Der Vermittlungsausschuss hat sich in der gestrigen Sitzung darauf geeinigt, das vom Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen.
(v. l.) Kai Wegner, Winfried Kretschmann und Boris Rhein: Mitglieder des Bundesrates im Vermittlungsausschuss.
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag empfiehlt, das geplante Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen. Das Gesetz wurde ursprünglich vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen und soll Patientinnen und Patienten über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern und Kliniken besser informieren. Der Bundesrat hat das Gesetz dann am 24. November in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Nach der gestrigen Empfehlung kann der Bundesrat nun entweder Einspruch einlegen oder dem Einigungsvorschlag folgen.
„Das Transparenzgesetz für Krankenhäuser kommt endlich“, kommentierte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf X (vormals Twitter). „Damit werden 2 Ziele erreicht: kein Krankenhaussterben in 2024 und bald ein Klinikatlas, der zeigt, wo man regional besonders gut mit Krebs oder für neue Gelenke operiert werden kann. Ein Meilenstein.“
Die AOK begrüßt die Einigung, warnt aber vor finanzieller Belastung. „Es ist gut, dass der Knoten zwischen Bund und Ländern durchschlagen worden ist und dass es in der Gesetzgebung vorangeht“, sagt die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. „Ungleich wichtiger als das grüne Licht für das Krankenhaustransparenzgesetz ist jedoch das Gelingen der grundlegenden Krankenhausreform, die die Spezialisierung und Zentralisierung sowie eine adäquate Finanzierung der Kliniken gewährleisten soll.“ Ein wesentliches Ziel der nun anstehenden Krankenhausreform müsse sein, Qualitätsdefitzite nicht nur erkennbar zu machen, sondern auch Folgen daraus abzuleiten. „Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie unter Qualitäts-Gesichtspunkten optimal behandelt werden – auch ohne sich vorher online zu informieren“, so Reimann.
Der Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 im Sitzungssaal.
Auch aus Niedersachsen kommt Zustimmung und zugleich die Forderung nach dem großen Wurf. „Es ist gelungen, ein großes Paket auf den Weg zu bringen, das kurz-, mittel- und langfristige Komponenten enthält. Für mich war immer die Gleichung entscheidend, dass es eine Zustimmung zum Transparenzgesetz nur dann gibt, wenn Gelder für die Krankenhäuser fließen. Diese Gleichung ist aufgegangen, der Einsatz Niedersachsens für einen vernunftgeleiteten Kompromiss hat sich gelohnt“, kommentiert Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi.
Manuela Schwesig, Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, im Gespräch mit Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein.
Kurzfristig seien mit dem Transparenzgesetz Liquiditätshilfen für das Jahr 2024 beschlossen worden, die sich aus dem Vorziehen der Pflegebudgets und der Energiehilfen speisen. „Zudem soll der Landesbasisfallwert auf eine realistische Basis nach oben hin angepasst werden“, so Philippi. „Damit erhöht sich maßgeblich die Refinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Nach ersten Berechnungen werden alleine diese Maßnahmen – Liquiditätshilfen plus Anpassung Landesbasisfall – den niedersächsischen Krankenhäusern rund eine Milliarde Euro zusätzlichen finanziellen Spielraum bringen. Ich halte das für eine spürbare, relevante Entlastung.“
Mit der Zustimmung zum Transparenzgesetz sind die Länder auf den Bund zugegangen und haben dem Bundesgesundheitsminister einen Vertrauensvorschuss erteilt. Herr Prof. Dr. Lauterbach kann davon ausgehen, dass die Länder sehr genau auf die Umsetzung der Protokollerklärung und der weiteren Verabredungen achten werden.
Dr. Andreas Philippi
Auch der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) fordert, nach der Einigung zum Transparenzgesetz die Krankenhausreform schnell umzusetzen. „Der demografische Wandel zwingt uns, die Krankenhauslandschaft zügig zukunftsfest aufzustellen“, sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD. „Der Transformationsfonds ist mit 50 Milliarden Euro ein starkes Instrument, um Strukturveränderungen wie Konzentration und Umwandlung von Krankenhausstandorten zu unterstützen. Damit erreichen wir mehr Effizienz und eine bessere Qualität der Versorgung für Patientinnen und Patienten.“
VUD-Generalsekretär Jens Bussmann sagt: „Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist verbunden mit der Zusage, die Landesbasisfallwerte zu erhöhen. Das ist dann gut investiertes Geld, wenn das KHVVG tatsächlich zu einem umfassenden Transformationsprozess in der Krankenhauslandschaft führt. Keineswegs dürfen zusätzliche Finanzmittel wieder einmal nur die Sicht auf die bekannten Strukturdefizite vernebeln.“ Stattdessen müssten mit der Reform Krankenhausplanung und -finanzierung verknüpft werden, sodass die Kliniken ein wirtschaftlich solides Fundament erhalten. „Das war in der Vergangenheit ein Manko, auf das die Universitätsklinika seit langem hinweisen“, betont Bussmann.
Stand: 08.12.2025
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