Finanzierung Gesundheitswesen In der Pflege wurde nur ein Drittel der Gelder abgerufen

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Der Pflegesektor ächzt unter dem fortschreitenden Fachkräftemangel. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass das Gros der Fördermittel bislang nicht ausgeschöpft wurde. Das legen zumindest Zahlen der DAK-Gesundheit nahe.

Die Digitalisierung in der Pflege soll grundsätzlich zu einer besseren Versorgung beitragen.(©  Robert Kneschke – stock.adobe.com)
Die Digitalisierung in der Pflege soll grundsätzlich zu einer besseren Versorgung beitragen.
(© Robert Kneschke – stock.adobe.com)

Finanzielle wie personelle Engpässe sind in der Pflege eher die Regel als die Ausnahme. Man dürfte also davon ausgehen, dass jegliche monetäre Unterstützung von der Branche gern gesehen wird. Einer Erhebung der DAK-Gesundheit zufolge könnte man mit dieser Annahme nicht weiter von der Realität entfernt liegen. Über 60 Prozent der zur Verfügung gestellten Gelder für die Digitalisierung wurden seit 2019 nicht beantragt oder abgerufen.

Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG), das Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit einräumt, bis zu 12.000 Euro für ihre digitale Ausstattung zu erhalten. Trotz insgesamt 16.405 eingegangener Förderanträge bis Mitte Januar 2024, von denen immerhin 95 Prozent genehmigt wurden, bleibt ein erheblicher Anteil der Fördermittel ungenutzt. Die Fördermöglichkeit wurde nun bis Ende 2030 verlängert.

Ab 2025 ist TI Pflicht

Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, betont die Notwendigkeit einer umfassenden Informationskampagne, um mehr Pflegeeinrichtungen dazu zu bewegen, die Fördergelder zu nutzen. Er weist darauf hin, dass in weniger als 18 Monaten alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden sein müssen und bis Ende 2026 die vollständig elektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen erfolgen muss. Diese Entwicklungen erfordern erhebliche Investitionen, weshalb es ratsam sei, das vorhandene Förderangebot umfassend zu nutzen.

Storm betont weiterhin, dass spätestens Ende 2026 keine anderen Übermittlungswege für Abrechnungsdaten mehr möglich sein werden. Das Förderprogramm leiste einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Langzeitpflege und ermögliche es auch bereits digital fortschrittlichen Einrichtungen, von den Fördermitteln zu profitieren.

Darüber hinaus sind ab sofort auch Software-Implementierungen zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit förderfähig. Zu den Fördermöglichkeiten zählen unter anderem der Erwerb von Software und Hardware sowie die Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware. Die Digitalisierung soll nicht nur die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal verbessern, sondern auch die pflegerische Versorgung und die Teilhabe der Pflegebedürftigen stärken und so den Pflegesektor als Ganzes stärken.

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