Digitale Identität AOK beauftragt T-Systems

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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T-Systems wird für die rund 27 Millionen AOK-Versicherten ab 2025 die sicheren digitalen Identitäten bereitstellen und verwalten. Darauf haben sich der IT-Dienstleister und der AOK-Bundesverband geeinigt.

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.(©  AOK)
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
(© AOK)

Der IT-Dienstleister T-Systems wurde von der AOK mit der Bereitstellung und Verwaltung sicherer digitaler Identitäten – der sogenannten Gesundheits-ID – für ihre Versicherten beauftragt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst vier Jahren. Die von T-Systems in Zusammenarbeit mit dem ID-Wallet-Anbieter Verimi entwickelte Gesundheits-ID soll im Frühjahr 2025 verfügbar sein.

„Die technische Lösung von T-Systems gewährleistet ein hohes Schutzniveau und erfüllt die strengen Sicherheitsvorgaben der Digitalagentur Gematik“, kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Dadurch könnten sich die Versicherten darauf verlassen, dass ihre sensiblen Gesundheits- und Sozialdaten bestmöglich geschützt seien. „Auf der anderen Seite wird der Zugriff auf die digitalen Dienste der AOK per Smartphone künftig sehr viel komfortabler. Über einen einzigen Schlüssel lassen sich alle digitalen Anwendungen der Gesundheitskasse nutzen“, ergänzt Reimann.

Ferri Abolhassan, T-Systems-CEO und Vorstandsmitglied der Deutsche Telekom AG, betont die Bedeutung der Gesundheits-ID. Sichere digitale Identitäten seien „der Schlüssel für digitale Lösungen im Gesundheitswesen“. Das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte seien erste gute Beispiele. Es ist aber noch mehr möglich. „Die Technologie kann zum Beispiel auch Bürgerdienste, Bankgeschäfte oder Reisen einfacher und sicherer machen. Sie bestätigt, dass jemand wirklich die Person ist, für die sie sich bei der Anmeldung ausgibt“, sagt Abolhassan.

Digitale Identität auf dem Handy

Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit dem Digitale Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zur Einführung von sicheren digitalen Identitäten als Ergänzung zur bisherigen Identifikation mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verpflichtet. Die eGK bekommt damit sozusagen einen „digitalen Zwilling“ auf dem Smartphone, der Zugriff auf Daten und Anwendungen ermöglicht. Die Gesundheits-ID soll wie die eGK auch als Versicherungsnachweis dienen.

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