Digitalisierung Schritt für Schritt hin zum Organspenderegister

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Das Thema Organspende trifft in Deutschland auf zahlreiche Ressentiments. Die Angst vor halbherzigen Notfallbehandlungen ist eminent. Ein neues Online-Tool soll potentiellen Spendern Wahlmöglichkeiten bieten und in langer Instanz Leben retten.

Scheckkartengroß und unter Umständen lebensrettend: der Organspendeausweis. Ein nun eingeführtes Register könnte ihn mittelfristig obsolet machen.(©  gemeinfrei /  Pixabay)
Scheckkartengroß und unter Umständen lebensrettend: der Organspendeausweis. Ein nun eingeführtes Register könnte ihn mittelfristig obsolet machen.
(© gemeinfrei / Pixabay)

Beinahe 9.000 Menschen warten tagtäglich auf den lebensrettenden Anruf. Sie warten auf die Zusage, dass ein passendes Spenderorgan für sie gefunden wurde. Dass dies meist mit dem (Unfall)Tod des Spenders oder der Spenderin einhergeht ist ein Zustand, der für Außenstehende nur schwer zu begreifen ist.

Trotz dieser hohen Zahl an Bedürftigen gibt es wenige Länder weltweit, in denen die Spendebereitschaft so gering ausfällt wie hierzulande. Weniger als elf Personen pro einer Million Einwohnerinnen und Einwohner waren 2022 als Organspender registriert. Den genauen Grund dafür kann man nur raten. Fakt ist: Es gibt zu wenig kompatible Spender.

Um diesem Zustand entschieden entgegenzutreten, hat der Deutsche Bundestag im Januar 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Dabei wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Errichtung und dem Betrieb des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beauftragt.

Das Organspende-Register stellt ein zentrales elektronisches Verzeichnis dar, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Schon im März ist das Register verfügbar

Am 18. März 2024 soll nun das lang erwartete Organ- und Gewebespenderegister organspende-register.de schrittweise seinen Betrieb aufnehmen. In einer ersten Phase wird es zunächst möglich sein, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mittels eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion – zum Beispiel dem Personalausweis – zu hinterlegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich zu diesem Meilenstein: „Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Daher mein Appell: Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende!“

Professor Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), betont die Sicherheitsmaßnahmen des Registers: „Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen.“

In einem zweiten Schritt sollen die Entnahmekrankenhäuser bis zum ersten Juli 2024 befähigt werden, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. Im Zeitraum von Juli bis September 2024 wird das Erklärendenportal um die zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

Zum 1. Januar 2025 wird der Betrieb des Registers – planmäßig – in eine weitere Stufe übergehen und behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen anbinden.

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