Digitales Organspende-Register Organspende: vom Tattoo bis zum digitalen Register

Von Agnes Panjas 3 min Lesedauer

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi setzt sich nach der Veröffentlichung der neuen Organspendezahlen erneut für eine Widerspruchsregelung ein. Welche Möglichkeiten es bisher gibt, Organspender zu werden, erfahren Sie hier.

Laut aktuellen Zahlen der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ haben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Diese Zahl markiert den höchsten Stand seit 2012, ist jedoch dennoch nicht ausreichend.(Bild:  Canva / KI-generiert)
Laut aktuellen Zahlen der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ haben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Diese Zahl markiert den höchsten Stand seit 2012, ist jedoch dennoch nicht ausreichend.
(Bild: Canva / KI-generiert)

Nach aktuellen Zahlen der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ haben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als im Jahr 2024 und entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro Million Einwohner. Mit dieser Steigerung um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht die Organspende in Deutschland den höchsten Stand seit dem Jahr 2012. Dennoch reicht die Anzahl der gespendeten Organe weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.

„Trotz der marginalen Steigerung der Spenden, machen wir bei der Organspendebereitschaft keine großen Fortschritte. Das kostet Menschenleben, die mit mehr Spenderorganen gerettet werden könnten“, sagt Dr. Andreas Philippi, Niedersachsens Gesundheitsminister. Mit der bisher geltenden Zustimmungslösung seien laut Philippi keine Fortschritte erzielt worden. Noch immer sind seien die Wartelisten für ein Organ viel zu lang. Es gebe zu wenige Spenderorgane, obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit sei.

Die bisherige Zustimmungslösung für Organspenden in Deutschland sieht vor, dass eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen erfolgen kann. Dies bedeutet, dass eine Person, die Organspender werden möchte, aktiv ihre Zustimmung geben muss, sei es durch einen Organspendeausweis, einen Eintrag im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung. Wenn es keinen solchen Nachweis gibt, können die Organe nach dem Tod nicht entnommen werden. Zudem müssen im Falle eines Todes die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, was oft zu emotionalen Belastungen führen kann, insbesondere wenn keine klaren Wünsche dokumentiert sind.

Was ist das Organspende-Register?

Das Register ist seit dem 18. März 2024 verfügbar und soll die Dokumentation von Entscheidungen zur Organspende erleichtern, da der Organspendeausweis häufig nicht auffindbar ist. Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seine Erklärung (Ja, Nein oder Widerspruch) online abgeben. Die Registrierung ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert werden. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Funktion des Personalausweises, wodurch eine verbindliche Dokumentation der eigenen Entscheidung ermöglicht wird. Im Januar meldete das Bundesinstitut für Digitale Gesundheit 461.035 Registrierungen. (Stand: 12. Januar 2026) Mehr Infos hier.

Die Gewissensentscheidung für oder gegen Organspende ist niemals gut oder schlecht. Schlecht ist es aber, wenn sich die Menschen erst gar nicht damit befassen und keine Entscheidung fällen, wie es bisher der Fall ist.

Dr. Andreas Phillippi, Gesundheitsminister in Niedersachsen

Philippi wirbt deswegen für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden. Diese Regelung würde es so gestalten, dass jeder als Organspender gilt, es sei denn, er hat aktiv widersprochen. Mit dieser Maßnahme zielt er darauf ab, die Organspenderzahlen zu erhöhen und somit mehr Menschen zu helfen, die auf ein Transplantat angewiesen sind.

Organspender werden: Diese Möglichkeiten gibt es bislang

  • Organspende-Register: Sie können Ihre Entscheidung zur Organspende dauerhaft im Organspende-Register hinterlegen. Dies stellt sicher, dass Ihre Erklärung verlässlich und auffindbar ist.
  • Organspendeausweis: Ein Organspendeausweis bietet eine schriftliche Dokumentation Ihrer Entscheidung zur Organspende. Dieser Ausweis kann jederzeit mitgeführt werden.
  • Patientenverfügung: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zur Organspende in einer Patientenverfügung festzuhalten. Diese rechtlichen Dokumente enthalten Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und können auch Informationen zu Ihrer Organspende-Entscheidung enthalten.

Es ist wichtig, Ihre Entscheidung zu Lebzeiten zu dokumentieren, da der Wille des Einzelnen maßgeblich für die Organspende ist.

Was ist mit einem Organspende-Tattoo?

Geometrische Formen, die die Buchstaben „O“ und „D“ repräsentieren, stehen für „Organ Donor“ (englisch für Organspende) und sind charakteristisch für Organspende-Tattoos. Diese stammen vom Verein https://junge-helden.org/optink und können im Rahmen von Aktionen teilweise kostenlos gestochen werden, um die eigene Bereitschaft zur Organspende auszudrücken.

Ein Organspende-Tattoo wie dieses ist nicht offiziell oder rechtlich bindend, dient aber als starkes Symbol und klare Willenserklärung, die Angehörige im Ernstfall bei ihrer Entscheidung unterstützen soll, da es die Bereitschaft zur Spende bekundet.(Bild:  Junge Helden e.V.)
Ein Organspende-Tattoo wie dieses ist nicht offiziell oder rechtlich bindend, dient aber als starkes Symbol und klare Willenserklärung, die Angehörige im Ernstfall bei ihrer Entscheidung unterstützen soll, da es die Bereitschaft zur Spende bekundet.
(Bild: Junge Helden e.V.)

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Tattoos rechtlich nicht gültig sind, wie das Bundesinstitut für essentielle und hochwertige Organspende feststellt. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte sie nicht allein als Willenserklärung akzeptieren dürfen. Die Tattoos ersetzen daher nicht den Organspendeausweis, einen Eintrag im Register oder einen Hinweis in der Patientenverfügung.

(ID:50678879)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung