Telemedizin

Medizinisches Cannabis: neue Restriktionen statt besserer Rechtsdurchsetzung

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Kostenverlagerung, Schwarzmarkt und fehlende Kohärenz

Das Gesetz behebt aber noch einen weiteren Missstand nicht beziehungsweise befasst sich nicht mit den Folgen. Was nämlich geschieht mit der „zunehmenden Anzahl von Selbstzahlern mit Privatrezepten außerhalb der GKV-Versorgung“, die in der Begründung angeführt werden? Wechseln sie in die Erstattung durch die GKV, bleiben sie Selbstzahler und nehmen die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Anspruch, stellen sie den Konsum ganz ein oder versorgen sie sich ersatzweise auf dem Schwarzmarkt?

Zu „weiteren Kosten“ heißt es lediglich: „Auswirkungen sind weder auf die Einzelpreise, noch auf das allgemeine Preisniveau, noch auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten“. Dabei wird bereits außer Acht gelassen, dass die auf Onlineplattformen erhobenen Preise deutlich unter dem Niveau der Erstattung durch die GKV von 21 Euro pro Gramm liegen.

Eine Studie des „Institute for Policy Evaluation“ hat ergeben, dass der Preis bei Selbstzahlern auf Onlineplattformen bei 7 Euro, in niedergelassenen Apotheken bei 14 Euro liegt. Die Hochrechnung auf die massiv angestiegenen Importe zeigen die Dimension des Problems auf: Im Falle eines ausschließlichen Bezugs über stationäre Apotheken zu GKV-Erstattungspreisen indiziert das Institut eine Kostenverlagerung in Hohe von 2,87 Milliarden Euro.

Das hieraus sich ergebende Potential für den Schwarzmarkt und zu Gunsten der organisierten Kriminalität ist also durchaus signifikant. Dementsprechend hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in ihrer Stellungnahme zum Gesetz bezweifelt, „ob die Verschärfung der medizinischen Zugangsbedingungen in der Praxis die gewünschte Lenkungswirkung entfalten kann, solange der Zugang zu Cannabis im nicht-medizinischen Bereich vergleichsweise unkompliziert und anonym erfolgt“. Weiter wird angeregt, zu prüfen „wie eine stärkere Kohärenz zwischen medizinischer Regulierung und allgemeiner Cannabisgesetzgebung erreicht werden kann“.

Fazit: Verschärfung ohne ganzheitliche Lösung

Auch wenn also die dem Bundestag nunmehr vorgelegten gesetzlichen Verschärfungen für medizinisches Cannabis in Kraft treten, ist abschließend davon auszugehen, dass weder die Probleme des Missbrauchs durch medizinische Onlineplattformen, noch die im Zuge der Teillegalisierung entstandenen Probleme bei der effektiven Kontrolle von Cannabis ganzheitlich gelöst werden können.

Die Autoren

Rechtsanwalt Niels Lutzhöft, Partner der Wirtschaftskanzlei Bird & Bird und Experte im Bereich Arzneimittelrecht/Cannabis, und Philipp Mauch, Stratege für Regulierungsmanagement bei der Werter GmbH.

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