eHealth-CardLink Spezifikationen für eH-CL stehen und werden stark kritisiert

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Die Brückentechnologie eHealth-CardLink zur mobilen Verwendung von E-Rezepten wird durchaus kritisch betrachtet. In der Gesellschafterversammlung der Gematik hat das BMG die Zustimmung forciert. Apotheken sehen die Integrität des E-Rezepts in Gefahr.

Künftig soll es möglich sein, ein E-Rezept auch online – und standortunabhängig – einzulösen.(©  Prostock-studio – stock.adobe.com)
Künftig soll es möglich sein, ein E-Rezept auch online – und standortunabhängig – einzulösen.
(© Prostock-studio – stock.adobe.com)

Die Gematik trägt als „Nationale Agentur für Digitale Medizin“ die Gesamtverantwortung für die Entwicklung, den Rollout und den Betrieb der deutschen Telematikinfrastruktur. Hauptanteilseigner der Gematik ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), welches über 51 Prozent der Stimmrechte verfügt. Dadurch ist es theoretisch in der Lage, Partikularinteressen ohne Zustimmung der anderen Anteilshaber, wie etwa dem GKV-Spitzenverband, der 22,05 Prozent der Stimmrechte hält, oder dem Deutschen Apothekerverband, der mit 3,92 Prozent am Konstrukt Gematik beteiligt ist, durchzusetzen.

Diese Theorie wurde im Falle der Spezifikationen zum Softwarebaustein eHealth-CardLink (eH-CL) erstmalig in die Praxis umgesetzt: Trotz heftiger Kritik im Vorfeld brachte das BMG den Vorschlag in die Gesellschafterversammlung der Gematik ein und stimmte als einziges Organ dafür. Damit stand der Beschluss.

Die Sorge der Apothekerschaft

Bei eH-CL handelt es sich um ein Verfahren, welches das Einlösen von E-Rezepten ohne das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht. Die Verifikation wird über die Near-Field-Communication-Schnittstelle (NFC) eines kompatiblen Smartphones oder Tablets realisiert. Damit haben zukünftig auch Online-Versandapotheken die Möglichkeit E-Rezepte einzulösen.

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), mahnt Sicherheitsrisiken im Umgang mit eH-CL an. Ihrer Meinung nach berge die Verwendung des neuen, vierten Einlösewegs von E-Rezepten eklatante Sicherheitsrisiken für Anwenderinnen und Anwender. Diese könnten zukünftig unmöglich unterscheiden, welche App sicher und welche ungeeignet für den Umgang mit sensiblen Daten sei, sagt Overwiening. Dass das BMG nach einer „bemerkenswerten“ Abstimmung die Verantwortung auf die Apothekerschaft abwälze sei laut der ABDA „inakzeptabel und schockierend“.

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