Definition Was ist das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)?

Von andi_dd 1 min Lesedauer

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Beim Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) handelt es sich um die rechtliche Grundlage für die Digitalagentur für Gesundheit. Sie löst die bisherige Gematik ab und verfügt über einen deutlich größeren Handlungsspielraum.

Durch das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen forciert und die Digitalagentur zu einem zentralen Akteur dieser ausgebaut werden.(Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Durch das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen forciert und die Digitalagentur zu einem zentralen Akteur dieser ausgebaut werden.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz dient als gesetzliche Basis für die Digitalagentur Gesundheit, welche die halbstaatliche Gematik ersetzt. Den ersten Gesetzentwurf stellte das Bundesgesundheitsministerium im Mai 2024 vor. Die Digitalagentur soll die gewünschte Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen und die Kosteneffizienz im Gesundheitssektor steigern.

Digitalagentur für Gesundheit: Organisation und Aufgaben

Die Digitalagentur für Gesundheit übernimmt die Funktionen der bisherigen Gematik, unterscheidet sich aber bei der Organisationsweise und dem Aufgabenumfang.

Organisatorisch verdient Erwähnung, dass die Digitalagentur vollständig beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt ist. Die Gematik gehörte nur zu 51 Prozent dem Gesundheitsministerium, darüber hinaus beteiligten sich unterschiedliche Verbände wie die Bundesärztekammer und der GKV-Spitzenverband. Diese Umwandlung soll die Effektivität der Digitalagentur erhöhen.

Erhebliche Änderungen gibt es bei den Kompetenzen. Die Digitalagentur verfügt über viele Zusatzkompetenzen und Zusatzaufgaben, das soll die angestrebte Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Drei Beispiele sind:

  • Die Agentur darf Dienstleistungen und die Entwicklung von IT-Komponenten selbst ausschreiben und anschließend den Akteuren im Gesundheitssektor zur Verfügung stellen. Die Regierung und andere Beteiligte wie die gesetzlichen Krankenkassen versprechen sich davon hohe Einsparungen.
  • Die Institution darf gegenüber Akteuren wie den Anbietern von Praxisverwaltungssystemen verstärkt durchgreifen. Das gilt unter anderem für den Bereich der IT-Sicherheit – bei Verstößen drohen Bußgeldern.
  • Als zentrale Regierungsstelle für die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die Agentur Mindeststandards und zum Beispiel die Interoperabilität von Systemen vorschreiben.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kompetenzen der Digitalagentur für Gesundheit in weiteren Schritten auszuweiten.

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