Junge Ärztinnen und Ärzte des Hartmannbundes „So wird die ePA ein Datenfriedhof“

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Der Arbeitskreis „Junge Ärztinnen und Ärzte“ des Hartmannbundes hat sich ernüchtert zum Stand und Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag geäußert: In ihrer jetzigen Form sei die ePA „vor allem eine digitale Ablage analoger Prozesse“, die Gefahr läuft, zu einem Datenfriedhof zu werden.

Der Arbeitskreis „Junge Ärztinnen und Ärzte“ des Hartmannbundes drängt auf eine schnelle, unbürokratische Weiterentwicklung der ePA-Funktionen.(© Andrea Gaitanides – stock.adobe.com)
Der Arbeitskreis „Junge Ärztinnen und Ärzte“ des Hartmannbundes drängt auf eine schnelle, unbürokratische Weiterentwicklung der ePA-Funktionen.
(© Andrea Gaitanides – stock.adobe.com)

Auch wenn die jungen Ärzte und Ärztinnen des Hartmannbundes vom Nutzen der ePA überzeugt sind, äußern sie aktuell Kritik – insbesondere hinsichtlich der Integration und Weiterentwicklung der E-Akte. Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte und Mitglied des Vorstands des Hartmannbundes, unterstreicht: „Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem das Abwägen aller Eventualitäten hinter die Geschwindigkeit der Umsetzung treten sollte.“ Stillstand gefährde „die Glaubwürdigkeit der Digitalisierung als Ganzes“.

Neben mehr Geschwindigkeit bei der Weiterentwicklung brauche es sinnvolle Innovationen. Die ePA müsse sich zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln: interoperabel, mit offenen Standards und anwenderzentriert, heißt es in der Stellungnahme. Die Kritik der jungen Ärztinnen und Ärzte richtet sich vor allem gegen die unzureichende Funktionalität der ePA in ihrer aktuellen Form. Im Praxisalltag biete sie derzeit kaum Vorteile und sei vor allem eine digitale Ablage analoger Prozesse. „So wird die ePA ein Datenfriedhof, der weder in der Versorgung noch in der Forschung wirklich genutzt werden kann", warnt Völker.

„Stillstand gefährdet die Glaubwürdigkeit der Digitalisierung als Ganzes – ‚machen' wäre ein Lichtblick", so Völker weiter. Die ePA müsse sich zu einem intelligenten, interoperablen, anwenderzentrierten Versorgungswerkzeug entwickeln, samt offener Standards. Die Weiterentwicklung der ePA müsse spürbar beschleunigt und regulatorische Hürden für Innovationen reduziert werden.

Konkrete Ideen zur Weiterentwicklung der ePA 3.0

Hierfür hat der Arbeitskreis einige Ideen erarbeitet: Neben der automatischen Integration von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen brauche es eine einfache Darstellung von Verläufen und Kumulativbefunden, ergänzt durch Trenddarstellungen und unkomplizierte Suchfunktionen. Perspektivisch müssten auch KI-gestützte Analysen möglich sein. Besonders wichtig seien zudem jederzeit einsehbare Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation, wobei die ePA aktiv durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder erforderlichen Dosisanpassungen unterstützen müsse. Für Patientinnen und Patienten wiederum sei eine übersichtliche Oberfläche mit einfachen Zugängen sowie präventive Empfehlungen anhand bestehender oder sich abzeichnender Diagnosen erforderlich. Diese Innovationen müssten parallel in die laufende Einführung der ePA integriert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Integration in den Krankenhäusern, welche seit Oktober 2025 verpflichtet sind, die ePA zu nutzen. Dass die ePA zurzeit de facto ausschließlich im ambulanten Bereich Anwendung finde und die meisten Krankenhäuser von Innovationen abgehängt seien, sei ein Ärgernis, das nicht akzeptiert werden dürfe. Die jungen Ärztinnen und Ärzte nehmen sehen hier neben den Klinikgeschäftsführungen die Software-Anbieter in die Pflicht: Idealerweise müssten Hersteller von Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen erfüllen. Denn nur wenn die technische Basis stimme, könne die ePA im Versorgungsalltag den versprochenen Nutzen entfalten und alle Leistungserbringer einbinden. Dazu gehöre auch ein gewisser Grad an Datenharmonisierung, den die Gematik von den Leistungserbringern einfordern solle, beispielsweise im Bereich der Labordiagnostik.

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