Elektronische Patientenakte Patientenakte braucht genauere Datenschutzeinstellungen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Gesundheitsdaten bedürfen besonderem Schutz. Insbesondere das Fehlen kleinteiliger Freigabemöglichkeiten innerhalb der ePA wird seit geraumer Zeit bemängelt. Vor dem bundesweiten Rollout soll deswegen noch feinjustiert werden.

Nicht nur bei Gesundheitsdaten muss die ordnungsgemäße Nutzung sichergestellt sein.(Bild: ©  Zerbor - stock.adobe.com)
Nicht nur bei Gesundheitsdaten muss die ordnungsgemäße Nutzung sichergestellt sein.
(Bild: © Zerbor - stock.adobe.com)

Die Bundes-Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat dazu aufgerufen, in der elektronischen Patientenakte (ePA) den Schutz sensibler Daten zu verbessern. Konkret verlangt sie für die Patienten noch detailliertere Möglichkeiten, in der von ihnen selbst per App geführten E-Akte festzulegen, welcher Arzt welches einzelne Dokument einsehen kann. Die Einführung der ePA läuft gerade und soll bis Oktober abgeschlossen sein.

„Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ursprünglich sei eine Grundeinstellung vorgesehen gewesen, bei der die Patienten je nach Dokument festlegen konnten, welches sichtbar ist und welches nicht. Das sei aber ein Stück weit zurückgedreht worden.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte das bereits beklagt. So könne ein Orthopäde sehen, wenn ein Patient in psychotherapeutischer Behandlung sei. Es bleibe nur, ihm den Zugriff auf die E-Akte komplett zu verwehren, hatte die Stiftung erläutert.

Die Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die EU, die gerade dabei sei, den Umgang mit Gesundheitsdaten zu regeln, eine feinere Einstellungsmöglichkeit vorsehe. „Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird. Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung“, sagte Specht-Riemenschneider.

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