Pflegereform-Entwurf Pläne zur Digitalisierung in der Pflege greifen zu kurz

Von Stephan Augsten 3 min Lesedauer

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Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung und mehrere Healthcare-Anbieter kritisieren den aktuellen Pflegereformentwurf als unzureichend. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie konkrete digitale Lösungen im Sinne der Pflegebedürftigen und Pflegenden.

In einer gemeinsamen Erklärung fordern Healthcare-Akteure eine Pflegereform, die pflegende Angehörige mithilfe von Digitalisierung entlastet.(©  kite_rin - stock.adobe.com)
In einer gemeinsamen Erklärung fordern Healthcare-Akteure eine Pflegereform, die pflegende Angehörige mithilfe von Digitalisierung entlastet.
(© kite_rin - stock.adobe.com)

Der Entwurf der Facharbeitsgruppen zur Pflegereform setzt nach Ansicht einer Branchenallianz wichtige Impulse, lasse aber zentrale Aspekte der digitalen Versorgung außen vor. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung hat gemeinsam mit den Unternehmen Careship, Gesundheit von Morgen, Helferportal, Juhi, Myneva, Nui Care, Pflege ABC, Pflegebetreuer und Pflege-Dschungel sowie der Initiative Zukunft Pflegeberatung eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin warnen die Beteiligten vor einer strukturellen Überforderung, sollten die vorgeschlagenen Eckpunkte nicht nachgebessert werden.

Die vorgelegten Reformvorschläge adressierten zwar Bereiche wie Prävention, frühe Risikoerkennung und Finanzierungsstrukturen. Aus Sicht der Allianz greifen sie jedoch zu kurz, um pflegende Angehörige – die das tragende Fundament des deutschen Pflegesystems bildeten – wirksam zu entlasten.

Bundesweites Entlastungsportal statt Pflege-Cockpit

Ein Kernproblem liegt nach Einschätzung der Kritiker in der mangelnden Digitalisierung der Benutzerfreundlichkeit. Das geplante sogenannte „Pflege-Cockpit“ greife „hinter einer solchen Systemlösung zurück“. Stattdessen fordern die Akteure ein bundesweites digitales Entlastungsportal, das Ansprüche automatisiert anzeigt, Leistungen direkt buchbar macht und Abrechnungen vereinfacht. Der Entlastungsbetrag solle dabei zu einer „echten, flexibel nutzbaren Geldleistung [werden], die nicht verfallen kann und individuell auf den persönlichen Bedarf eingesetzt werden darf“. Gleichzeitig müsse die Qualitätskontrolle durch anerkannte Anbieter gewährleistet bleiben.

Lücken bei Prävention und hybrider Beratung

Digitale Präventionsangebote hätten trotz erwiesener Wirksamkeit keinen festen Platz in der Regelversorgung. Die Verbände fordern hier „klare Qualitätsstandards, eine verlässliche Finanzierung und einen zentralen Zugang“, um digitale Prävention als strukturellen Bestandteil der Pflege zu etablieren.

Beim Thema Pflegeberatung setze der Entwurf zwar „richtige Impulse, indem er Beratung als kontinuierlichen Prozess versteht“. Es mangele jedoch an der gesetzlichen Verankerung eines hybriden, digitalen Beratungsmodells. Beratung müsse, so die Erklärung, „präventiv und alltagsnah erfolgen und nicht nur in Krisen – kombiniert aus Pflegeberatung und digitalen Angeboten wie qualitätsgesicherten Online-Pflegekursen, Apps und Telepflege“. Diese Formate könnten Kompetenzen stärken, Fehler und Notfälle vermeiden und Angehörige nachweislich entlasten.

Konkret verlangen die Unterzeichner „eine klare Integration digitaler Beratung“ in mehrere Paragraphen des SGB XI sowie „rechtssichere Rahmenbedingungen für KI-gestützte Elemente“. Zudem sollten anerkannte Beratungsstellen nach §37.7 „auch die geplante Zusammenführung der Beratung übernehmen, um eine flächendeckend konsistente und praxisnahe Beratung sicherzustellen“.

Weitere Defizite bei Infektionsschutz und Digitalisierung der Pflegekassen

Beim häuslichen Infektionsschutz fehlten trotz hoher Risiken verbindliche Strukturen für Prävention, Schulung und Ausstattung beim häuslichen Infektionsschutz. Ein bundesweites Programm und der Erhalt von Sachleistungsansprüchen seien erforderlich. Gleichzeitig behinderten die 16 unterschiedlichen Landesregelungen zur Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit sowohl Skalierbarkeit als auch verlässlichen Zugang. Notwendig sind der Erklärung zufolge „bundesweit einheitliche, digitale und transparente Anerkennungsprozesse“.

Eine durchgehende Digitalstrategie für Pflegekassenprozesse fehlt den Unterzeichnern der Erklärung gänzlich. Erforderlich sind demnach eine einheitliche digitale Pflegeakte, intelligente Vorprüfungen, Echtzeitinformationen zu Anträgen und Budgets sowie standardisierte Schnittstellen. Digitalisierung dürfe nicht optional sein, sondern müsse „das strategische Fundament der Reform bilden“.

Die Verbände und Healthcare-Anbieter betonen: „Damit häusliche Pflege langfristig tragfähig bleibt, braucht es klare politische Entscheidungen“. Nur durch Vereinfachung von Entlastungsleistungen, verbindliche Verankerung von Prävention, moderne Pflegeberatung, strukturelle Stärkung des Infektionsschutzes sowie bundesweit einheitliche Regeln könnte eine Reform entstehen, die pflegende Angehörige wirklich entlastet und die häusliche Pflege nachhaltig stärkt.

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