Krankenkasse „Symptom-Checker“ und Fernbehandlung über die TK-Doc-App

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

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Medizinische Beratung mit der TK-Doc-App: Symptome, Laborwerte, Termine und andere Funktionen lassen sich einfach online prüfen. Außerdem bietet die App die Möglichkeit neben einer Beratung Fachärzte per Videochat zu kontaktieren und sich über die Ferne behandeln zu lassen.

Christoph Krietenstein, Leiter Versorgungsmanagement Angebote bei Die Techniker, stellt auf der sparkscon 2024 die TK-Doc-App vor. Dabei zeigt er auf seinem Smartphone wie der Symptom-Checker funktioniert. (© Vogel IT-Medien)
Christoph Krietenstein, Leiter Versorgungsmanagement Angebote bei Die Techniker, stellt auf der sparkscon 2024 die TK-Doc-App vor. Dabei zeigt er auf seinem Smartphone wie der Symptom-Checker funktioniert.
(© Vogel IT-Medien)

Für Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) bietet die App „TK-Doc“ diverse Serviceleistungen online an. Der „Symptom-Checker“ ist eines dieser digitalen Serviceleistungen. Denn für viele Menschen ist der Gang zum Arzt beschwerlich. Dabei sind die eigenen Beschwerden nicht immer klar einzuschätzen und aus Bequemlichkeit bleibt man doch eher zu Hause als einen Termin beim Arzt auszumachen. Der Symptom-Checker ersetzt zwar keine ärztlichen Untersuchungen, ist jedoch praktisch, um eine erste Einschätzung zu erhalten – schnell, einfach, eigenständig und digital. Dazu werden Fragen zu Vorerkrankungen und Symptomen beantwortet. Die Auswertung erfolgt dann mithilfe von KI und Informationen aus „vertrauenswürdiger Quelle“. Im Anschluss wird das Ergebnis vorgestellt. Neben der Übersicht an möglichen Erkrankungen, werden Tipps gegeben wie die Beschwerden am besten zu lindern sind. Außerdem können die Ergebnisse mit Fachärzten aus dem TK-Ärztezentrum geteilt werden.

Eine weitere Leistung über die App ist die medizinische Beratung: Über Video, Telefon, Mail oder Chat haben Patienten die Möglichkeit sich persönlich mit einem Arzt auszutauschen. Das TK-Ärztezentrum deckt dabei alle wichtigen Fachärzte ab – vom Zahnarzt bis zum Hautarzt. Die kümmern sich um die Beantwortung der Fragen zu Themen wie Operationsverfahren, Medikamentenwirkungen, Präventionsmaßnahmen, Früherkennung, Behandlungsmethoden sowie Erkrankungen und ihre Symptome.

Anders als beim Symptom-Checker oder der medizinischen Beratung, kann auch direkt eine Online-Sprechstunde vereinbart werden über die schließlich eine Diagnose gestellt wird, also eine digitalisierte Fernbehandlung. Zudem werden Therapien empfohlen, bei Bedarf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt und Behandlungsberichte vom Arzt elektronisch in die Patientenakte geschickt.

Während Fotos und Dokumente über die App geteilt werden, lassen sich noch andere Anliegen erledigen, wie die Abfrage oder das Buchen von Terminen, das Abholen des eRezepts und das Einholen von diversen Informationen zu medizinischen Fachbegriffen. Auch die Werte der vergangenen Laboruntersuchung können einfach online abfragt werden.

Im Digitalportfolio der Krankenkasse ist TK-Doc nur ein Beispiel, aber wohl das bekannteste im Bereich der Telemedizin. Denn die App gibt es seit Juni 2018 und wurde damals von der Firma Cap3 GmbH entwickelt. Laut der Website konnte seitdem und durch die digitale Rund-um-die-Uhr-Versorgung in 85 Prozent der Fälle auf einen Arztbesuch vor Ort verzichtet werden, was den medizinischen Betrieb entlastete und die Patientenversorgung verbesserte.

Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz, sprach sich – jetzt, wo diese Art der Versorgungsmethode auch flächendeckend in Deutschland angekommen ist – für die Chancen und Notwendigkeiten der Telemedizin aus: „Für die Zukunft braucht es eine noch konsequentere Angebotsstruktur und Inanspruchnahme von telemedizinischen Anwendungen.“ Dabei verfolgt er das Ziel, von einer flächendeckenden, digitalen Terminbuchung über eine zentrale Plattform, sodass die Verwaltungssysteme der Arztpraxen, die Kassen-Apps und die schon etablierten Terminierungsanbieter miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten können, um die Terminbuchung von vertragsärztlichen Leistungen digitalisieren zu können.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sei der nächste wichtige Schritt, „der Wegfall der unsinnigen Mengenbegrenzung von Videosprechstunden“, die derzeit auf 30 Prozent der ärztlichen Fallzahlen und Leistungsmengen begrenzt sind.

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