PPR 2.0 Stimmen zur Einführung der Pflegepersonalbemessung

Von Johannes Kapfer 3 min Lesedauer

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Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) löst die 30 Jahre alte PPR ab. Insbesondere die Erfassung des Pflegeaufwands pro Patienten stellt eine wichtige Grundlage in der neuen Pflegepersonalbemessung dar.

In wenigen Berufsfeldern macht sich der Fachkräftemangel derart bemerkbar wie in der Pflege. Überbordende Bürokratie und Personalplanungskonzepte aus dem letzten Jahrtausend intensivieren das Problem.(©  Coloures-Pic - stock.adobe.com)
In wenigen Berufsfeldern macht sich der Fachkräftemangel derart bemerkbar wie in der Pflege. Überbordende Bürokratie und Personalplanungskonzepte aus dem letzten Jahrtausend intensivieren das Problem.
(© Coloures-Pic - stock.adobe.com)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di begrüßen, dass mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ein entscheidender Schritt zur Umsetzung einer Pflegepersonalbemessungsverordnung getan ist. Damit befindet sich ein langjähriger Prozess zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in den Krankenhäusern – trotz der nunmehr bekannt gewordenen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren – auf der Zielgerade.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin des DKG-Geschäftsbereichs für Personal, Professor Dr. Henriette Neumeyer: „Ver.di, Pflegerat und DKG haben gemeinsam die PPR 2.0 erarbeitet. Es ist besonders erfreulich, dass das Bundesgesundheitsministerium die zwischen den drei Organisationen vereinbarten Regelungen weitgehend übernommen hat.“ Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr sei zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar. Allerdings würden die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit benötigen, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich komme, sagt Dr. Neumeyer. Es bedürfe ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten. Auch die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 nach Paragraph 137l SGB V bis zum 31. Dezember 2024 sei von der Verzögerung der Rechtsverordnung betroffen, da diese auf der Einführung der PPR 2.0 aufbaue. „Auch deswegen braucht es schnell Klarheit.“

Weiterhin würde die DKG begrüßen, wenn das erste Halbjahr 2024 als Übergangs- und Optionsphase genutzt werden könnte, in der Krankenhäuser nicht wegen Meldeversäumnissen sanktioniert werden. Die Pflegekräfte müssten mitgenommen werden, und auch für hausinterne Schulungen müsse ausreichend Zeit eingeplant sein, sagt Dr. Henriette Neumeyer. „Das ist ein Gebot des Respekts vor der ohnehin komplexen Arbeitsrealität der Pflege.“ Wichtig sei zudem, die Vielzahl unterschiedlicher Systematiken zu Personalvorgaben und -bemessung zusammenführen, um schnellstmöglich die parallele Dokumentation mittels der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) zu stoppen. „Nur so können wir sicherstellen, dass auch der gewünschte Personalaufwuchs nachhaltig realisiert werden kann.“

„Ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege muss eingerichtet werden“

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession.“ Mit der PPR 2.0 werde ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es sei praxiserprobt und orientiere sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. „Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben, und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt.“ Weiterhin werde die Qualität der pflegerischen Versorgung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Dies sei eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Patientenzufriedenheit sowie der Profession Pflege. Alle an der Umsetzung der Verordnung Beteiligten müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Schnell müssten zudem weitere Schritte gegangen werden. Dazu gehören in Maiers Augen die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation sowie die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung allen Pflegefachpersonals. Man werde jetzt mit der PPR 2.0 starten und diese kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiterentwickeln. Ihrer Meinung nach sollte für diesen Zweck ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.

Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, erklärt: „Die Beschäftigten in der Krankenhauspflege machen sich seit vielen Jahren für verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung stark.“ Die Einführung der PPR 2.0 stelle einen echten Wendepunkt dar. Damit richte sich der Personaleinsatz künftig nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten. Die politische Fehlentscheidung der Ökonomisierung im Gesundheitswesen werde an einer entscheidenden Stelle korrigiert. „Da der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, muss politisch mit Hochdruck daran gearbeitet werden, die versprochene Entlastung für die Beschäftigten jetzt so rasch wie irgend möglich an den Start zu bringen“, führt Bühler weiter aus. Die Verordnung müsse festlegen, ab wann die PPR 2.0 zu erfüllen ist, die Beschäftigten würden eine verlässliche Perspektive erwarten und verdienen. Überdies hinaus brauche es die Klarstellung, dass Pflegehilfskräfte nur zusätzlich eingesetzt werden können und keine Pflegefachpersonen ersetzen würden. Auch Auszubildende und Studierende dürften nicht angerechnet werden. „Eine gute, ergänzte Verordnung zur Einführung der PPR 2.0 kann dazu beitragen, in der Krankenhauspflege wieder Vertrauen in die Politik aufzubauen.“

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