Die Bundesärztekammer schreibt in ihrer Stellungnahme zudem, dass ein Gesetz vor allem auf primärpräventive Maßnahmen setzen sollte, um die Mortalitätsrate aufgrund eines schlechten Lebensstils zu senken. Maßnahmen, die nicht auf Medikamenten beruhen, kämen demnach zu kurz. So sollten beispielsweise eher Bewegungsprogramme in Verbindung mit einer gesunden Ernährung und einer koordinierten Versorgung durch Haus- und Fachärzte gefördert werden.
Stattdessen begrüßen sie aber eine Ausweitung der Medikamenten-Therapie zur Tabakentwöhnung bei Nikotin-Abhängigen und die Vergütung ärztlicher Leistungen.
Mehr Sport und weniger Medikamente – diesen Gedankengang unterstützt auch der Deutsche Olympische Sportbund. Denn mit einem Wegfall der Bezuschussung der Präventionskurse durch die Krankenkassen wären wohl rund 30.000 Sportvereine mit konkreten Angeboten im Bereich des Präventions- und Rehabilitationssports betroffen und auch die des gesundheitsorientierten Breitensports wären massiv gefährdet: „Mit der im Referentenentwurf angedachten Einsparung im Bereich der Präventionskurse besteht folglich die Gefahr einer Abkehr der Sportvereine von der Gesundheitsförderung und Prävention.“
Der DOSB geht in seiner Stellungnahme vor allem auf die Aussage im Referentenentwurf ein, dass über 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen an einem schlechten Lebensstil lägen. Dieser Punkt findet laut DOSB aber in der weiteren Ausführung schließlich keinerlei Erwähnung mehr. Stattdessen verfehlen die Lösungen das Ziel und konterkarieren mit der eigentlichen Ursache, wie zuvor auch schon der G-BA argumentierte.
Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die Potenziale von Sport in der Gesundheit sind. Kursangebote würden nachgewiesenermaßen immer auch dem psychosozialen Wohlbefinden dienen. Der DOSB erklärt auch, dass die soziale Einbindung in Sportvereine hoch-effektiv gegen Einsamkeit und soziale Isolation wirken. „Angesichts der Bundesstrategie gegen Einsamkeit ist dies ein nicht zu unterschätzender Effekt, der durch Medikalisierung nicht entsteht.“ Auch sie lehnen die angedachte Finanzierung auf Kosten von Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention entschieden ab.
Einig sind sich alle Parteien allerdings in einer Sache nämlich, dass Maßnahmen folgen sollen, um die Herz-Krankheitslast in Deutschland zu verringern. Vor allem die Deutsche Herzstiftung sieht darin eine positive Entwicklung im Gesundheitssystem und spricht sich daher für die Vorteile des Referentenentwurfs aus.
Die Deutsche Herzstiftung
Prof. Dr. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, befürwortet das Herz-Gesetz: „Wir haben nicht nur unser Risiko für ein kardiales Ereignis, sondern auch wie früh ein solches oft fatales Ereignis eintritt, zum Großteil selbst in der Hand: durch eine vorbeugende Therapie von Bluthochdruck, erhöhter Cholesterin- oder Blutzuckerwerte können viele gesunde Lebensjahre gewonnen werden.“ Schunkert, der seit 2012 im Deutschen Herzzentrum und in der Technischen Universität München arbeitet und sogar für seine Leistungen und Erfolge als Kardiologe und Direktor mit dem Bayerischen Verdienstorden 2023 ausgezeichnet wurde, erklärt hierzu: „Daher ist es nur folgerichtig, dass der Bundesgesundheitsminister die Vorsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen unter anderem mit Hilfe von Vorsorge-Gutscheinen fördert.“
Ebenfalls zustimmend positioniert sich die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN). Jedoch mit einer Anmerkung – nämlich, dass das Gesunde Herz-Gesetz, die Rolle der Nierenfunktion außer Acht lässt: Denn die Früherkennung und frühzeitige Therapie von chronischen Nierenerkrankungen tragen „maßgeblich“ als Ursache von Herz-Kreislauferkrankungen bei.
Stand: 08.12.2025
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