bereits in die laufenden Koalitionsverhandlungen eingeflossen. Wie Dr. Dirk Spelmeyer erläuterte, sei im Mai eine Klausurtagung der KV-Vorstände geplant, bei der jede Kassenärztliche Vereinigung ihre Vorschläge einbringen kann, er hoffe, dass im Anschluss ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet werde.
Das vollständige Versorgungspapier „Baustein für Baustein – ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung der Zukunft“ ist über die KVWL-Website abrufbar: