DiPA und DiGA Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung

Von Johannes Kapfer 4 min Lesedauer

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Obwohl das deutsche Gesundheitswesen einen sehr guten Ruf genießt, steht und fällt der Pflege-Sektor mit der häuslichen Pflege. Der SVDGV möchte mittelfristig den pflegenden Angehörigen mit DiPAs unter die Arme greifen.

Die häusliche Pflege stellt eines der wichtigsten Standbeine des deutschen Pflegsektors dar.(Bild:  SewcreamStudio - stock.adobe.com)
Die häusliche Pflege stellt eines der wichtigsten Standbeine des deutschen Pflegsektors dar.
(Bild: SewcreamStudio - stock.adobe.com)

Wir werden älter. Bessere Lebensumstände, schonendere Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt die moderne Medizin sorgen dafür, dass mehr und mehr Menschen 80 Jahre und älter werden. Einer Studie von Statista zufolge wird sich die Zahl der Hochbetagten in den kommenden 25 Jahren beinahe verdoppeln. Dies wird signifikante Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben sowie die Alltagswirklichkeit vieler haben: Wohnungsknappheit, sinkende Renten und ein Gesundheitswesen am Rande der Belastungsgrenze. Analog dazu wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb eines Vierteljahrhunderts stark ansteigen, wenn man den Prognosen der Statistiker Glauben schenkt.

Doch wer meint, dass das ein Problem ist, welches zukünftige Generationen angehen müssen, irrt. Bereits jetzt wird ein Großteil aller Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld gepflegt. Manche von ihnen werden sogar ganztägig im Mehrschicht-System betreut. Diese – körperlich wie psychisch – oftmals stark belastende Pflegesituation werde allerdings (zumeist) nicht von examinierten Pflegekräften, sondern vielmehr von Partnern, Verwandten oder Bekannten bewerkstelligt, weiß Markus C. Müller zu berichten.

Müller, selbst als Hospizbegleiter tätig, ist Mitglied des Vorstands des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV). Seiner Meinung nach habe man als Verband die Pflicht, die Pflege gesamtheitlich zu betrachten und das eminent wichtige Standbein der häuslichen Pflege nicht zu vernachlässigen. In der Vergangenheit sei dies jedoch geschehen. Darüber hinaus gebe es ­eine immens hohe Dunkelziffer in diesem Bereich, betont Müller. Er kenne Fälle, in denen schulpflichtige Kinder sich um die Eltern oder Großeltern pflegerisch kümmern müssen. Er gehe davon aus, dass mehrere Hunderttausend Kinder und Jugendliche – in mehr oder minder großem Umfang – in die häusliche Pflege eingebunden sind. Das reiche von Botengängen und Besorgungen über zusätzliche Hilfe im Haushalt bis hin zu körperlich stark fordernden Tätigkeiten, wie dem Wenden von bettlägerigen Angehörigen oder der Unterstützung in Hygienesituationen.

An genau dieser Stelle könne man die Pflegenden unterstützen, so Müller. Pflegesituationen hätten nämlich die unangenehme Eigenschaft, oftmals „über Nacht“ einzutreten und die Personen, die sich fortan um die Pflege kümmern müssen, vor vollendete Tatsachen zu stellen. Umfassende Aufklärungsarbeit hinsichtlich der neuen Lebensumstände oder eine Initialbetreuung durch eine examinierte Pflegekraft zu erhalten, sei aufgrund des Fachkräftemangels Glückssache, weiß Müller zu berichten.

Digitale Unterstützung mittels einer oder mehrerer Apps gebe es in vielen Bereichen des Lebens, lediglich im Bereich der Pflege – ob häuslich oder stationär – sei das Angebot als eher dürftig zu beschreiben. Bestrebungen des SVDGV, den Zulassungsprozess von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) – analog zu dem der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) – umzugestalten, seien allesamt im Sande verlaufen.

Aufgrund der relativ hohen regulatorischen Hürden gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine einzige App auf dem Markt, die den Zulassungsprozess erfolgreich absolviert hätte, merkt Müller an. Insbesondere die Anforderung, mittels einer klinischen Studie die Wirksamkeit – oder in diesem Fall eine Verbesserung des Allgemeinzustandes der pflegebedürftigen Personen – einwandfrei und stichhaltig nachzuweisen, sei hinsichtlich der Einzigartigkeit jeder Pflegesituation beinahe ein Ding der Unmöglichkeit, so Müller. Auch werde vonseiten der Krankenkassen sowie der Politik oftmals unterschätzt, welche Hilfsbedarfe im Rahmen der häuslichen Pflege tatsächlich existieren. Vielen pflegenden Angehörigen – die im Übrigen vorwiegend weiblich sind, wie Müller betont – ­wäre beispielsweise schon damit geholfen, dass ihnen jemand den korrekten Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln erklärt oder ihnen einen Weg durch den teils undurchdringlich wirkenden Antragsdschungel der Pflegekassen aufzeigt. All das sei aus der Ferne via App realisierbar.

Doch die meisten Krankenkassen würden derartige Applikationen nicht bezahlen und die oftmals finanziell angespannte Lage im Umfeld von Pflegebedürftigen würde eine kostendeckende Arbeit der Hersteller derartiger Apps ebenfalls nicht zulassen, weiß Müller. Um diesem Teufelskreis zu entkommen, schlägt er deshalb weitreichende regulatorische Eingriffe seitens der Politik vor. Zudem müsse ein Umdenken dahingehend stattfinden, dass die Hersteller direkt fertig entwickelte Komplettlösungen auf den Markt bringen könnten. Vielmehr müssten unterstützende Apps gemeinsam mit den Pflegenden in realen Versorgungssituationen erprobt und weiterentwickelt werden. Schließlich wüssten diese genau, an welchen Stellen man ­ihnen nachhaltig unter die Arme greifen kann.

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Unterschiede im Zulassungsprozess von DiPAs und DiGAs

Erprobungsphase
•DiGAs: Haben eine vorläufige Zulassung mit bis zu 24 Monaten Erprobungsphase, auch wenn noch keine vollständigen Nachweise erbracht wurden.
•DiPAs: Keine Erprobungsphase – alle Nachweise zum pflegerischen Nutzen müssen bereits bei
Antragstellung vollständig vorliegen.

Art des Zulassungsverfahrens
•DiGAs: Fast-Track-Verfahren mit dreimonatiger Prüfzeit
•DiPAs: Reguläres Prüfverfahren, welches sich über mehrere Jahre hinziehen kann.

Kostenträger
•DiGAs: Erstattung durch KGVs
•DiPAs: Erstattung durch Pflegeversicherung

Rechtsgrundlage
•DiGAs: §139e SGB V (Digitale-Versorgung-Gesetz)
•DiPAs: §78a SGB XI (Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege)

Aktueller Status
•DiGAs: Über 50 zugelassene Anwendungen
•DiPAs: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine einzige zugelassene Anwendung.

Weitere Informationen zu den Zulassungsprozessen

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