G-BA: erstes Projekt im neuen Förderverfahren Virtuelle Krankenhausstationen für Pflegeheime

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Nach dem Digitalgesetz sind jetzt auch einstufige Förderprojekte zur Erprobung neuer Versorgungsformen möglich. Als erster „Kurzläufer“ startet ein Projekt der Asklepios-Kliniken zu virtuellen Krankenhausstationen in Pflegeheimen in die Förderung.

Das Konzept der „Virtuellen Krankenhausstationen“ für Pflegeeinrichtungen orientiert sich an Modellen zu „Virtual Wards“ bzw. „Hospital at Home“, die sich in anderen Ländern bereits bewährt haben.(© Nuchjaree – stock.adobe.com)
Das Konzept der „Virtuellen Krankenhausstationen“ für Pflegeeinrichtungen orientiert sich an Modellen zu „Virtual Wards“ bzw. „Hospital at Home“, die sich in anderen Ländern bereits bewährt haben.
(© Nuchjaree – stock.adobe.com)

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert Projekte zur Erprobung neuer Versorgungsformen. Mit Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) sind neben den bisherigen zweistufigen Förderverfahren auch einstufige Verfahren möglich: mit langer oder mit kurzer Laufzeit – bis zu 24 Monaten. Als erster „Kurzläufer“ geht das Projekt „VirtualWard“ in die Förderung.

Konsortialpartner des Projekts „VirtualWard“ sind die Asklepios Kliniken (Hamburg GmbH/Langen-Seligenstadt GmbH), AOK Rheinland/Hamburg, Barmer, Mobil BKK, BKK Bundesverband; weitere Kooperationspartner: Viactiv Krankenkasse, R+V BKK, energie BKK, Novitas BKK, BIG und Bertelsmann BKK. Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt das INAV – Institut für angewandte Versorgungsforschung in Berlin.

Die Projektpartner wollen „Virtuelle Krankenhaus-Stationen“ einrichten und erproben, um Krankenhausaufenthalte von Pflegeheimbewohnern zu verringern. Ein relevanter Anteil der Krankenhausaufenthalte hätte nach einer initialen medizinischen Intervention einen rein überwachenden Charakter, heißt es in der Beschreibung der Ausgangslage. Das verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern belastet die meist älteren, oft mehrfach erkrankten Patientinnen und Patienten physisch wie psychisch. Diese sollen daher nach der Erstversorgung in der Krankenhausnotaufnahme in ihre Pflegeeinrichtung zurückverlegt und von Ärzten und Pflegekräften der beteiligten Asklepios-Kliniken telemedizinisch betreut werden. Das umfasst die regelmäßige Überwachung der Vitalparameter ebenso wie Video-Konsultationen mehrmals am Tag. Formal bleiben sie weiterhin der Klinik zugeordnet, werden aber in ihrer vertrauten Umgebung versorgt.

Das Vorbild: Hospital at Home

Das Vorhaben orientiert sich an Modellen zu „Virtual Wards“ bzw. „Hospital at Home“, die sich in Großbritannien und den USA bereits bewährt und insbesondere während der Covid-19-Pandemie etabliert haben. Die Modelle hätten gezeigt, dass die Versorgungskosten im System reduziert werden können, während die Versorgungsqualität mindestens gleichwertig, teils sogar besser sei, weil es die Pflegeheimbewohner weniger belastet. Entsprechend hat auch das VirtualWard-Projekt zum Ziel, Belastungen und Risiken zu reduzieren und durch die frühe Rückverlegung etwa Delire zu vermeiden. Damit würden sowohl Pflegende in den Heimen als auch Krankenhauspersonal entlastet.

Auch bei der Technologie soll auf den positiven Erfahrungen anderer Ländern aufgesetzt und die Virtual-Ward-Plattform des Anbieters Doccla genutzt werden, der über Knowhow aus dem britischen National Health Service (NHS) verfügt.

Erprobt werden die Virtuellen Stationen im zweiten Halbjahr 2025 zunächst in den Regionen Hamburg und Frankfurt mit den dortigen Asklepios-Kliniken und Pflegeeinrichtungen als Partner.

Hintergrund

Einstufige Förderprojekte mit kurzer Laufzeit

Laut G-BA eignet sich das Verfahren für Projekte, die „umfangreichere Versorgungsansätze pilotieren oder patientenrelevante Struktur- oder Verfahrensverbesserungen nachweisen wollen“. Dazu müssten erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der neuen Versorgungsform bereits vorliegen. Förderanträge für diese Kurzzeit-Projekte können nach dem Gesetz (SGB V §92a) jederzeit im laufenden Haushaltsjahr eingereicht werden. Die Anträge werden dann bewertet und zur Förderung ausgewählt, bis die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

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