Interessenaufruf NRW fördert Aufbau von Gesundheitsregionen

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Raus aus dem Gesetzentwurf, rein in den Gesetzentwurf: Die Länder wollen Gesundheitsregionen wieder in das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufnehmen. Nordrhein-Westfalen will den Aufbau solcher Regionen zudem mit eigenen Mitteln fördern und ruft die Kommunen zur Interessenbekundung auf.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen: mit Gesundheitsregionen dem Fachkräftemangel begegnen.(© Land NRW / Ralph Sondermann)
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen: mit Gesundheitsregionen dem Fachkräftemangel begegnen.
(© Land NRW / Ralph Sondermann)

Die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen sei insgesamt gut, sagt Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Um aber dem demographischen Wandel, dem Fachkräftemangel und der schwierigen Finanzierungslage der gesetzlichen Krankenversicherung zu begegnen, müssten die lokalen Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Das heißt in erster Linie, die Versorgungsprozesse sind besser aufeinander abzustimmen. „Ich höre oft genug, wie schwierig es für Patientinnen und Patienten ist, wenn Ärztinnen und Ärzte, Pflege und Krankenhäuser nicht ausreichend miteinander kommunizieren“, verdeutlicht Laumann. Die Lösung sieht er in Gesundheitsregionen, die ein multiprofessionelles, sektorenübergreifendes und digital vernetztes Angebot bieten sollen.

Die räumlichen Grenzen für ein solches Versorgungsprojekt definieren die Akteure jeweils selbst; eine Region kann mehrere Kommunen, aber auch Teile von Großstädten umfassen. Mittelpunkt ist jeweils ein Gesundheitszentrum – entweder räumlich unter einem Dach oder als Netzwerk konzipiert. Das Angebot soll haus- und fachärztliche Betreuung, möglichst aber auch Pflege, Reha und Prävention umfassen und an die spezifischen Anforderungen angepasst sein, beispielsweise mit der Vernetzung von Hausarztpraxen, ambulanter Pflege und Sturzprävention in Gebieten mit einer älteren Bevölkerung oder aber mit Schwerpunkten auf Kinderarztpraxen und Hebammen in Gegenden mit jungen Familien.

Mindestens zwei Regionen unterstützen

Mit dem Aufbau von Gesundheitsregionen will das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium einen zusätzlichen Beitrag für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung leisten und eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen – während die Verantwortung für die ambulante Gesundheitsversorgung grundsätzlich bei den Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. Konkret sollen ab 2025 mindestens zwei Gesundheitsregionen über drei Jahre mit bis zu 250.000 Euro (pro Jahr und Region) gefördert werden. Eine der Regionen soll in einem ländlichen und eine in einem strukturschwachen Gebiet liegen. Ein Interessenbekundungsverfahren soll einen fairen und gleichberechtigten Zugang zur Förderung gewährleisten. Noch bis 13. Oktober können Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte (mit Konsortialpartnern) ihre Projekte beim Landeszentrum Gesundheit NRW einreichen.

Gefördert werden sollen vor allem koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und -zentren oder die sektorenübergreifende Vernetzung von Versorgungsstrukturen; weiterhin Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wie Community Health Nurses oder telemedizinische Anwendungen, sowie Ausstattungsinvestitionen.

Länder halten an Gesundheitsregionen fest

Vergleichbare Initiativen gibt es auch in anderen Bundesländern, etwa mit den Gesundheitsregionen Plus in Bayern oder den Gesundheitsregionen Niedersachsen. Und auch insgesamt wollen die Länder an diesem Konzept festhalten: Nachdem die Bestimmungen zu Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskiosken im Kabinettsentwurf des GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) gestrichen wurden, fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Juli deren erneute Verankerung im Gesetz und legte auch entsprechende Vorschläge vor.

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