Die Anpassungen der DSGVO feiern am 25. Mai ihren dritten Geburtstag. Für viele Menschen war der Schutzzweck der Verordnung nicht offensichtlich. Persönliche Informationen über Messenger Apps zu versenden war normal, ohne die Gefahr für die eigene Privatsphäre wahrzunehmen. Das Thema Datenschutz erscheint für den privaten Gebrauch oft als eine Randnotiz. Doch wie ist das eigentlich im Gesundheitswesen?
Patientendaten und Whatsapp das passt nicht zur DSGVO
Die Welt digitalisiert sich zunehmend. Besonders in den letzten Monaten erfolgte ein Großteil der privaten als auch beruflichen Kommunikation auf dem digitalen Weg. Das Versenden von Informationen, die vormals eher per Fax oder Telefon ausgetauscht wurden, erfolgt jetzt mit Messenger Apps. Dieser Trend ist schon lange auch im Gesundheitswesen angekommen.
Eine Studie der European Society of Cardiology ermittelte kürzlich, dass fast 80 Prozent der Ärzte WhatsApp zum Teilen von Patientendaten nutzen. Das ist besorgniserregend, da es in vielerlei Hinsicht den Anforderungen des Gesetzgebers an den Datenschutz im Gesundheitsbereich widerspricht. Sind Mediziner nicht ausreichend informiert, was den Umgang mit sensiblen Daten angeht? Oder mangelt es an kollektiver Durchsetzungskraft? Sichere Alternativen zu WhatsApp gibt es jedenfalls bereits.
Im Rausch der Daten
Daten sind in unserer fortschreitend digitalisierten Welt eine harte Währung. Schon lange hat sich rund um das Thema eine mächtige Industrie entwickelt. So sind für viele Tech-Unternehmen die Nutzer von digitalen Anwendungen nicht zuallererst Kunden, sondern eine Quelle für wertvolle Informationen. Der Schutz der Privatsphäre des Kunden ist dabei zweitrangig. Am 25. Mai 2018 beschloss die EU jedoch, dass der Datenschutz auch im digitalen Raum ein Grundrecht ist.
Aufgabe der DSGVO ist es – vereinfacht beschrieben – sicherzustellen, dass Unternehmen verantwortungsvoll und zweckgebunden mit personenbezogenen Informationen umgehen. Wird diese Grundprämisse gewürdigt, steht weiteren digitalen Innovationen nichts mehr im Wege. Seit ihrer Einführung hat die Verordnung den Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa grundlegend revolutioniert und gilt als weltweites Vorbild. Aber wie erfolgt die Handhabung denn nun bei Patientendaten tatsächlich?
Patientendaten im klinischen Alltag
Der Klinikalltag ist oft getrieben von Hektik und möglichst schnellen Entscheidungswegen. Denn gar nicht so selten steht das Leben eines Patienten auf dem Spiel. „Durch die Nutzung von Messaging Diensten können Kollegen aus verschiedenen Fachgebieten in einem kurzen Zeitraum konsultiert werden“, sagt Prof. Dr. med. Holger Eggebrecht, Kardiologe am Bethanien-Krankenhaus in Frankfurt am Main. Weitere Gründe für die zunehmende Verwendung im Klinikalltag sieht der Facharzt in der Schnelligkeit und unkomplizierten Anwendung: „Dies führt zu einer rascheren und zielgerichteten Behandlung der Patienten.“
Es ist also nicht verwunderlich, dass eine Mehrheit der Mediziner und des medizinischen Personals auf den ihnen inzwischen bestens bekannten Messenger WhatsApp zurückgreift. Tatsächlich geben 29,3 Prozent der in der Studie der European Society of Cardiology Befragten zu, dass ihnen beim Teilen klinischer Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU nicht klar sind. 46,7 Prozent der Befragten sagen außerdem, dass es in ihrer Einrichtung keine Regeln für das Teilen klinischer Daten via Instant Messaging gibt.
Das Problem
Grundsätzlich gelten für Krankenhäuser und Arztpraxen beim Umgang mit Patientendaten verschärfte Auflagen. Denn personenbezogene Daten, die Aufschluss über die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person geben, sind äußerst sensibel. Gesundheitsdaten werden in der DSGVO als besonders schutzbedürftig eingestuft. Das Teilen von Patienteninformationen über WhatsApp ist daher eine tiefgreifende Verletzung des Grundrechtes auf Privatsphäre. Die Bundesärztekammer hat dies bereits erkannt und im Juli 2020 eine einheitliche Kommunikations-App für das medizinische Fachpersonal gefordert. Wie kann eine Lösung nun aussehen?
Die Lösung
Die Ärzteschaft, das Pflegepersonal und anderes medizinisches Personal müssen dafür sensibilisiert werden, dass die Nutzung von WhatsApp im Gesundheitswesen eine schwere Datenschutzwidrigkeit darstellt. Wesentlich ist jedoch, zu erklären, welche Kriterien eine datenschutzkonforme Messaging App im Gesundheitswesen erfüllen muss. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichte im November 2019 ein Whitepaper, das die technischen Datenschutzanforderungen an Messenger-Diensten im Krankenhausbereich beschreibt.
Stand: 08.12.2025
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Dieses Papier hebt hervor, dass die datenschutzkonforme Applikation über die Möglichkeit verfügen muss, Nachrichten und Dateianhänge wie Bilder, Videos und Dokumente, ausschließlich in einem eigenen, von den allgemeinen Speicherbereichen des Smartphones getrennten Speicher, in verschlüsselter Form abzulegen (Container). Im Vordergrund steht hierbei, dass die Vertraulichkeit der sensiblen Patientendaten im digitalen Raum auf einem genauso hohen Niveau geachtet wird, wie man es bereits bei der Handhabung von ausgedruckten Patientenakten erwartet.
Das Whitepaper fordert zudem eine Bildbearbeitung, die es erlaubt, gewisse Teile der Bildaufnahmen zu schwärzen, um nur die absolut notwendigen Patientendaten zu verschicken. Um das Prinzip der Datenminimierung zu würdigen, muss die Applikation die Möglichkeit bieten die verwalteten Daten gezielt zu löschen, sowohl von mobilen Endgeräten als auch von Servern.
Praktikabilität mitberücksichtigen
Die Nutzung von Instant Messaging ist im Gesundheitsbereich in Bezug auf die Ad-hoc-Kommunikation von Patientendaten kaum mehr wegzudenken. Diese Art des professionellen Austauschs stellt eine enorme Erleichterung vor allem für die institutionsübergreifende Besprechung von lebensbedrohlichen Patientenfällen mit mehreren mitbehandelnden ärztlichen Kollegen dar. Die Patientenversorgung wird zunehmend um ortsunabhängige Konsultationen erweitert. Patienten sollten sich jedoch sicher sein können, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht in falsche Hände geraten oder gar aufgrund von Profitgier einem Missbrauch zum Opfer fallen.
Die Herausforderung ist es daher, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen. Denn ein Kommunikationsmittel, das nur darauf bedacht ist, die DSGVO strengstens zu erfüllen, dabei aber nicht mehr praktikabel ist, wird in der Praxis keine Anwendung finden. Mediziner sollten sich nicht zwischen Datenschutz einerseits und schneller Patientenversorgung andererseits entscheiden müssen.
Der Autor Sassan Sangsari (34) ist Medical Director bei Siilo. Zu seinen Verantwortlichkeiten gehört das Wachstum eines flächendeckenden Messenger Netzwerks für medizinische Fachkräfte in Deutschland. Er studierte Medizin, Mikrobiologie und Philosophie in Kanada. Vor seiner Tätigkeit bei Siilo arbeitete er in der Herzchirurgie des Uniklinikums Köln