Mindestmengekarten 2026 vdek: erstmals Herztransplantationen berücksichtigt

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat die neuen Mindestmengekarten für das Jahr 2026 veröffentlicht und setzt damit seine Transparenzbemühungen für die Krankenhausversorgung fort. Erstmals sind nun auch die bundesweit 15 Klinikstandorte aufgeführt, die in diesem Jahr Herztransplantationen durchführen dürfen.

Welches Krankenhaus ist das richtige für mich? Dieser Frage gehen die Krankenkassen mit sogenannten Mindestmengen auf den Grund.(Bild: ©  DistantPixel – stock.adobe.com)
Welches Krankenhaus ist das richtige für mich? Dieser Frage gehen die Krankenkassen mit sogenannten Mindestmengen auf den Grund.
(Bild: © DistantPixel – stock.adobe.com)

Das Prinzip ist so einfach wie effektiv. Lediglich Krankenhäuser, die über ausreichende Erfahrung und Routine verfügen, dürfen gewisse hochspezialisierte Behandlungen vornehmen. Um die Berechtigung zu erhalten, müssen Kliniken jährlich eine Prognose abgeben und nachweisen, dass sie die jeweilige Mindestmenge im Folgejahr voraussichtlich erfüllen werden. Die Krankenkassen prüfen diese Prognosen seit 2019 und erteilen entsprechende Genehmigungen.

„Mindestmengen sind entscheidend für Behandlungsqualität und Patientensicherheit, denn sie stellen sicher, dass besonders anspruchsvolle Behandlungen nur in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die digitalen Landkarten auf vdek.com böten Versicherten und Patienten eine schnelle Orientierung darüber, welche Krankenhäuser für hochkomplexe Eingriffe qualifiziert sind.

Bei der neu eingeführten Mindestmenge für Herztransplantationen habe sich herausgestellt, dass von den ursprünglich über 20 deutschen Transplantationszentren lediglich 15 Standorte eine positive Prognose abgegeben haben, dass sie die Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Jahr erreichen werden. Darunter befinden sich unter anderem das Herz- und Diabeteszentrum NRW in Bad Oeynhausen, das Deutsche Herzzentrum Berlin an der Charité, sowie die Universitätskliniken in München, Heidelberg, Hamburg und Leipzig.

Aktuell gelten in Deutschland Mindestmengen für insgesamt zehn verschiedene planbare Krankenhausleistungen. Neben Herztransplantationen gehören dazu die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, Transplantationen von Leber, Niere, Lunge und Stammzellen sowie komplexe Eingriffe wie die Versorgung von Pankreas- oder Ösophaguskarzinomen.

Das Mindestmengensystem sei dabei nicht statisch, sondern werde kontinuierlich evaluiert und angepasst, heißt es aus Kreisen des vdek. Ein aktuelles Beispiel sei die schrittweise Erhöhung der Mindestmenge für Kniegelenk-Totalendoprothesen, die bis 2030 von derzeit 50 auf 150 Eingriffe pro Jahr angehoben werde. Ab 2027 kommen neue Mindestmengen für kolorektale Chirurgie hinzu, für Magenkrebs-Operationen und größere Leberresektionen sind Übergangsfristen bis 2029 vorgesehen. Parallel dazu prüfe der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2025 erstmals systematisch die Wirksamkeit der Mindestmengenregelungen anhand von Versichertendaten. Diese Evaluation soll zeigen, ob die erhofften Qualitätsverbesserungen tatsächlich eintreten und an welchen Stellen gegebenenfalls feinjustiert werden muss.

(ID:50703449)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung