Psychotherapie Digitalisierung unterstützt, ersetzt aber nicht

Das Gespräch führte Susanne Ehneß 5 min Lesedauer

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Der Bedarf an psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen nimmt stetig zu. Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), spricht im Interview über die Versorgungslage in Deutschland sowie über Potenziale, aber auch die Grenzen digitaler Lösungen.

Millionen Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen, doch Therapieplätze sind rar.(©  fabioderby - stock.adobe.com, KI-generiert)
Millionen Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen, doch Therapieplätze sind rar.
(© fabioderby - stock.adobe.com, KI-generiert)

Wie würden Sie die derzeitige Lage der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland beschreiben?

Benecke: Psychische Erkrankungen sind ausgesprochen häufig. Nach epidemiologischen Studien leiden innerhalb eines Jahres rund 20 Millionen Menschen unter einer psychischen Erkrankung. Entsprechend ist auch der Bedarf an psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung weiter angestiegen. Infolgedessen haben sich die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz verlängert.

Dr. Andrea Benecke(©  BPtK, Raman El Atiaoui)
Dr. Andrea Benecke
(© BPtK, Raman El Atiaoui)

Schon vor der Pandemie betrugen die Wartezeiten ab dem Erstgespräch bis zum Beginn einer Behandlung im Durchschnitt knapp 20 Wochen (142 Tage). Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der KBV zu Patient:innen, die im 1. Quartal 2019 erstmals in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren und bei denen eine psychische Erkrankung und ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf festgestellt worden ist.
Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, aber auch im Ruhrgebiet reicht die Anzahl an Kassensitzen für Psychotherapeut:innen nicht aus, um Menschen mit psychischen Erkrankungen zeit- und wohnortnah eine Psychotherapie zukommen zu lassen. Ursache hierfür sind die Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Diese legt fest, wo in Deutschland sich wie viele Psychotherapeut:innen niederlassen dürfen. Diese Psychotherapeutendichte ist in ländlichen Regionen, aber auch im Ruhrgebiet trotz vergleichbarer Krankheitslast deutlich niedriger als in Großstädten.

Welche Probleme sollte die Politik möglichst schnell angehen – und wie?

Benecke: Einer aktuellen Prognose des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge wird die Nachfrage nach einer ambulanten Psychotherapie bis 2030 um 23 Prozent ansteigen. Das liegt auch an der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und dem gewachsenen Wissen um die Wirksamkeit der Psychotherapie. Hinzu kommt eine deutliche Präferenz von Patient:innen für eine psychotherapeutische Behandlung im Vergleich zu einer Pharmakotherapie.
Daraus folgt, dass es dringend zusätzliche Kassensitze für Psychotherapeut:innen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen braucht. Gleichzeitig müssen die Gruppenpsychotherapie weiter ausgebaut und die Versorgungsangebote für schwer psychisch Erkrankte weiterentwickelt werden. Wenn nichts passiert, werden die Wartezeiten immer weiter steigen, psychische Erkrankungen häufiger chronifizieren und immer mehr Patient:innen bleiben unversorgt.

Der gesamte Ansatz dieses QS-Verfahrens wird keine validen Schlüsse zulassen, bei welchen Patientengruppen in einer Praxis ggf. ein Verbesserungsbedarf besteht.

Ab 2025 soll in einem Testlauf in Nordrhein-Westfalen die Versorgungsqualität in der ambulanten Psychotherapie erfasst und bewertet werden, danach dann bundesweit. Ein Schritt in die richtige Richtung?

Benecke: Die Erprobung des QS-Verfahrens in einem Bundesland ist sicherlich besser als eine sofortige Umsetzung im Bundesgebiet. Aber so unausgereift, unwissenschaftlich und aufwendig, wie das QS-Verfahren in seiner aktuellen Version ist, stellt es für Patient:innen wie Psychotherapeut:innen in NRW eine Zumutung dar.
Der gesamte Ansatz dieses QS-Verfahrens wird keine validen Schlüsse zulassen, bei welchen Patientengruppen in einer Praxis ggf. ein Verbesserungsbedarf besteht. Die Ergebnisse liegen den Praxen zudem erst Jahre später in stark zusammengefasster Form vor und ermöglichen keine Rückschlüsse auf die einzelne Behandlung.

Im Rahmen eines Expertengesprächs im Gesundheitsausschuss wurde kürzlich gefordert, dass es auch schon während einer Krankenhausbehandlung psychotherapeutische Sprechstunden brauche. Kann hier die Digitalisierung helfen, zum Beispiel in Form telemedizinischer Angebote?

Benecke: Für den ersten Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde lohnt es sich aus verschiedenen Gründen, die psychotherapeutische Praxis persönlich aufzusuchen – auch während einer Krankenhausbehandlung. So kann die Patient:in sich einen guten Eindruck verschaffen, ob die spezifische Psychotherapeut:in für sie infrage kommt, und auch ganz praktisch feststellen, ob das regelmäßige Aufsuchen der Praxis für sie möglich sein wird oder ob sie ggf. noch Unterstützung benötigt, zum Beispiel durch eine Soziotherapeut:in.

Misserfolge durch nicht wirksame DiGA untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.

Viele Patienten müssen sehr lange auf freie Termine in psychotherapeutischen Praxen warten. Was halten Sie von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – wenn auch nur zur Überbrückung der Wartezeit?

Benecke: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten Chancen für die psychotherapeutische Versorgung, sie können aber keine psychotherapeutische Behandlung ersetzen. DiGA können nach der Diagnose- und Indikationsstellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde genutzt werden, um die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz zu überbrücken.
Bevor eine DiGA eingesetzt wird, müssen insbesondere zwei Fragen geklärt werden: „Leidet die Patient:in unter einer psychischen Erkrankung?“ und, wenn ja, „Was ist die beste Behandlung für sie?“. Um diese Fragen zu beantworten, muss eine fachgerechte Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung durch eine approbierte Psychotherapeut:in oder Ärzt:in erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patient:innen die für sie passende DiGA erhalten und nichts gegen die Nutzung der DiGA (Kontraindikation) spricht. Wenn eine DiGA infrage kommt, können Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen diese auf Kosten der Krankenkasse verordnen.
Patient:innen dürfen jedoch nicht einfach mit einer DiGA allein gelassen werden, sondern diese müssen in eine psychotherapeutische Behandlung integriert werden. Das ist auch wichtig, um den Krankheitsverlauf zu überwachen. Während einer Behandlung kann es zu psychischen Krisen kommen, in denen die Patient:in kurzfristig eine qualifizierte Ansprechpartner:in benötigt. Patient:innen müssen, auch wenn sie DiGA nutzen, darüber informiert sein, was sie in psychischen Krisen tun sollten und an wen sie sich wenden können. Eine solche qualifizierte Unterstützung für Krisen muss auch bei einer Online-Behandlung sichergestellt sein.
Wichtig ist, dass nur DiGA eingesetzt werden, deren Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Wirkungslose Apps können schädlich sein: Eine DiGA, die gar nicht oder zu wenig wirkt, kann zum Beispiel den Eindruck verstärken, nicht gegen die eigenen depressiven Stimmungen anzukommen. Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz überwältigender Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame DiGA untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen. Wenn eine DiGA nicht wirkt, kann es sein, dass Patient:innen entmutigt werden, sich andere Hilfe zu suchen, weil „es eh nichts bringt“ etc.

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Welche weiteren Einsatzmöglichkeiten bietet die Digitalisierung gerade im psychiatrischen und psychotherapeutischen Umfeld?

Benecke: Auch Videobehandlungen sind nach den Erfahrungen von Psychotherapeut:innen eine wichtige Ergänzung für die psychotherapeutische Versorgung. Mit Videobehandlungen können die psychotherapeutische Versorgung und die Behandlungskontinuität verbessert werden. Für Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen oder Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit viel reisen müssen, ersparen sie Wege zur Praxis oder machen es möglich, überhaupt Behandlungstermine wahrzunehmen.
Gleichzeitig ist bei Videobehandlungen die nonverbale Wahrnehmung eingeschränkt und es können nicht alle psychotherapeutischen Interventionen durchgeführt werden. Zudem haben nicht alle Patient:innen die nötige digitale Infrastruktur zur Verfügung oder es fehlen zu Hause die nötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ungestört an einer psychotherapeutischen Sitzung teilzunehmen.
Die BPtK fordert, dass Psychotherapeut:innen je nach Patient:in eigenverantwortlich entscheiden können müssen, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Dabei sollte eine Psychotherapie aus einer Hand gewährleistet werden, unabhängig davon, ob sie als Präsenz- oder Videobehandlung durchgeführt wird. Menschen müssen bei Krisen ihre Psychotherapeut:in kurzfristig in ihrer Praxis aufsuchen können. Dafür ist eine räumliche Nähe zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in notwendig. Videobehandlungen müssen deshalb regional verankert werden.

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