Reaktionen zum KHVVG

Zwischen Enttäuschung und Entschlossenheit

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Befürworter des Gesetzes

Ministerin Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern) stimmte zunächst in einem Punkt zu: Die vorliegende Reform sei nicht perfekt. „Doch wir alle sind uns einig: Wir brauchen eine Krankenhausreform.“ Auch sie ist der Ansicht, dass die Anrufung zum Ende einiger erreichten Prozesse führen würde. Nichtsdestotrotz bietet das Gesetz die Grundlage für eine Veränderung in der Krankenhausversorgung, indem die Gelegenheitsversorgung beendet wird. „Parallel dazu, indem jeder Krankenhausstandort sich auf das fokussiert, was er am besten kann.“ Als Vertreterin eines ostdeutschen Flächenlandes betonte sie ausdrücklich, dass nur so dem Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung begegnet werden könne und die Reform zum flächendeckenden Erhalt sowie zur Unterstützung bedarfsnotwendiger Kleinkrankenhäuser führe.

Das alles setzen wir aufs Spiel, wenn wir heute den VA anrufen. Heute stehen wir vor der Entscheidung, ob wir die Reform starten oder alles niederwerfen, wofür wir die letzten Jahre gearbeitet haben.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der Reform seien wichtige Schritte verbunden. Damit beispielsweise aus 40 Minuten zum Krankenhaus nicht vier Stunden werden. Auch das Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen sei wichtig. Drese führte außerdem den 40 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds an, der die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht. Dauerhafte zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die Geburtshilfe oder die Schlaganfallversorgung und die Sicherstellungshäuser, würden ebenfalls wegfallen. „Das alles können wir jetzt angehen. Das alles können wir im Umsetzungsprozess noch verbessern, wenn wir es wollen.“

Folgende Punkte sollten fortgeführt werden, andere verbessert: Entbürokratisierung, Umstellung der Facharztbesetzung, Übergangsfinanzierung bis zum Greifen des Gesetzes. Doch neben diesen Punkten, machte Drese vor allem auch auf die politische Lage aufmerksam:

Machen wir uns nichts vor: Spätestens mit dem Bruch der Ampelkoalition und dem Termin für eine vorgezogene Neuwahl ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Krankenhausreform mit Anrufung des VA erst einmal gestorben ist, so ehrlich sollten wir hier sein, vor allem in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung.

Sie beendete ihre Rede mit folgenden Worten: „Deshalb entscheiden wir heute eigentlich über die Frage, ob die Krankenhausreform, die wir so dringend brauchen, endlich starten kann oder ob die mühevolle Arbeit der letzten Jahre fast komplett umsonst war.“

Neben den Anträgen zur Anrufung des VA lagen auch Anträge aus Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für eine Entschließung vor. Schließlich erhielt die Entschließung nach dem Mehrländerantrag eine Mehrheit und damit entfiel die Ausschussempfehlung; der Bundesrat ließ die Reform passieren.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßte diese Entscheidung: „Ich freue mich über das verantwortungsvolle Agieren der meisten Länder am heutigen Tag. Der Vermittlungsausschuss wäre das Ende der Krankenhausreform gewesen. Das konnte verhindert werden. Nun gibt es Planungssicherheit und nicht zuletzt auch mehr Geld für die Krankenhäuser.“

Mit der Verabschiedung der Krankenhausreform schlagen wir ein neues Kapitel der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Niedersachsen auf. Genau auf diesen Moment haben wir in Niedersachsen und auch ich ganz persönlich lange hingearbeitet.

Dr. Andreas Philippi, Gesundheitsminister in Niedersachsen.

Er verkündete, dass zwar noch sehr viel Arbeit damit verbunden wäre, doch wird Niedersachsen bei der Umsetzung maßgeblicher Verordnungen erneut eine sehr aktive Rolle spielen, damit die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer berücksichtigt werden.

„Die wesentlichen Punkte der Reform bilden noch nicht den Optimalzustand ab, den es zu erreichen gilt“, so Philippi. „Insofern geben wir dem Bund mit einem begleitenden Entschließungstext weitere Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg. Hierzu bedarf es in Zukunft natürlich weiterer Verhandlungen und sicherlich auch weiterer Kompromisse. In der Summe bildet das Gesetz aber schon jetzt einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den aktuell bestehenden Regelungen.“

Meinungen und Kommentare von Krankenversicherungen und Institutionen

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Die neue Bundesregierung braucht auch einen radikalen Neustart im Gesundheitsressort, um dieses untaugliche Reformgesetz umgehend zu Beginn der Legislaturperiode nachbessern zu können. Zahlreiche Studien und Experten belegen: Die Vorhaltefinanzierung des Ministers sichert kein einziges Krankenhaus im ländlichen Raum und wird keine einzige Insolvenz vermeiden. Den dürftigen finanziellen Verbesserungen stehen erhebliche Erlöseinbußen und Kostensteigerungen gegenüber, es wird sich deshalb im Saldo für die allermeisten Kliniken nichts verbessern“ – DKG-Vorstand Dr. Gerald Gaß.

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG):

„Niedersachsen hat trotz zahlreicher Appelle und Warnungen der Krankenhäuser ein nicht praxistaugliches Gesetz im Bundesrat durchgewunken. Das ist erstaunlich, denn für die wirtschaftliche Schieflage der Kliniken sowie das zunehmende Risiko für Versorgungslücken muss am Ende das Land geradestehen. Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und geordnete Transformation der Krankenhauslandschaft sind mit dieser Reform weiterhin nicht gegeben. Daran ändern auch punktuelle Änderungen nichts“ – NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

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