Bundes-Klinik-Atlas „Staatliches Informationshandeln unterliegt dem Gebot von Richtigkeit“

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Der Bundes-Klinik-Atlas steht stark in der Kritik. Nachdem das Klinikum Hochsauerland bereits kurz nach der Veröffentlichung über erhebliche Datenlücken berichtete, melden nun auch Kliniken aus Schleswig-Holstein unter anderem veraltete und fehlerhafte Informationen, die die Aussagekraft des Tools stark beeinträchtigen.

Seit dem 29. Juni 2022 ist Prof. Dr. Kerstin von der Decken Ministerin für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein.(Bild:  Frank Peter)
Seit dem 29. Juni 2022 ist Prof. Dr. Kerstin von der Decken Ministerin für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein.
(Bild: Frank Peter)

Mehr Transparenz, das hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vom Bundes-Klinik-Atlas versprochen. Doch dieses Ziel scheint das Tool zu verfehlen. Bereits kurz nach der Veröffentlichung hieß es von Seiten des Klinikum Hochsauerland, dass ganze Leistungsbereiche und damit etwa 10.000 Behandlungsfälle nicht erfasst wurden.

Nun gibt es auch Kritik aus Schleswig-Holstein. Dort meldeten die Kliniken beispielsweise die Nutzung veralteter Daten, fehlerhafte Angaben zu den Pflegekräften und eine schwer nachvollziehbare, zum Teil irreführende Darstellung. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, wie aus den Daten auf die Qualität der Leistungserbringung geschlossen werden soll, „da offenbar die Anzahl der Behandlungsfälle, nicht aber die tatsächliche Qualität der Leistungserbringen berücksichtigt wird“.

„Der Bundesgesundheitsminister hatte in Aussicht gestellt, mit dem Bundes-Klinik-Atlas Leben retten zu wollen und eine Orientierung für Qualität zu geben. Wenn aber im Notfall aufgrund falscher Angaben im Bundes-Klinik-Atlas Patientinnen und Patienten fehlgeleitet werden, besteht das Risiko, dass das Gegenteil eintritt“, warnt daher Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Prof. Kerstin von der Decken. Die Gesundheit von Menschen dürfe nicht aufgrund falscher staatlicher Information gefährdet werden. „Staatliches Informationshandeln unterliegt dem Gebot von Richtigkeit“, betont sie. Dies geht auch aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 2002 hervor. Dort heißt es: „Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung (aa) sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen (bb).“ (BvR 558/91 – Rn. 47) Nur so könne „die Transparenz am Markt und damit dessen Funktionsfähigkeit“ gefördert werden.

Weiter folgert das Bundesverfassungsgericht: „Ebenfalls wird der Gewährleistungsbereich beeinträchtigt, wenn eine Information sich im Nachhinein als unrichtig erweist und dennoch weiterverbreitet oder nicht korrigiert wird, obwohl sie für Marktverhalten weiter von Belang ist. Mit der Feststellung der Beeinträchtigung des Schutzbereichs steht in solchen Fällen auch die Rechtswidrigkeit fest, da eine Rechtfertigung der Weiterverbreitung der als unrichtig erkannten Information ausgeschlossen ist.“ (BvR 558/91 – Rn. 61)

Die Aussage, dass der Atlas ein lernendes System sei und die Kliniken Fehler selbst melden könnten, sei daher verantwortungslos gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern, „denn sie verlassen sich auf das, was sie sehen“, so von der Decken und schließt: „Wenn der Bund die Fehler nicht umgehend beheben kann, muss er den Atlas vom Netz nehmen, bis er sie behoben hat. Transparenz ist gut, aber die stellt der Bundes-Klinik-Atlas bisher nicht her.“

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