Digitale Gesundheitsanwendungen „Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt“

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der jüngste Bericht des GKV-Spitzenverbandes offenbart eine Zunahme der Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Jahren 2020 bis 2023, begleitet von steigenden Kosten. Trotz der hohen Investitionen bleibt die Effektivität vieler dieser Apps in der medizinischen Versorgung umstritten. Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine Anpassung der Rahmenbedingungen.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband: „Der Schlüssel für den Erfolg der DiGA ist ihr Nutzen.“(Bild:  GKV-Spitzenverband)
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband: „Der Schlüssel für den Erfolg der DiGA ist ihr Nutzen.“
(Bild: GKV-Spitzenverband)

Der jüngste Bericht des GKV-Spitzenverbandes legt offen, dass Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von September 2020 bis September 2023 verstärkt in der medizinischen Versorgung Einzug gehalten haben. Im genannten Zeitraum wurden rund 374.000 solcher Gesundheits-Apps eingesetzt, wofür die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beeindruckende 113 Millionen Euro aufbrachte. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich Ausgaben und Nutzung somit verdoppelt.

Trotz dieser Investitionen bleibt jedoch ein kritischer Punkt: Viele dieser DiGA haben keinen nachgewiesenen positiven Effekt auf die Patientenversorgung. Gleichzeitig steigen die Preise für de Anwendungen kontinuierlich an: Der durchschnittliche Herstellerpreis im ersten Jahr erhöhte sich gegenüber dem ersten Berichtsjahr um knapp 46 Prozent auf 593 Euro.

„Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt. Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern“, fasst Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, die Ergebnisse zusammen. Dabei könnten die Anwendungen ihrer Ansicht nach als Bindeglied zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschiedlichen Fachrichtungen fungieren. Der Schlüssel für den Erfolg der DiGA sei jedoch ihr Nutzen. „Aber der unverändert hohe Anteil von Anwendungen, die aufgrund ihres unklaren Nutzens nur zur Probe gelistet sind, sorgt für Unsicherheit und mangelnde Akzeptanz sowohl bei der verordnenden Ärzteschaft als auch bei Patientinnen und Patienten. Hinzu kommen die weiter steigenden Herstellerpreise. Es kann zudem nicht sein, dass ein Unternehmen für eine DiGA im ersten Jahr der Einführung 2.000 Euro und damit das Zehnfache des Durchschnitts der verhandelten Preise ab dem zweiten Jahr aufruft. Und das, obwohl nicht einmal nachgewiesen ist, dass die Anwendung den Patientinnen und Patienten überhaupt etwas nutzt. Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine bessere Versorgung fließen und keine Wirtschaftsförderung finanzieren“, betont die Vorständin.

Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes sind daher deutlich:

  • 1. Für einen klaren Patientennutzen müsse eine hohe Qualität des Angebots gewährleistet sein. Der GKV-Spitzenverband setzt sich daher dafür ein, dass ausschließlich DiGA mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen und echten Mehrwerten in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden dürfen. „Zulassungsregeln und Rahmenbedingungen müssen mit anderen Leistungsbereichen harmonisiert werden.“
  • 2. Um das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu wahren sollten mit dem ersten Tag der Aufnahme in die Versorgung angemessene, am Patientennutzen orientierte Preise gelten. Mit Beitragsgeldern dürfe keine Wirtschaftsförderung betrieben werden, so der Verband.
  • 3. DiGA müssen laut Spitzenverband zudem in die Versorgungspfade integriert werden. „Dafür muss das Digitalisierungspotenzial bei der Behandlung und der Vernetzung über Leistungssektoren hinweg genutzt werden.“

(ID:49862739)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung