KBV-Anforderungskatalog Mehr Transparenz bei Praxisverwaltungssystemen

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will den Dschungel der Praxisverwaltungssysteme durchschaubar machen. Durch einen Vertrag haben Anbieter daher künftig die Möglichkeit, transparent zu machen, dass ihre Lösung bestimmten Qualitätskriterien entspricht.

Praxisverwaltungssysteme sollen Ärzte und Therapeuten bei der täglichen Verwaltung und Dokumentation ihrer Arbeit helfen.(Bild:  Gorodenkoff – stock.adobe.com)
Praxisverwaltungssysteme sollen Ärzte und Therapeuten bei der täglichen Verwaltung und Dokumentation ihrer Arbeit helfen.
(Bild: Gorodenkoff – stock.adobe.com)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen neuen Schritt unternommen, um die Qualität und Zuverlässigkeit von Praxissoftware zu verbessern. Ab sofort haben Anbieter von Praxissoftware die Möglichkeit, einen Vertrag mit der KBV abzuschließen, um ihre Erfüllung der notwendigen Anforderungen an Transparenz, Service und Verlässlichkeit zu dokumentieren. Dafür hat die KBV auch einen neuen Anforderungskatalog ausgearbeitet – und veröffentlicht. In diesem geht es unter anderem um transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner und online bereitgestellte Software-Updates. Dieser dient als sogenannte Rahmenvereinbarung und somit als Grundlage für den Vertrag.

Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, betonte die Wichtigkeit dieser Initiative. „Die Verwendung der Praxissoftware darf kein Glücksspiel sein, bei dem ich nicht weiß, was mich erwartet, obwohl der Einsatz hoch ist“, sagte sie. Häufig entsprächen die Systeme nicht den Anforderungen, die nötig seien, um Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Teams effektiv zu unterstützen. Dies könne nicht nur den softwaregestützten Berufsalltag beeinträchtigen, sondern im schlimmsten Fall auch die Patientenversorgung behindern.

Ob eine Software die Kriterien erfüllt, können Ärztinnen und Ärzte auf der Internetseite der KBV einsehen. Dort werden die Anbieter gelistet und mit dem Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ gekennzeichnet. „So weiß jeder auf einen Blick, aha, dieser Anbieter entspricht mit diesem System den Erwartungen, die KV-System und Praxen in Bezug auf sinnvolle digitale Unterstützung haben“, erklärte Steiner. Sie zeigt sich optimistisch, dass einige Anbieter den Vertrag unterschreiben werden.

Zur Rahmenvereinbarung für Praxissysteme kommen Sie hier:

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