Landtag BW Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz die Chancen der Digitalisierung nutzen

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

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Der Landtag hat am 17. Juli ein neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet: Mithilfe einer besseren Zeitplanung und digitaler Hilfen wie dem Telenotarztsystem soll die Notfallhilfe in Baden-Württemberg verbessert und flächendeckend gewährleistet werden.

Der Rettungsdienst soll schneller und effizienter werden. Das Gesetz sorgt nun für mehr Rechtssicherheit.(© roberto222 – stock.adobe.com / KI-generiert)
Der Rettungsdienst soll schneller und effizienter werden. Das Gesetz sorgt nun für mehr Rechtssicherheit.
(© roberto222 – stock.adobe.com / KI-generiert)

„Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz sorgen wir für Rechtssicherheit und nutzen die Chancen der Digitalisierung“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 17. Juli 2024 anlässlich der Verabschiedung des Rettungsdienstgesetzes im Landtag. Wie das nun verwirklicht wird und welche Rolle die Digitalisierung im Gesetz spielen wird, beantwortet Strobl folgendermaßen:

„Wir wollen, dass die Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe bekommen. Um den Menschen schon am Einsatzort die bestmögliche Versorgung zuteilwerden zu lassen, bringen wir ein zeitgemäßes telenotärztliches System an den Start.“ In Ludwigsburg und in Freiburg werden telenotärztliche Zentralen an den jeweiligen integrierten Leitstellen eingerichtet. Dort werden die Systeme innerhalb einer Pilotphase laufen. Jede dieser beiden Zentralen versorgt vier Rettungsdienstbereiche und deckt somit ländliche als auch städtische Bereiche ab.

Mithilfe der Telemedizin können Notärzte und Notärztinnen auch aus der Ferne medizinische Anweisungen geben und die Behandlung steuern. Oftmals sind das die notwendigen Maßnahmen, die helfen können, bis die Notärzte vor Ort eintreffen. In Zukunft soll sich hier auch die Planungsfrist verbessern, indem die Zeit, in der das erste Rettungsmittel eintrifft, von etwa zehn bis 15 Minuten auf zwölf Minuten begrenzt wird. Für 95 Prozent der Notfälle gilt das als Planungsgröße.

„Die zwölf Minuten stellen eine wesentliche Verbesserung dar. Darüber hinaus berücksichtigen wir stärker die Bedürfnisse des Einzelnen. Denn Notfall ist nicht gleich Notfall: Herzinfarkt oder Schlaganfall erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbruch“, teilte Innenminister Strobl mit. „Wegen einem gebrochenen Schlüsselbein braucht man keinen Rettungsdienst – da geht man selber ins Krankenhaus. Das gehen wir jetzt gemeinsam im Schulterschluss mit den Kosten- und Leistungsträgern an.“

Auch die sogenannte Prähospitalzeit wird eine Rolle spielen: Bis die Notfallpatienten in der Klinik eintreffen, dürfen hoch qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter von nun an mehr Maßnahmen selbst durchführen, wie zum Beispiel Medikamente zu geben.

„Das neue Rettungsdienstgesetz stellt damit die Weichen für eine zukunftsfähige und noch schnellere, am Wohle des Patienten orientierte Notfallhilfe“, so Strobl. „Mit dem Gesetzentwurf nutzen wir also die Möglichkeiten, welche uns die Digitalisierung bietet. Und darüber hinaus leisten wir mit den geplanten Instrumenten wie etwa dem Telenotärztlichen System, der Experimentierklausel und dem digitalen Versorgungsnachweis einen Beitrag zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“

Die bisherige Förderpraxis bleibt mit dem Gesetzentwurf auch weiterhin bestehen: Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird vom Land getragen, nämlich durch die Förderung von Investitionsmaßnahmen. Außerdem tragen auch die Benutzungsentgelte durch die Krankenkassen einen wesentlichen Teil dazu bei.

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