Die Medizintechnik-Messen, die hoffentlich in Präsenz stattfinden können, bieten eine gute Plattform für die Branche, um sich über die Trends, Herausforderungen und Chancen in diesem Jahr austauschen zu können.
2022 erwartet die Medizintechnik-Branche eine Messepremiere: Zum ersten Mal findet vom 3. bis zum 5. Mai die Medtec Live with T4M in Stuttgart statt. Ende September 2021 verkündeten die Messeveranstalter der Medtec Live und T4M die, für viele nicht unerwartete, Neuigkeit. Die beiden Messen vereinen ihre Expertise und wachsen zu einem Event zusammen. Die Medtec Live with T4M findet ab sofort jährlich wechselnd in Stuttgart und Nürnberg statt. Veranstalter ist die Medtec Live GmbH. Für die Branche eine Erleichterung: Die Veranstalter kommen damit dem dringenden Wunsch der Branche nach einem singulären und zentralen europäischen Frühjahrsevent in Süddeutschland nach, das die starken Medizintechnikregionen Stuttgart/Tuttlingen und Nürnberg/Erlangen gleichermaßen mit einbindet. Namhafte Verbände haben sich für die Messe ausgesprochen. Als ideelle Träger der Medtec Live with T4M sind das Forum Medtech Pharma e.V., die VDMA Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik sowie Swiss Medtech mit an Bord.
„Die Medtec Live with T4M bringt die Medtech-Community Europas zusammen und setzt dank ihrer einzigartigen Ausrichtung auf Zukunftsthemen Innovationsimpulse für die ganze Branche“, so Christopher Boss, Executive Director Medtec Live bei der Nürnberg Messe. „Wir freuen uns, der Branche nun ein wahrhaft singuläres Event im Frühjahr bieten zu können, und sind überwältigt von den vielen positiven Rückmeldungen, die uns bisher zur Medtec Live with T4M erreicht haben.“ Der Zuspruch aus der Branche ist sogar so groß, dass die Veranstaltung in eine neue Halle umziehen muss: Statt in der geplanten Halle 9 der Landesmesse Stuttgart wird die Fachmesse in der neuen Halle 10 stattfinden. „In der neuesten Halle in Stuttgart haben wir rund 40 Prozent mehr Fläche zur Verfügung. Und die Nachfrage nach Standflächen ist weiterhin ungebrochen hoch“, sagt Boss.
Die größte Medizintechnik-Messe findet 2022 auch wieder statt: Vom 14. bis 17. November öffnen sich die Tore der Düsseldorfer Messehallen für die Compamed im Verbund mit der Medica. Das Feedback aus dem vergangenen Jahr kann sich, angesichts der Corona-Einschränkungen, sehen lassen: 46.000 Fachbesucher (73 Prozent internationaler Anteil) aus 150 Nationen nutzten die Gelegenheit, um sich vor Ort mit den 3.033 Medica-Ausstellern und 490 Compamed-Ausstellern auszutauschen.
Und täglich grüßt die MDR
Eines der Hauptthemen der Compamed 2021 war die neue EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, kurz MDR), die nach diversen Übergangsfristen am 26. Mai 2021 endgültig in Kraft getreten ist. Die Bilanz aus der Branche ist ernüchternd. Noch immer gibt es die altbekannten Probleme: Kleinere und mittlere Unternehmen leiden unter der MDR-Umsetzung. Laut einer Umfrage des Bundesverbands Medizintechnologie (BV-Med) mussten bisher rund 70 Prozent der Mitgliedsunternehmen aufgrund der MDR-Neuregelungen einzelne Medizinprodukte oder ganze Produktlinien vom Markt nehmen. Zudem gibt es noch immer zu wenig benannte Stellen. Momentan sind es 27 (Stand 22. März 2022).
Brussels – we have a problem!
Corinna Mutter, Regulatory-Affairs-Leiterin bei Spectaris
Bei einer MDR-Veranstaltung Ende Februar, organisiert durch das Land Baden-Württemberg, richteten die Vertreter, u. a. vom Deutschen Industrieverband Spectaris, deutliche Worte an die Europäische Kommission: „Brussels – we have a problem!“ Es muss eine schnelle, europäische Lösung her. „Wir sehen erst die Spitze des Eisbergs von Produktabkündigungen durch die MDR. Diese haben aber bereits jetzt spürbare Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten und Patientinnen. Die Frage ist, wie sich die schlimmsten Folgen für alle Betroffenen noch verhindern lassen“, betonte Corinna Mutter, Regulatory-Affairs-Leiterin bei Spectaris. Positiv bewertet der Verband, dass die Europäische Kommission eine Task Force eingerichtet hat. Über den genauen Umfang und ihren Arbeitsauftrag sei jedoch noch wenig bekannt.
Wird bei der IVDR alles besser?
Mit der Verordnung (EU) 2017/746 („IVDR“) gilt ab 26. Mai 2022 ein ebenfalls umfassender neuer Rechtsrahmen für In-vitro-Diagnostika (IVD). Durch eine Änderungsverordnung wurden jüngst zwar differenzierte Übergangsfristen für bestimmte IVD sowie für Produkte aus Eigenherstellung geschaffen. Generell bleibt es aber beim ursprünglich geplanten Geltungsbeginn der IVDR. Zudem wird ab diesem Datum die neue nationale Rechtslage des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) auch für IVD relevant. Doch wurde bei der IVDR-Umsetzung aus der MDR-Umsetzung gelernt? Momentan gibt es laut Europäischer Kommission 6 benannte Stellen für In-vitro-Diagnostika (Stand 22. März 2022). Die schrittweise Einführung kann aber, laut den Regulatory-Affairs-Experten von Seleon in ihrer Devicemed-Kolumne, positiv bewertet werden. Denn im Gegensatz zur MDR hat man sich in diesem Fall nicht für eine generelle Verschiebung bzw. Verdichtung stark gemacht, sondern für eine eindeutige Entzerrung der Vorgehensweise, mit Option auf eine weitere Entzerrung.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Die neue Bundesregierung
Als Ende 2021 die neu gewählte Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag vorlegte, wurde dieser von den beiden Verbänden BV-Med und Spectaris positiv bewertet. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP ließ einige gute Ansätze, wie das Bekenntnis zur Stärkung der Innovations-, Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen, erkennen. Allerdings fehlten konkrete Maßnahmen, wie ein solches Bekenntnis in der Praxis funktioniert. Beide Verbände bieten der Regierung eine enge Zusammenarbeit an, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die aktuelle Corona-Situation stellte jedoch viele Aufgaben für den neuen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) in den Hintergrund.
Auf der nächsten Seite: Digitalisierung 2022 & Apps auf Rezept