Um die Anpassungen zu finanzieren, werden die Beitragssätze zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen in der Höhe von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung wird darüber hinaus ermächtigt, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, „sofern auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss“. Bundestag und Bundesrat sind dabei zu beteiligen.
Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose, Eltern mit mehr Kindern weniger als jene mit einem Kind. Daraus ergeben sich folgende Beitragssätze:
Ohne Kinder: 4 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
Mit einem Kind: 3,4 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)
Mit zwei Kindern: 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
Mit drei Kindern: 2,9 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
Mit vier Kindern: 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 Prozent)
Mit fünf und mehr Kindern: 2,4 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 Prozent)
Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.
„Um Versicherte und beitragsüberführende Stellen zu entlasten, sieht das Gesetz vor, dass bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt wird“, erläutert das BMG weiter. Ende des Jahres soll die Bundesregierung über den Stand der Entwicklung des Verfahrens informieren. „Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen.“
„Insgesamt ist das PUEG nur ein erster, kleiner Schritt“, resümiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Nach wie vor fehlt die langfristige Perspektive. Die Soziale Pflegeversicherung erhält weder die fünf Milliarden Euro Corona-Kosten zurück, die sie in der Pandemie ausgelegt hat, noch werden die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, wie im Koalitionsvertrag verabredet, dauerhaft über Steuerzuschüsse finanziert. Stattdessen wendet man die drohende finanzielle Schieflage kurzfristig allein über steigende Beiträge ab. Das schafft aber höchstens bis zum Jahr 2025 Ruhe.“
Kritik kommt auch von Deutschen Landkreistag: „Das Motiv, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden zu stärken, ist grundsätzlich zu begrüßen. Durch die letzten Änderungen wird aber nur die ohnehin nicht ausreichende Dynamisierung der ambulanten Pflegeleistungen noch einmal verringert, von der viele pflegende Angehörige profitieren würden“, so Präsident Landrat Reinhard Sager. „Anders als die Leistungen der vollstationären Pflege sind die ambulanten Pflegeleistungen seit 2017 nicht mehr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. So werden ambulante Pflegeleistungen sukzessive entwertet. Damit wird die Pflege- und Unterstützungsbereitschaft der pflegenden Angehörigen aufs Spiel gesetzt.“
Insgesamt sei das Gesetz nur eine kurzfristige Reparaturmaßnahme: „Wenn der Bundesgesetzgeber nicht noch in dieser Legislaturperiode mindestens die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhält – die weitere Begrenzung der Eigenanteile, die Stärkung neuer Wohnformen, eine stärkere Rolle der Kommunen –, bricht uns das Fundament der Pflege ein: die ambulanten Strukturen mit Angehörigen und Diensten, die über 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause pflegen“, gibt Sager zu bedenken. Wer die Pflegestrukturen sichern wolle, müsse grundlegender ans Werk gehen. „Wir brauchen eine sozialraumorientierte Pflegeinfrastruktur, die auf dem Land anders aussehen muss als in der Stadt.“ Auch deswegen müssten den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge endlich Mitgestaltungsmöglichkeiten gegeben werden.
Stand: 08.12.2025
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Zudem fordert der Deutsche Landkreistag den Ausbau von Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen sowie eine stärkere Erhöhung des Pflegegeldes. „Auch in der stationären Pflege müssen die Eigenanteile durch die Herausnahme der Ausbildungskostenumlage und der medizinischen Behandlungspflege gesenkt werden“, so Sager. Ziel müsse eine zukunftsfähige und bezahlbare Pflege ohne die Ausfallbürgin Sozialhilfe sein. Dazu gehöre auch zu überlegen, wie die Pflege gesichert werden kann, wenn immer weniger Personal zur Verfügung steht, so der DLT-Präsident abschließend.