Auch beim Thema Digitalisierung und E-Health wird 2022 ein Jahr mit vielen Veränderungen: Wir haben einen neuen Gesundheitsminister, das E-Rezept wird bundesweit eingeführt, nach den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden Digitale Pflegeanwendungen in die Regelversorgung aufgenommen. Aber welche Trends im E-Health-Bereich sehen die Spitzenkräfte der Branche selbst? Das haben die E-Health-Kommunikationsexperten von The Medical Network gefragt. Raphaël Murswieck, Director Research & Development bei The One Medical, ist sich sicher: „Parallel zum Pandemiegeschehen entwickelt sich weiterhin besonders der Markt für fortschrittliche Präventionsdiagnostik und individuelle Gesundheitsförderung – zum Beispiel durch Smart Textiles.“ Hannes Klöpper, CEO von Hello Better, ergänzt: „DiGA werden auch 2022 das große Thema in der Digital-Health-Szene sein. Darüber hinaus wird die Personalisierung dieser digitalen Therapien durch den Einsatz künstlicher Intelligenz ganz oben auf der Agenda stehen.“
Was kann die „App auf Rezept“ leisten?
Momentan sind auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 31 DiGA gelistet (Stand 22. März 2022). Auffällig ist, dass viele DiGA dem Feld der Therapie-Apps, z. B. zur Bewältigung von Depressionen und Angststörungen, zugeordnet sind. Ein Thema, das auch außerhalb der Branche diskutiert wird. So wurden in der Sendung ZDF Magazin Royale vom Moderator und Satiriker Jan Böhmermann zum Thema (fehlende) Psychotherapieplätze drei DiGA mit Therapie-Schwerpunkt kurz vorgestellt.
Seit etwas mehr als einem Jahr ist es möglich, DiGA auf Rezept zu verordnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie als Medizinprodukte mit CE-Zertifikat zugelassen sind und bereits einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung der Patientenversorgung nachgewiesen haben oder dies innerhalb eines Jahres wahrscheinlich ist. In diesem Fall erhalten sie eine vorläufige Zulassung. Doch wie steht es um den tatsächlichen Nutzen in der Praxis? Wie lassen sich die neuen Anwendungen in die ärztliche Diagnostik und Therapie einbinden? Welche rechtlichen Aspekte gibt es und was kann die Medizin von DiGA erwarten? Die Arbeitsgruppe „Digitale Gesundheitsanwendungen“ der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) hat sich einen ersten Überblick verschafft. Anwendungen im medizinischen Bereich, deren Hauptfunktion auf einer digitalen Technologie beruht und die in erster Linie von Patienten benutzt werden, werden als DiGA bezeichnet.
„Meist handelt es sich dabei um Smartphone- oder Computer-Apps, aber auch Webanwendungen oder andere Programme können als DiGA fungieren“, erklärt Professor Dr. med. Martin Möckel, ärztlicher Leiter der Notfallmedizin/Zentrale Notaufnahmen und der Chest Pain Units am Campus Mitte und am Virchow-Klinikum der Berliner Charité. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitale Gesundheitsanwendungen/KI in Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. „Auch die Kosten sind ein Faktor, denn diese müssen primär von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen werden und die Hersteller selbst dürfen keine Werbung schalten“, ergänzt Möckel. Naheliegende Anwendungsbereiche seien Tracking-Funktionen, die automatisch Bewegung oder Puls erfassen oder es erlauben, in Tagebuchform Ernährung und Gewicht zu vermerken.
DiGA im Ärzte-Test
„Einige DiGA erstellen aus diesen Daten auch Arztreports, die wertvolle Informationen für die individuelle Behandlung liefern können“, sagt Möckel. Andere Apps unterstützen die Patienten gezielt im Alltag mit detaillierten Anleitungen zu Bewegungsübungen oder Ratschlägen für eine gesunde Lebensweise. „In der BfArM-Liste finden sich zwar Angaben zu den Indikationen, für die die jeweilige App entwickelt wurde. Um zu entscheiden, ob sie für einen bestimmten Patienten geeignet ist, muss der Arzt oder die Ärztin die App jedoch selbst testen können“, sagt Möckel. Hierfür, und um dem Patienten die App am Bildschirm erklären zu können, wäre ein möglichst unbefristeter Testzugang sinnvoll. „DiGA können das Spektrum der Medizinprodukte in Zukunft sicherlich bereichern. Klar ist aber auch, dass sie die Behandlung und Medikation durch den behandelnden Arzt nur unterstützen, das heißt, dass ihre Anwendung unter der Kontrolle des Arztes bleiben muss“, betont Professor Dr. med. Markus M. Lerch, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des LMU-Klinikums München und Präsident der DGIM.
Stand: 08.12.2025
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Dieser Artikel erschien ursprünglich bei unserem Schwesterportal Devicemed.