Auf der DMEA 2025 kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine gestufte Einführung der ePA, der elektronischen Patientenakte, an. Entgegen früherer Pläne wird vorerst auf eine Nutzungsverpflichtung für Arztpraxen verzichtet. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie die Bunesärztekammer (BÄK) begrüßen diesen Schritt ausdrücklich.
„Der deutschlandweite Roll-Out [der ePA, Anm. d. Red.] steht unmittelbar bevor“, ist sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sicher.
Prof. Dr. Karl Lauterbach hat am Dienstag auf der DMEA, der Fachmesse für digitale Gesundheit, einen wichtigen Kurswechsel bei der Einführung der elektronischen Patientenakte verkündet. In seiner Keynote bezeichnete er die ePA weiterhin als „Erfolgsgeschichte“, die bereits jetzt einen großen Nutzen für Behandelnde sowie Patientinnen und Patienten mit sich bringe. Das größte Digitalisierungsprojekt in Deutschland werde gleichsam Impulse für andere Bereiche liefern, ist der noch amtierende Bundesgesundheitsminister überzeugt.
Gleichzeitig stellte Lauterbach klar, dass die angedachte Nutzungsverpflichtung und Sanktionen für die Praxen niedergelassener Vertragsärzte zunächst nicht umgesetzt werden. Stattdessen setzt der Minister in den kommenden Wochen auf Freiwilligkeit bei den Leistungserbringern und verwies auf einen Stufenplan für die Einführung. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt unterstützt diese Pläne: „Die Erfahrungen der ersten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Zuge der Erprobung in den drei Modellregionen haben zahlreiche technische Verbesserungsnotwendigkeiten offengelegt, sodass eine bundesweite verbindliche Einführung derzeit unvertretbar wäre.“ Es sei deshalb folgerichtig, die Erprobung wie von Lauterbach angekündigt in den Modellregionen weiterzuführen, bis die zu Tage getretenen Probleme behoben seien.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) reagiert positiv auf diese Entscheidung, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer äußerte sich wie folgt: „Als Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe begrüßen wir die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich, die elektronische Patientenakte in einer gestaffelten Hochlaufphase weiter zu erproben.“ Eine sofortige Nutzungsverpflichtung hätte der elektronischen Patientenakte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen Schaden zugefügt, ist Richter-Scheer überzeugt, und verwies auf große Unsicherheit in der Nutzung und Akzeptanzprobleme. „Eine Nutzungsverpflichtung der ePA kann es erst dann geben, wenn sie im Praxisalltag reibungslos läuft.“
Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur (dpa) präzisierte die KVWL: „Ein Großteil der Praxen verfügt zwar über das entsprechende ePA-Modul, allerdings melden die Praxisteams weiterhin technische Probleme und Herausforderungen bei der Integration in die Praxisabläufe zurück“, hieß es. Zum Teil könne nicht auf E-Akten zugegriffen werden oder es gebe lange Ladezeiten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern sehe keine Fortschritte bei der Problemlösung. Die Akzeptanz von Ärzten und Versicherten könnte leiden, sollte die ePA zu früh starten.
Im Sinne einer besseren Behandlung der Patienten dürfe die ePA aber keine zusätzlichen Hürden erzeugen, auch wenn die KVWL-Mitglieder der Digitalisierung grundsätzlich offen gegenüberstünden, betonte Richter-Scheer: „Die ePA kann ein echter Gamechanger sein, im besten Fall entsteht auf Dauer ein möglichst vollständiges Bild der Gesundheitshistorie und des aktuellen Zustands des Patienten.“ Auch Prof. Lauterbach hob in seinem Redebeitrag auf der DMEA weiterhin die Vorteile der ePA hervor: „Sie vereinfacht die Abrechnung und die Erstellung von Medikationsplänen.“ Zudem werde die übersichtliche, chronologische Dokumentation von Befunden oder Laborergebnissen den Patienten und Patientinnen helfen, ihre Erkrankungen besser zu verstehen, und letztlich ihre Autonomie stärken.
Gesundheitsminister Lauterbach stellte die Digitalisierung zudem in einen größeren Kontext: Neben dem Klimawandel, dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel sowie internationalen Konflikten zählt er auch die rasante Digitalisierung und die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Für die Zukunft der ePA kündigte Lauterbach an, dass sie zunächst als freiwillige Leistung von Ärztinnen und Ärzten gedacht sei, später jedoch verpflichtend werden solle.
Der Fokus liege weiterhin auf der Datensicherheit, Sicherheitslücken habe man bereits geschlossen. „Sicherheit geht immer vor“, unterstrich Lauterbach denn auch gegenüber der dpa, und versprach: „Wir werden die nächste Stufe immer erst einführen, wenn wir die Stufe davor gründlich getestet haben.“ Damit kommt er auch den Wünschen von BÄK-Präsident Reinhardt entgegen: „Wir plädieren [...] dafür, den Einsatz der elektronischen Patientenakte auf freiwilliger Basis erst nach einer Bestätigung der Sicherheitsanforderungen durch das BSI schrittweise über die Modellregionen hinaus zu verbreitern.“ Zudem müsse diese Phase von der gematik weiterhin eng begleitet werden, um direkte Rückmeldungen aus der Praxis aufnehmen und die ePA und deren nutzerfreundliche Umsetzung in den Primärsystemen kontinuierlich optimieren zu können.
Stand: 08.12.2025
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