Ein Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zum Medizinforschungsgesetz stößt auf heftige Kritik. Experten und Verbände warnen vor einem immensen bürokratischen Aufwand und zweifeln an der Notwendigkeit und Praktikabilität der geplanten Regelungen.
Müssen Ärzte in Krankenhäusern künftig ihre Arbeit minutengenau erfassen?
(Bild: ipopba – stock.adobe.com)
Am 27. März hatte das Medizinforschungsgesetz das Kabinett passiert – nun liegt ein Änderungsantrag für dieses vor. Eingereicht vom Bundesgesundheitsministerium. Mit diesem sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, einmal pro Quartal Daten zu „die Daten zum ärztlichen Personal (...) gegliedert nach den maßgeblichen Leistungsgruppen zu übermitteln“. Dies sei erforderlich, da durch die vorgesehene Krankenhausreform unter anderem Mindestvoraussetzungen zur Vorhaltung von ärztlichem Personal je Leistungsgruppe nach Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) getroffen werden. „Die daraus gewonnen Informationen können folglich vom Medizinischen Dienst für die Prüfung der maßgeblichen Voraussetzungen genutzt werden. Zudem sollen die Informationen perspektivisch auch für das Transparenzverzeichnis nach § 135d SGB V genutzt werden.“
Eine entsprechende Regelung war bereits im Krankenhaustransparenzgesetz geplant gewesen, jedoch wegen massiver Kritik zurückgezogen worden – und auch der erneute Vorstoß trifft nicht auf Begeisterung: „Diese Regelung zeigt erneut den überzogen theoretischen Ansatz im Bundesgesundheitsministerium, wo offensichtlich Kenntnisse über die praktische Arbeit und Organisation im Krankenhaus nicht vorhanden sind“, erklärt etwa Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Die exakte zeitliche Zuordnung ärztlicher Tätigkeiten zu Leistungsgruppen sei mit einem unfassbaren bürokratischen Aufwand verbunden, auch da die Ärzte und Ärztinnen in verschiedenen Gruppen tätig sein können. „Es wird so getan, als hätten die Ärztinnen und Ärzte und andere Krankenhausbeschäftigte nichts anderes zu tun und könnten nebenher noch zusätzlich dokumentieren, in welcher Leistungsgruppe sie gerade tätig sind. Und das neben den sowieso heute bereits überbordenden Dokumentationen für die Abrechnung und den Medizinischen Dienst“, betont Neyer. Darunter würden dann im Endeffekt wieder Patienten und Patientinnen leiden, für ihre Behandlung bliebe dann noch weniger Zeit.
Auch Dr. Gerald Gaß, Vorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, kritisiert den Antrag: „Mit einem Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz zündet Bürokratieminister Lauterbach die nächste Stufe der Überbürokratisierung für die Krankenhäuser“,erklärt er und führt dazu weiter aus: „Während heute beispielsweise ein orthopädischer Facharzt mit seiner Arbeitszeit in Gänze einer orthopädischen Fachabteilung zugewiesen ist, hat diese Regelung de facto zur Folge, dass jeder Facharzt zukünftig seine Arbeitszeit minutengenau täglich dokumentieren müsste, um diese dann prüfsicher einer Leistungsgruppe zuordnen zu können.“ Was diese zusätzliche Zeiterfassung dann an sachlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bringe, könne niemand erklären. „Der Hinweis in der Begründung zum Änderungsantrag, diese Informationen seien für die neue bundesweite Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen notwendig, ist schlicht unwahr, denn diese neue Krankenhausplanung wird frühestens ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden können“, so Gaß weiter. Das Ganze diene wohl ausschließlich der persönlichen Informationsgewinnung und Zufriedenheit des Ministers, der bereits im Herbst dieses Jahres seinen Klinik-Atlas mit eigenen Leistungsgruppen für die einzelnen Krankenhausstandorte füllen möchte, lange bevor die Bundesländer die dazu erforderliche Krankenhausplanung abgeschlossen haben.
Doch nicht nur der Vorstoß an sich, sondern auch das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums stößt auf Kritik: „Ich halte die Einführung umstrittener Regelungen im parlamentarischen Verfahren über Änderungsanträge mit extrem kurzer Stellungnahmefrist für eine bewusste Methode des Bundesgesundheitsministeriums, um die Diskussion klein zu halten“, meint beispielsweise Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Selbstverständlich sei das parlamentarische Verfahren dazu da, die Formulierungen zu diskutieren und auch gegebenenfalls im Sinne einer Verbesserung zu ändern. „Dass aber relevante Regelungen bewusst nicht in den eigentlichen Gesetzentwurf aufgenommen, sondern erst nachträglich als Änderungsantrag eingebracht werden, wie zwischen den Zeilen einigen Äußerungen von Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministerium zu entnehmen ist, halte ich nicht zuletzt auch für ein bedenkliches Demokratieverständnis.“ Dieses Vorgehen sowie die zunehmende Tendenz, Gesetzentwürfe als eilbedürftig zu definieren und möglichst rasch durch den Bundestag zu bringen, führe letztlich auch zu handwerklich schlechten Gesetzen, deren Umsetzung für die Betroffenen auch immer wieder mehr Probleme aufwerfe, als das Gesetz zu lösen versuche. „Ich appelliere daher auch an die Bundestagsabgeordneten, diese Methoden nicht zu akzeptieren und ihr eigenes Recht, aber auch das Recht der betroffenen Verbände, zur ausreichenden Prüfung, Diskussion und Bewertung gesetzgeberischer Regelungen zu schützen“, betont er.
Stand: 08.12.2025
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